ENTFÜHRUNG EINES KUBANISCHEN PASSAGIERFLUGZEUGES
IN DIE VEREINIGTEN STAATEN
Am gestrigen Mittwoch, den 19. März startete um 18.51 Uhr ein Flugtaxi DC-3 des Unternehmens Empresa Nacional de Servicios Aéreos mit amtlichem Kennzeichen CUT-1192 zum Flug Nummer CNI-877 vom Flughafen Nueva Gerona, Isla de la Juventud, nach Havanna. An Bord befanden sich 31 Fluggäste, 5 Besatzungsmitglieder und ein Sicherheitsbeamter. Unter den Passagieren waren 25 erwachsene Kubaner, ein Italiener und fünf Kinder.
Um 19.24 Uhr - das Flugtaxi befand sich zehn Meilen südlich des Flughafens Boyeros und alles war zur Landung vorbereitet – meldete der Flugkapitän der Flugverkehrskontrolle (ATC), es gäbe politische Probleme an Bord und er werde den Kurs nach Norden einschlagen.
Vier Minuten später informierten um 19.28 Uhr die ATC des Flughafens Boyeros und die wachhabende Einheit der Luftverteidigung der Streitkräfte (DAAFAR), der Pilot einer DC-3 auf dem Flug von Gerona nach Havanna habe gemeldet, es handle sich um eine Entführung und an Bord befänden sich bewaffnete Personen. Er bat um die Koordinaten für die kürzeste Flugstrecke nach Miami, da sehr wenig Kraftstoff zur Verfügung stünde.
Um 19.29 Uhr änderte die Maschine ihre normale Kennummer in den Code 7500, der bei unerlaubten Vorkommnissen an Bord benutzt wird, und setzte sich mit der ATC von Boyeros in Verbindung, um wegen mangelnden Kraftstoffes um eine noch kürzere Flugroute ersuchend. Es wurde angewiesen, Kurs auf Key West zu nehmen, die in dieser Richtung kürzeste Route.
Unverzüglich übermittelte die ATC Boyeros um 19.30 Uhr der ATC Miami die Imformation, daß eine DC-3 von Aerotaxi von bewaffneten Personen an Bord von ihrer Flugroute abgebracht wurde. Die ATC Miami wollte wissen, ob kubanische Jagdflugzeuge die DC-3 eskortieren, was verneint wurde. So teilt Miami mit, US-amerikanische Jagdflugzeuge eskortierten die DC-3 bis zu ihrer Landung.
Schließlich informiert die ATC Boyeros um 20.10 Uhr, das Flugzeug sei um 20.07 Uhr auf Key West gelandet. Gesamtflugzeit: eine Stunde und 16 Minuten.
Es handelt sich hier um ein Delikt, das in mehreren von Kuba und den Vereinigten Staaten ratifizierten internationalen Abkommen ganz präzise als terroristische Handlung bezeichnet wird.
Heute, am Donnerstag, den 20. März übergab das kubanische Außenministerium der Interessenvertretung der Vereinigten Staaten in Havanna eine diplomatische Note, ausgefertigt auf der Basis der verfügbaren Information. Eine Stunde später erfolgte das Gleiche durch die kubanische Interessenvertretung in Washington, von den US-amerikanischen Behörden die sofortige Rückführung des entführten kubanischen Zivilflugzeuges, aller Fluggäste und der Entführer fordernd, die diese verwerfliche Handlung begangen hatten, die in drei in Kraft befindlichen internationalen Abkommen ausdrücklich als terroristische Handlungen ausgewiesen sind. Diese von der Regierung Kubas wie auch der Regierung der Vereinigten Staaten obligatorisch einzuhaltenden Abkommen sind: das Tokioter Abkommen vom 14. September 1963, Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen genannt; das Haager Abkommen vom 16. Dezember 1970, Abkommen über strafbare Inbesitznahme von Luftfahrzeugen und das Abkommen von Montreal vom 23. September 1971, Abkommen über strafbare Handlungen gegen die Sicherheit der zivilen Luftfahrt.
Gleichermaßen forderte das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Kubas von den US-amerikanischen Behörden, in deren Verfügungsgewalt sich gegenwärtig das Flugzeug, die Passagiere, die Besatzungsmitglieder und die Entführer befinden, Information über diesen Zwischenfall, die Umstände, unter denen er sich abspielte sowie sonstige verfügbare und erforderliche Angaben; es machte aufmerksam auf die Gefahr, die eine straffreie Behandlung von Akten dieser Art für die Sicherheit von Menschenleben und den Flugverkehr in der Region bedeutet; es gab seiner tiefen Besorgnis angesichts der Tatenlosigkeit und Toleranz Ausdruck, die die US-Behörden in der Vergangenheit bei gegen Kuba gerichteten Piratenakten dieser Art walten ließen – einschließlich der außergewöhnlichen Privilegien für die Täter, was für die Kommission terroristischer Handlungen dieser Art ein ganz besonderer Anreiz ist – und drückte die Notwendigkeit aus, wonach sich diesmal die Regierung der Vereinigten Staaten an die in den genannten Abkommen eingegangenen Verpflichtungen halten sollte.
Neben den aufgezeigten Verletzungen legte unser Außenministerium dar, daß dieser Tatbestand ein erneuter grober Verstoß gegen die im September 1994 unterzeichneten Migrationsabkommen ist, in denen sich die US-Regierung verpflichtet, „alle wirksamen Maßnahmen zu treffen, um sich gegen den Gebrauch von Gewalt eines jeden zu wenden und diese zu verhindern, der von Kuba aus in die Vereinigten Staaten durch gewaltsam herbeigeführte Kursänderung von Flugzeugen und Schiffen zu gelangen trachtet oder gelangt", sowie die eingegangene Verpflichtung, „mit ihrer praktizierten provisorischen Aufnahme aller kubanischen Immigranten, die das Staatsgebiet der Vereinigten Staaten über unrechtmäßige Wege erreichen, Schluß zu machen", wie der wörtliche Text dieser Abkommen lautet und in diesem Wortlaut unterzeichnet wurde.
Die kubanischen Behörden verfügen über keine weiteren Angaben zum Tatbestand.