VEREINBARUNG
ZUR ANWENDUNG DER BOLIVARIANISCHEN ALTERNATIVE FÜR DIE VÖLKER UNSERES AMERIKAS
UND DER HANDELSVERTRAG DER VÖLKER
Die Präsidenten Hugo Chávez Frías, im Namen der
Bolivarianischen Republik Venezuela, Evo Morales Ayma, im Namen der Republik
Bolivien, und Fidel Castro Ruz, im Namen der Republik Kuba, zusammengekommen am
28. und 29. April
Allgemeine Bestimmungen
Paragraph
1: Die
Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela, Boliviens und Kubas haben
beschlossen, konkrete Schritte zum Integrationsprozess zu gehen, basierend auf
den Prinzipien, die in der am 14. Dezember 2004 unterzeichneten Gemeinsamen
Erklärung zwischen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik
Kuba enthalten sind, denen sich die Regierung Boliviens anschließt, und die sie
sich zueigen macht.
Paragraph 2:
Die Länder werden einen strategischen Plan
ausarbeiten, um die nutzbringendste produktive Vervollständigung zu
garantieren, auf der Grundlage von Rationalität, Ausnutzung der in den Ländern
vorhandenen Vorteile, Einsparung von Ressourcen, Erweiterung der Beschäftigung,
Zugang zu Märkten und anderen, auf wahrhafte, unsere Völker stärkende, Solidarität
basierende Erwägungen.
Paragraph 3: Die Länder werden in ihren
Ländern von den Seiten entwickelte integrale technologische Ausstattungen
austauschen, in Bereichen von gemeinsamem Interesse. Sie werden basierend
auf Prinzipien des gegenseitigen Nutzens
zur Nutzung und Ausnutzung zur Verfügung gestellt.
Paragraph 4:
Die
Länder werden gemeinsam, in Koordination mit anderen lateinamerikanischen
Ländern dafür arbeiten, den Analphabetismus in diesen Ländern auszumerzen,
benutzen dabei Methoden der massiven Anwendung von erprobter und schneller
Wirksamkeit, die in der Bolivarianischen Republik Venezuela erfolgreich in die
Praxis überführt wurden.
Paragraph 5:
Die
Länder vereinbaren, Investitionen von gegenseitigem Interesse durchzuführen,
die die Form von öffentlichen, zweistaatlichen, kooperativen und Joint-Venture-Unternehmen,
von Projekten gemeinsamer Verwaltung und anderer Modalitäten der Vereinigung, die festgelegt werden, annehmen können. Es erhalten die Initiativen
Vorrang, die die Fähigkeit der sozialen Einbeziehung stärken, die
Industrialisierung der Ressourcen, die Sicherung der Ernährung, die Initiativen
im Rahmen der Achtung und der Erhaltung der Umwelt.
Paragraph 6:
Im Fall
der zweistaatlichen oder dreistaatlichen Unternehmen von strategischer
Bedeutung werden die Seiten das Mögliche tun, immer, wenn die Art und die
Kosten der Investition es erlauben, dass das Land des Sitzes des Unternehmens mindestens
51% der Aktionen besitzt.
Paragraph 7:
Die
Länder können die Eröffnung von Bankfilialen von staatlichem Eigentum eines
Landes im Nationalgebiet eines anderen Landes vereinbaren.
Paragraph 8: Zur Erleichterung der Zahlungen
und Einnahmen der entsprechenden Handels- und Finanztransaktionen zwischen den
Ländern wird der Abschluss von Gegenseitigen Kreditabkommen zwischen den
Bankeinrichtungen vereinbart, die zu diesem Zweck von den Regierungen bestimmt
werden.
Paragraph 9:
Die
Regierungen können Mechanismen des Handelsausgleichs von Gütern und
Dienstleistungen, und zwar in dem Maße, in dem er sich als gegenseitig
vorteilhaft für die Erweiterung und Vertiefung des Handelsaustausches erweist.
Paragraph 10:
Die
Regierungen werden die Entwicklung gemeinsamer kultureller Programme fördern,
die die Besonderheiten der verschiedenen Regionen und die kulturelle Identität
der Völker berücksichtigen.
Paragraph 11:
Die
Regierungen der Seiten werden die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kommunikation vertiefen, wobei die
notwendigen Aktionen durchgeführt werden, um ihre Kapazitäten auf der Ebene der
Infrastruktur der Übertragung, der Verteilung, der Telekommunikation, unter
anderem, zu erhöhen; sowie auf der Ebene der Produktionskapazitäten von
Informations- Kultur- und Bildungsinhalten. In diesem Sinn werden die
Regierungen weiterhin den mit Telesur eroberten Kommunikationsraum der
Intergration unterstützen, seine Verbreitung in unseren Ländern verstärken,
sowie seine Produktionskapazitäten von Sendungen.
