6. KONGRESS DER KOMMUNISTISCHEN PARTEI KUBAS
LEITLINIEN
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK DER PARTEI UND DER REVOLUTION
verabschiedet am 18. April 2011 «Jahr 53 der Revolution»
Revolution
bedeutet, den Sinn des historischen Moments zu begreifen,
bedeutet,
all das zu verändern, was verändert werden muss,
bedeutet volle
Gleichheit und Freiheit, den Nächsten wie
ein
menschliches Wesen zu behandeln und auch selbst so behandelt zu werden,
bedeutet, uns selbst mit unseren eigenen Anstrengungen zu emanzipieren, die
mächtigen herrschenden Kräfte
inner- und
außerhalb des sozialen und nationalen Rahmens herauszufordern; Werte, an die man glaubt, zum Preis des
eigenen
Opfers zu verteidigen; sie bedeutet Bescheidenheit, Uneigennützigkeit,
Altruismus, Solidarität und Heldentum;
sie
bedeutet, mit Kühnheit, Intelligenz und Realismus zu kämpfen,
niemals zu
lügen oder ethische Prinzipien zu verletzen, und sie bedeutet die tiefe
Überzeugung, dass auf der Welt keine Kraft existiert, die fähig ist,
die Kraft
der Wahrheit und der Ideen zu zerstören. Revolution bedeutet Einheit,
Unabhängigkeit, den Kampf für unsere Träume von
Gerechtigkeit
für Kuba und die Welt zu führen, was die Grundlage darstellt
für unseren
Patriotismus, unseren Sozialismus und unseren
Internationalismus.
FIDEL CASTRO RUZ
1. MAI 2000
Der Kampf im Bereich der Wirtschaft stellt heutzutage
mehr denn je die Hauptaufgabe und das Zentrum
der Arbeit der Kader auf ideologischem Gebiet dar,
denn die Nachhaltigkeit und die Bewahrung
unseres Gesellschaftssystems sind davon abhängig.
ARMEEGENERAL RAÚL CASTRO RUZ
SCHLUSSSITZUNG DES 9. KONGRESSES DER KOMMUNISTISCHEN JUGENDORGANISATION,
4. APRIL 2010
BESCHLUSS ÜBER DIE WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK DER PARTEI UND DER
REVOLUTION5
LEITLINIEN DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK DER PARTEI UND DER REGIERUNG. 9
SYSTEM DER STAATLICH
GESTÜTZTEN EINRICHTUNGEN
II MAKROÖKONOMISCHE POLITIKLEITLINIEN. 15
III AUßENWIRTSCHAFTSPOLITIK. 19
V POLITIK IM BEREICH WISSENSCHAFT UND TECHNIK, INNOVATION UND UMWELT. 25
BESCHÄFTIGUNG UND
ARBEITSENTGELT
UNENTGELTLICHKEITEN
UND SUBVENTIONEN
VIII INDUSTRIE- UND
ENERGIEPOLITIK36
LEITLINIEN FÜR DIE
HAUPT-INDUSTRIEZWEIGE
X POLITIK FÜR DAS
VERKEHRSWESEN41
XI POLITIK FÜR
BAUWESENWESEN, WOHNUNGSBAU UND WASSERWIRTSCHAFT. 43
AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN DER LEITLINIEN47
BESCHLUSS ÜBER DIE
WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK DER PARTEI UND DER REVOLUTION
Der sechste
Parteitag der Kommunistischen Partei Kubas hat den abschließenden Entwurf der
Leitlinien bezüglich der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei und der
Revolution debattiert und analysiert, welcher die Aktualisierung des
kubanischen Wirtschaftsmodells mit der Zielstellung bezweckt, die Kontinuität
und Unumkehrbarkeit des Sozialismus, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes
und die Erhöhung des Lebensniveaus der Bevölkerung abzusichern, und dies mit
der erforderlichen Herausbildung von ethischen und politischen Werten unserer
Mitbürger in Einklang zu bringen.
Die Leitlinien legen fest, dass das künftig vorherrschende
Wirtschaftssystem sich weiterhin auf das sozialistische,
gesamtgesellschaftliche Eigentum des ganzen Volkes über die wichtigsten
Produktionsmittel gründen wird, wo das sozialistische Verteilungsprinzip „jeder
nach seinen Fähigkeiten und jedem gemäß seiner geleisteten Arbeit“ gelten wird.
