Erklärung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
Wichtiger Drogenhändler festgenommen
Die kubanische Regierung übergibt der US-Regierung Vorschläge für bilaterale Abkommen bei Migrationsfragen, der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Rauschgift und psychotropischen Substanzen und bei einem Kooperationsprogramm zur Bekämpfung des Terrorismus
An vergangenen 6. März um 9:45 Uhr wurde der kolumbianische Staatsbürger Rafael Miguel Bustamante Bolaños in einem Privathaus im Viertel Siboney, Stadtbezirk Playa, wo er zur Miete wohnte, festgenommen. Er war am 6. Januar 2002 aus Jamaika kommend in das Land eingereist, wobei er einen venezolanischen Reisepaß auf den Namen Alberto Pinto Jaramillo verwendete.
Ab dem 31. Januar hatte man bereits über die Kooperationsmechanismen mit einigen Antidrogen-Behörden der Region Informationen über die Präsenz von Bustamante Bolaños in unserem Land erhalten, einer Person, die schwerwiegenden Anschuldigungen ausgesetzt ist, in Verbindung zum Drogenhandel in der Region zu stehen.
Über die erwähnten Mechanismen konnte man unter anderen ermitteln, daß Bustamante Bolaños Verbindungen zu einer wichtigen Bande von Drogenhändlern aus Bahamas unterhält und daß er vor etwa zehn Jahren aus einem Gefängnis in Santa Marta, Kolumbien, geflohen war, wo er eine Strafe wegen Geldwäsche absaß. Auf gleiche Weise wurde in Erfahrung gebracht, daß er von der Antidrogenbehörde der Vereinigten Staaten (DEA) wegen seiner Verwicklung in die Einschleusung von Drogen in die USA gesucht wird.
Zusätzlich erfuhr man von Informationen, die besagten, daß diese Person ebenfalls von den US-Behörden wegen der Flucht aus einem Bundesgefängnis in Alabama gesucht wird, wo er eine Haftstrafe wegen Geldwäsche und Kokainhandels absaß, neben seiner Verwicklung in einen bedeutenden Fall von Drogenhandel, der zur Zeit von der DEA untersucht wird und bei dem es um die Einschleusung von Kokain in die USA von Jamaika aus geht.
Zusammen mit Bustamante wurde Roberto Lewis verhaftet, ein Staatsbürger der Bahamas, der ebenfalls schwerwiegenden Beschuldigungen hinsichtlich einer Verwicklung in den Drogenhandel ausgesetzt ist.
Beide Drogenhändler sind weiterhin in Haft, es wurde ein Verfahren gegen sie eröffnet und sie werden des Drogenhandels und der Dokumentenfälschung beschuldigt.
Die Ermittlungen werden aufgrund der Schwere des Falles mit großer Strenge fortgesetzt. Die diesen zwei Personen zur Last gelegten Delikte sind, wie unser Volk weiß, klar im kubanischen Strafgesetzbuch definiert, in dem die härtesten Strafen für Delikte im Zusammenhang mit dem Drogenhandel vorgesehen sind.
Andererseits übergaben die kubanischen Behörden der US-Regierung am 12. Januar dieses Jahres in einer Geste des guten Willens, die klar und ernsthaft die Bereitschaft unserer Regierung beweist, mit allen Ländern bei der Bekämpfung des Drogenhandels zusammenzuarbeiten, den US-Bürger Jesse James Bell, der sich auf der Flucht vor der US-amerikanischen Justiz befand und 15 Anklagepunkten beschuldigt wurde, die direkt oder indirekt mit dem Drogenhandel in den Vereinigten Staaten in Verbindung standen.
Bell war in unserem Land seit dem 10. Oktober 2001 in Haft, als bei seiner Ausreise aus Kuba entdeckt wurde, daß er mit einer falschen Identität unterwegs war. Unsee Behörden informierten sofort die US-Interessenvertretung in Havanna über die Verhaftung dieser Person.
Am 19. Oktober 2001 beantragten die US-Behörden mittels der diplomatischen Note 573, die unserem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten von der US-Interessenvertretung in Havanna vorgelegt wurde, offiziell die Übergabe des Verhafteten. Unsere Regierung entschied, auf diesen Antrag positiv zu antworten, nachdem eindeutig festgestellt worden war, daß Bell in keinerlei illegale Aktivität innerhalb des Landes verwickelt war.
Die Übergabe dieser Person an die Behörden der DEA stellt eine Ausnahme dar, denn trotz des bekundeten Willens und der Vorschläge der kubanischen Seite existiert kein Kooperationsabkommen zwischen den Regierungen Kubas und der USA im Bereich des Kampfes gegen den Drogenhandel, weshalb unsere Regierung keinerlei Verpflichtung hatte, den erwähnten Verbrecher zu übergeben.