Paragraph 12:
Die
Regierungen von Venezuela und Kuba erkennen die besonderen Notwendigkeiten
Boliviens als Ergebnis der Ausbeutung und Ausplünderung seiner Naturressourcen
während der Jahrhunderte kolonialer und neokolonialer Vorherrschaft.
Paragraph 13:
Die
Seiten werden mit dem Ziel, zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der
drei Länder beizutragen, Kenntnisse im wissenschaftlich-technischen Bereich
austauschen.
Paragraph 14:
In
Anbetracht alles Vorhergehenden beschließen die Regierung der Republik Kuba und
die Regierung der Bolivarianischen Republik Venezuela und die Regierung der
Republik Bolivien, folgende Aktionen durchzuführen:
Von Kuba in seinen Beziehungen
mit Bolivien im Rahmen der ALBA und des TCP durchzuführende Aktionen
ERSTENS: Schaffung einer nichtlukrativen
kubanisch-bolivianische Einrichtung, die hochklassige und kostenlose
Augenoperationen für all jene Bürger Boliviens garantiert, denen es an den
notwendigen ökonomischen Mitteln fehlt, um die hohen Preise dieser Dienste zu
bezahlen, um so zu verhindern, dass jährlich zehntausende arme Bolivianer ihr
Augenlicht verlieren oder ernsthafte Beeinträchtigungen erleiden, die oftmals
die Sehfähigkeit verhindern.
ZWEITENS: Kuba stellt
Ausrüstungen von Spitzentechnologie zur Verfügung, sowie die in der ersten
Etappe die erforderlichen Fachärzte für Augeheilkunde, die, mit Unterstützung
junger bolivianischer Ärzte, ausgebildet in der Lateinamerikanischen Hochschule
für Medizin (ELAM), tätig Assistenzärzte,
und anderer bolivianischer Ärzte und Assistenzärzte, oder denen aus anderen
Ländern, die sorgfältige Behandlung der bolivianischen Patienten bieten werden.
DRITTENS: Kuba wird im Rahmen
der vorliegenden Aktionen die Gehälter des kubanischen Personals der Fachärzte
für Augenheilkunde bestreiten.
VIERTENS: Bolivien wird die
notwendigen Einrichtungen für die Erbringung der Dienste garantieren, es können
Gebäude für medizinische Zwecke sein oder für diese Zwecke angepasste. Kuba
wird die Zahl der in der Bilateralen Vereinbarung vom 30. Dezember des
vergangenen Jahres gebotenen gespendeten Zentren für Augenheilkunde von drei auf sechs erhöhen.
FÜNFTENS: Die sechs Zentren
werden sich in
SECHSTENS: Kuba bestätigt Bolivien
das Angebot von 5 000
Stipendiatenplätze zur Ausbildung von Ärzten und Fachleuten auf dem Gebiet
Integrale Allgemeinmedizin und in anderen medizinischen Fachbereichen an: 2000
im ersten Quartal 2006, die schon ihre Grundlagenvorbereitung in Kuba erhalten,
2000 im zweiten Quartal desselben Jahres und 1000 im ersten Quartal
SIEBTENS: Kuba wird für die Zeit,
die dieses Bruderland als erforderlich einschätzt, die 600 Fachärzte in
Bolivien belassen, die aus Anlass der ernsthaften Naturkatastrophe im Januar
dieses Jahres, die alle Distrikte Boliviens beeinträchtigt hat, nach Bolivien
gereist waren. Gleichfalls wird es 20 Feldkrankenhäuser mit Chirurgiedienst,
Intensivstation, Notdienst für Herzkreislauferkrankungen, Labor und anderen
medizinischen Ressourcen spenden, die anlässlich der erwähnten Katastrophe in
die am meisten beeinträchtigten Gebiete gesendet wurden.
ACHTENS: Kuba wird Bolivien weiterhin
die Erfahrung, das didaktische Material und die notwendigen technischen Mittel
für das Alphabetisierungsprogramm in vier Sprachen beisteuern: Spanisch,
Aymara, Quechua und Guaraní, die es für die Gesamtheit der bedürftigen
Bevölkerung bieten kann.
NEUNTENS: Im Bereich des
Bildungswesens wird sich der Austausch und die Zusammenarbeit auf die
Unterstützung bei Methoden, Programmen und Techniken des
Bildungs-Erziehungs-Prozesses, die für die bolivianische Seite von Interesse
sind, erstrecken.