Die Wirtschaftspolitik der Partei wird im Einklang mit jenem Prinzip
stehen, dass nur der Sozialismus in der Lage ist, die Schwierigkeiten zu
überwinden und die Errungenschaften der Revolution zu bewahren, und dass bei
der Aktualisierung des Wirtschaftsmodells die Planung vorherrschen wird, aber
unter Berücksichtigung der Markttendenzen.
Diese Prinzipien sind mit der größeren Autonomie der staatlichen
Unternehmen und der Entwicklung von anderen Formen der Geschäftsführung in
Einklang zu bringen. Das Modell wird außer dem staatlichen sozialistischen Unternehmen als Hauptform der Volkswirtschaft
die Modalitäten der ausländischen Investition, die Genossenschaften, die
kleinen Landwirte, die Nutznießer, die Pächter, die selbstständigen Gewerbetreibenden
oder selbstständigen Fachleute und solche andere Formen anerkennen und fördern,
die als Beitrag zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit entstehen könnten.
In der Wirtschaftspolitik ist das Konzept enthalten, dass
der Sozialismus gleiche Rechte und Chancen für alle Bürger bedeutet, aber keine
Gleichmacherei, und es wird das Prinzip bestätigt, dass in der sozialistischen
Gesellschaft niemand hilf- und schutzlos gelassen wird.
Der Entwurf der Leitlinien der Wirtschafts- und
Sozialpolitik der Partei und der Revolution ist der Debatte unterworfen worden,
bei der er die Unterstützung der Mehrheit der Bürger erhielt, und ausgehend von
den von diesen in einem demokratischen Prozess unter deren umfangreicher
Teilnahme formulierten Vorschlägen sind Veränderungen in ihm vorgenommen
worden.
Der sechste Parteitag der Kommunistischen Partei Kubas (PCC)
vereinbart nach den Stellungnahmen der fünf hierzu geschaffenen Ausschüsse
Folgendes:
o Die Leitlinien der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei und der
Revolution werden mit den vereinbarten Veränderungen verabschiedet.
o Der Regierung wird empfohlen, einen Ständigen Ausschuss zu deren Ausführung und
Entfaltung zu schaffen, der ohne Herabsetzung der Funktionen der jeweiligen
zuständigen zentralen Verwaltungsorgane die Verantwortung dafür haben
wird, zu kontrollieren und zu überwachen, zu überprüfen und die Aktionen aller
an dieser Tätigkeit Beteiligten zu koordinieren, die Einfügung neuer Leitlinien
vorzuschlagen und in Koordination mit den zuständigen Organen die angebrachte
Verbreitung und Bekanntmachung dieses Prozesses zu leiten.
o Der Nationalversammlung der Volksmacht, der Regierung und den
zuständigen Organen wird empfohlen, dass sie die dem jeweiligen Fall
entsprechenden Rechtsnormen ausarbeiten und verabschieden, um die rechtliche
und verfassungsmäßige Grundlage für die beschlossenen funktionellen,
strukturellen und wirtschaftlichen Veränderungen zu schaffen.
o Die Kommunistische Partei Kubas wird mit der Verantwortung betraut, die
Erfüllung der beschlossenen Leitlinien zu kontrollieren, zu überwachen und zu
fördern und sie voranzutreiben, was die Verbesserung der ökonomischen Bildung
seiner Kader und Mitglieder auf allen Ebenen voraussetzt. Das Plenum des
Zentralkomitees wird mindestens zweimal pro Jahr den Stand der Aktualisierung
des Wirtschaftsmodells und der Ausführung des Wirtschaftsplans analysieren.
Bei der Unterbreitung der Leitlinien der Wirtschaftspolitik im Rahmen des
6. Parteitages der Kommunistischen Partei Kubas macht es sich erforderlich,
eine Einschätzung über die Wirtschaftslage und die zu lösenden
Problemstellungen vorzunehmen, bei der die seit dem letzten Parteitag im
Ausland und Inland geschehenen wichtigsten Ereignisse und Umstände
berücksichtigt werden.
Bezüglich der äußeren Faktoren kann gesagt werden, dass
die internationalen Rahmenbedingungen sich durch die Existenz einer
systemischen Strukturkrise ausgezeichnet haben, unter gleichzeitigem Ablauf der
Wirtschafts-, Finanz-, Energie-, Nahrungsmittel- und Umweltkrisen und mit größeren
Auswirkungen in den unterentwickelten Ländern.