In diesem Sinne ist es wichtig hervorzuheben, daß der Abteilungsleiter für Nordamerika unseres Außenministeriums, Rafael Dausá, dem Leiter des Kuba-Büros des State Department am 29. November 2001 ein Memorandum übergab, das die an die US-Regierung gerichteten Vorschläge der kubanischen Regierung enthielt, um zu einem Abkommen im Bereich der Migration bei der Bekämpfung der illegalen Auswanderung und des Menschenhandels zu kommen, zu einem Kooperationsabkommen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Rauschgift und psychotropischen Substanzen und zu einem bilateralen Kooperationsprogramm bei der Bekämpfung des Terrorismus. Der Vorschlag eines Abkommens über Migrationsangelegenheiten war den US-Behörden bereits seit September 2000 vorgelegt worden.
Bereits im Jahr 1999 sagte der Comandante en Jefe Fidel Castro bei der Zentralveranstaltung zum 26. Juli in der Provinz Cienfuegos, nachdem er die Aktivitäten unseres Landes im Kampf gegen den Drogenhandel erläutert hatte, und unter Bezugnahme auf sein Gespräch mit dem bedeutenden und angesehenen republikanischen Senator Arlen Spencer, der Kuba in Juni besucht hatte, wortwörtlich, daß „..drei mögliche Arten der Kooperation festgelegt werden könnten: eine bescheidene Kooperation, eine größere und wirksamere Kooperation oder eine integrale Kooperation."
[...]
„Ich bitte Sie, die höchsten Behörden Ihres Landes zu fragen, welches Niveau der Kooperation sie wünschen: ob sie das aktuelle Niveau wollen, ein höheres Niveau oder ein totales Niveau. Ich sage schlicht und einfach, daß wir zu jeder dieser Kooperationsformen bereit sind."
Einige Tage später, bei einer ähnlichen Veranstaltung in Matanzas, sprach der Comandante en Jefe ebenfalls über das Thema der über vierzig Jahre hinweg von den USA gegen Kuba geförderten illegalen Emigration, den Cuban Adjustment Act, die zahlreichen Menschenleben, die dieser das Last gekostet hat, und die Notwendigkeit, eine Lösung für dieses schwerwiegende Problem zu suchen.
Während der letzten in Havanna stattfindenden Gesprächsrunde über Migrationsfragen zwischen Kuba und den USA am 3. Dezember 2001 übergab der Genosse Ricardo Alarcón, Präsident der Nationalversammlung der Volksmacht und Leiter der kubanischen Delegation bei diesen Gesprächen, der bei diesem Treffen anwesenden US-amerikanischen Gegenseite erneut die drei Vorschläge über ein Abkommen in den Bereichen Immigration, Kampf gegen den Drogenhandel und Kampf gegen den Terrorismus. Die US-amerikanische Delegation brachte zu jenem Zeitpunkt zum Ausdruck, daß sich die besagten Vorhaben außerhalb des Rahmens der Migrationsgespräche befänden, wobei sie vorschlugen, die selben auf den zwischen beiden Ländern festgelegten diplomatischen Kanälen vorzubringen.
In Anbetracht dieser Vorschläge übergaben am 12. März 2002 das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und die Kubanische Interessenvertretung in Washington auf offizielle Weise drei diplomatische Noten an die US-Interessenvertretung in Havanna bzw. das State Department der Vereinigten Staaten, in denen die Texte der Vorschläge für Abkommen über diese wichtigen Themen angefügt waren.
In Anbetracht des möglichen gegenseitigen Nutzens der Abkommen in den Bereichen Migration, Kampf gegen den Drogenhandel und Kampf gegen den Terrorismus bestätigt das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten die totale Bereitschaft der Regierung Kubas, über die besagten Abkommen mit der Regierung der Vereinigten Staaten zu verhandeln und diese zu unterzeichnen.
Die US-Administration hat jetzt die Möglichkeit zu beweisen, daß sie wirklich bereit ist, mit Ernsthaftigkeit und ohne das Anlegen von zweierlei Maß diesen schwerwiegenden Übeln der Menschheit zu begegnen.
Es liegt in den Händen der US-Regierung, vor der US-amerikanischen und der Weltöffentlichkeit zu beweisen, daß sie fähig ist, armselige Interessen kleiner antikubanischer Gruppen beiseite zu lassen und die wahren Interessen ihres Volkes zu verteidigen.
Die Vereinigten Staaten haben das Wort.
Havanna, 17. März 2002