ZEHNTENS: Kuba wird Bolivien seine Erfahrungen auf dem Gebiet des Energiesparens
vermitteln und mit diesem Land bei einem Programm des Energiesparens
zusammenarbeiten, das bedeutende Ressourcen in konvertierbarer Währung ergeben
könnte.
ELFTENS: Für den Zeitraum der Rückgewinnung der Investition werden alle staatlichen
Investitionen und die von bolivianischen Joint-Venture-Unternehmen, und
sogar die von privatem bolivianischen
Kapital in Kuba von Kapitalertragssteuern befreit.
ZWÖLFTENS: Kuba räumt den bolivianischen Luftfahrtslinien die
gleichen Erleichterungen ein, über die die kubanischen Luftfahrtslinien
verfügen. Das betrifft den Passagier- und Frachttransport von und nach Kuba und
die Benutzung von Flughafenservice, Einrichtungen oder andere Erleichterungen, sowie den
internen Transport von Passagieren und Frachten im kubanischen Territorium.
DREIZEHNTENS:
Die aus
Kuba kommenden Exporte von Gütern und Dienstleistungen können mit bolivianischen
Produkten, in der Nationalwährung Boliviens oder anderen gegenseitig
annehmbaren Währungen bezahlt werden.
Von Venezuela in seinen
Beziehungen mit Bolivien im Rahmen der ALBA und des TCP durchzuführende
Aktionen
ERSTENS: Venezuela wird eine weit
reichende Zusammenarbeit im Energie- und Bergbaubereich fördern, die folgendes
einschließen wird: die institutionelle Stärkung des Ministeriums für
Treibstoffe und Energie und des Ministeriums für Bergbau und Metallurgie
Boliviens durch technisch-juristischen Betreuung; Erweiterung der Lieferung von
Rohöl, raffinierten Produkten, Flüssiggas und Asphalt, enthalten in der
Energie-Zusammenarbeitsvereinbarung von Caracas, bis zu Mengen, die
erforderlich sind, um die interne Nachfrage Boliviens zu decken, wobei
Mechanismen der Kompensation mit bolivianischen Produkten für die völlige
Rechnungsbegleichung auf dieses Konzept
festgelegt werden; technische Betreuung der Staatlichen Erdölgesellschaft
YPFB und COMIBOL; Entwicklung von
Projekten der Anpassung und Erweiterung von Infrastrukturen und erdölchemische,
eisenhüttentechnischen, chemisch-industriellen und anderen Formen der
Zusammenarbeit, die beide Seiten vereinbaren.
ZWEITENS: Für den Zeitraum der Rückgewinnung der Investition
werden alle staatlichen Investitionen und die von bolivianischen
Joint-Venture-Unternehmen, und sogar die
von privatem bolivianischen Kapital in Venezuela von Kapitalertragssteuern
befreit.
DRITTENS: Venezuela bestätigt das
Angebot von 5 000 Stipendiatenplätze zum
Studium in verschiedenen Bereichen von Interesse für die produktive und soziale
Entwicklung der Republik Bolivien.
VIERTENS: Venezuela wird einen Sonderfond von bis zu hundert Millionen Dollar für
die Finanzierung von damit verbundenen Produktions- und Infrastrukturprojekten
für Bolivien schaffen.
FÜNFTENS: Venezuela wird dreißig Millionen Dollar spenden, um den Bedürfnisse
sozialer und produktiver Art des bolivianischen Volkes, gemäß den Bestimmungen
seiner Regierung, nachzukommen.
SECHSTENS: Venezuela wird Asphalt
und eine Asphaltmischanlage spenden, die zur Instandhaltung und zum Bau von
Straßen beitragen wird.
SIEBTENS: Venezuela wird die Importe bolivianischer Produkte bedeutend erhöhen, besonders
von denen, die dazu beitragen, seine strategische Nahrungsmittelreserve zu
erhöhen.
ACHTENS: Venezuela wird auf seinem Territorium Steuervergünstigungen für Projekte
von strategischem Interesse für Bolivien erteilen.
NEUNTENS: Venezuela räumt den bolivianischen Luftfahrtslinien auf venezolanischem Territorium
innerhalb der Grenzen, die die Rechtsgebung ermöglicht, bevorzugte Bedingungen
ein.
ZEHNTENS: Venezuela stellt
Bolivien seine Infrastruktur und Anlagen des Luft- und Seetransports zu bevorzugten
Bedingungen zur Verfügung, um die Pläne der wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklung der Republik Bolivien zu unterstützen.
ELFTENS: Venezuela erteilt Erleichterungen
für die Errichtung von bolivianischen staatlichen oder Joint-Venture-Unternehmen
zur Rohstoffverarbeitung, Strom abwärts (aguas abajo).
ZWÖLFTENS: Venezuela wird mit Bolivien in
Forschungsstudien der Biodiversität zusammenarbeiten.
DREIZEHNTENS: Venezuela wird die Teilnahme Boliviens an der
Festigung von Kernen endogener Entwicklung unterstützen, wobei die Erfahrung
der Mission Vuelvan Caras vermittelt wird.
VIERZEHNTENS: Venezuela entwickelt Abkommen mit Bolivien im
Bereich der Telekommunikation, die die Satellitenbenutzung einschließen
könnten.
Von Bolivien in seinen
Beziehungen mit Kuba und Venezuela im Rahmen der ALBA und des TCP
durchzuführende Aktionen
ERSTENS: Bolivien wird durch den
Export seine bergbaulichen, landwirtschaftlichen, agroindustriellen, Fischfang-
und Industrieprodukten, die Kuba oder Venezuela erforderlich sind, zur
Verfügung stellen
ZWEITENS: Bolivien wird mit seiner
verfügbaren übertrefflichen Produktion an Treibstoffen zur energetischen
Sicherheit unserer Länder beitragen.
DRITTENS: Bolivien wird alle
staatlichen Investitionen und die von Bolivien und den Staaten Venezuela und
Kuba gebildeten Joint-Venture-Unternehmen von Kapitalertragssteuern befreien.
VIERTENS: Bolivien wird all seine Erfahrung in der Erforschung der
Eingeborenenvölker, sowohl in der Theorie, als auch in der
Forschungsmethodologie zur Verfügung stellen.
FÜNFTENS: Bolivien wird zusammen mit den Regierungen Venezuelas und Kubas am
Erfahrungsaustausch über das Studium und die Wiedergewinnung der Kenntnisse der
Vorfahren über Naturheilkunde teilnehmen.
SECHSTENS: Die Regierung Boliviens
wird aktiv am Erfahrungsaustausch über wissenschaftliche Erforschung der
Naturressourcen und der landwirtschaftlichen und viehwirtschaftlichen
genetischen Richtlinien teilnehmen.
Gemeinsam von Cuba und Venezuela
in ihren Beziehungen mit Bolivien im Rahmen der ALBA und des TCP
durchzuführende Aktionen
ERSTENS: Die Regierungen der
Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Kuba beseitigt umgehend
die Zollgebühren und alle anderen nichttariflichen Schranken für alle Importe
Kubas und Venezuelas aus der Republik Bolivien.
ZWEITENS: Die Regierungen der
Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Kuba garantieren Bolivien den
Kauf der Produktionsmengen der ölhaltigen Kette und anderer
landwirtschaftlicher oder industrieller von Bolivien exportierter Produkte, die
aufgrund der Anwendung eines Freihandelsvertrags oder von Freihandelsverträgen,
gefördert durch die Regierung der Vereinigten Staaten oder europäische
Regierungen ohne Absatzmarkt bleiben könnten.
DRITTENS: Die Regierungen der
Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Kuba bieten Bolivien
finanzielle, technische und arbeitskräftemäßige
Zusammenarbeit für die Einrichtung einer wirklich nationalen
Fluggesellschaft des bolivianischen Staates.
VIERTENS: Die Regierungen der
Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Kuba bieten Bolivien ihre Zusammenarbeit bei der
Entwicklung des Sports an, einschließlich die Möglichkeit der Organisierung und
der Teilnahme an Sportwettkämpfen und die Benutzung von Trainingslagern in
beiden Ländern. Kuba bietet die Benutzung seiner Einrichtungen und
Ausrüstungen für die Doping-Kontrolle an, und zwar zu den gleichen Bedingungen
wie für die kubanischen Sportler.
FÜNFTENS: Die Regierungen der
Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Kuba werden in
Koordination mit Bolivien die Aktionen fördern, die sich als notwendig
erweisen, um die gerechte bolivianische Forderung nach einer bedingungslosen
Aufhebung der Auslandsschuld zu unterstützen, welche ein ernsthaftes Hindernis
für den Kampf Boliviens gegen die Armut und die Ungleichheit darstellt.
Neue Maßnahmen wirtschaftlicher und sozialer Art
können der vorliegenden Vereinbarung zwischen den drei unterzeichnenden Seiten
zugefügt werden.
Bolivien, Venezuela und Kuba werden für die Einheit
und Integration der Völker Lateinamerikas und der Karibik kämpfen.
Bolivien, Venezuela und Kuba werden für den Frieden
und die internationale Zusammenarbeit kämpfen.
Evo Morales Ayma
Präsident der Republik Bolivien
Hugo
Chávez Frías
Präsident
der Bolivarianischen Republik Venezuela
Fidel
Castro Ruz
Präsident
des Staatsrats der Republik Kuba
Havanna, den 29. April 2006