Kuba, als Land mit einer von seinen
Außenhandelsbeziehungen abhängigen Wirtschaft, war ebenfalls nicht frei von den
Auswirkungen der genannten Krise, was in der Unbeständigkeit der Preise der
Handelsaustausch-Produkte des Landes zum Ausdruck kam, bei der Nachfrage nach
Export-Waren und –Dienstleistungen des Landes sowie bei den größeren
Einschränkungen der Möglichkeiten, um ausländische Fremdfinanzierung zu
erlangen.
Die Export- und Importpreisänderungen in den Jahren von 1997 bis 2009 haben
dem Land einen Nettoverlust von 10,9 Milliarden Dollar im Vergleich zum
Preisniveau des Jahres 1997 verursacht. Die Kaufkraft der Waren-Exporte hat
sich im Durchschnitt um 15% verschlechtert.
Das Land hat außerdem eine Verschärfung der Wirtschafts-,
Handels- und Finanzblockade erlitten, die ihm von den Vereinigten Staaten von
Amerika über ein halbes Jahrhundert
ununterbrochen auferlegt worden ist, eine Situation, die sich mit der jetzigen
Regierung jenes Landes nicht verändert hat, und die zahlreiche Verluste
bedeutet hat.
Jedoch seit Ende 2004 haben sich für Kuba neue
Möglichkeiten zur internationalen Eingliederung im Rahmen der Bolivarianischen
Allianz für die Völker unseres Amerikas (ALBA) ergeben, welche die Einkommensquellen
aus Dienstleistungen ausgebaut haben, vor allem durch medizinische
Dienstleistungen für Venezuela und andere Länder der Region. Ebenso haben sich die Handels- und
Finanzbeziehungen mit anderen Nationen wesentlich vermehrt, wobei die mit China,
Vietnam, Russland, Angola, Brasilien und Algerien hervorragen.
Die klimatologischen Phänomene in dem Zeitraum haben der
Wirtschaft äußerst hohen Schaden zugefügt. Die Verluste aufgrund von 16
Wirbelstürmen von 1998 bis 2008 wurden auf 20,564 Milliarden Dollar berechnet, und
hierbei sind die umfangreichen Schäden aufgrund der Dürre noch nicht
berücksichtigt.
Im Innern waren solche Faktoren vorhanden wie: niedrige
Leistungsfähigkeit, Unterkapitalisierung der Produktionsgrundlagen und der
Infrastruktur, Veralterungsprozess der Bevölkerung und Stockung des
Bevölkerungswachstums.
Abgesehen von den in der Wirtschaftsresolution des 5. Parteitages vorgelegten Zielstellungen war es
in dem Zeitraum notwendig, einige Politikrichtlinien umzuorientieren, um den schwierigen,
sich durch die internationalen Rahmenbedingungen ergebenden Problemen zu
begegnen, sowie jenen im Inneren, die aufgetreten sind.
Andererseits kann bezüglich der Funktionsweise der Wirtschaft gesagt
werden, dass seit dem Jahr 2003 eine verstärkte Zentralisierung der Mechanismen
zur Zuteilung und Verwendung von Devisenwährung stattgefunden hat.
Seit dem Jahr 2005 wurde die eingeschränkte Fähigkeit der Volkswirtschaft
ersichtlich, dem Finanzkontozahlungsdefizits und den Bankeinbehaltungen von Auslandsüberweisungen
zu begegnen, und die erhöhten Summen der zu zahlenden fälligen Auslandsschuld
aufzubringen; und alles das bedeutete eine
äußerst gespannte Situation bei der Wirtschaftssteuerung. Dies führte zur
Annahme verschiedener Maßnahmen, u. a.:
o
Stärkung der Institutionalisierung,
einschließlich der Umstrukturierung von Staat und Regierung;
o
Nachdruck auf das
Konzept, dass der Volkswirtschaftsplan an die verfügbaren Ressourcen angepasst
werden muss;
o
Einräumung von Prioritäten für das Wachstum
und die Diversifizierung von Exporten und die Ersetzung von Importen,
unterstützt durch den Entwurf besonderer Programme und Maßnahmen, bei denen die
geschlossenen Finanzierungsschemata hervorzuheben sind, die es ermöglichen, die
Devisenwährung dezentralisiert zu verwenden;
o
Überprüfung und Umorientierung der
Investitionspolitik zu deren Vervollkommnung, um die Gebundenheit von
Ressourcen und andere Unzulänglichkeiten zu verhindern. Dementsprechend wurden
die verfügbaren Auslandskredite neu verteilt und denjenigen Zielen
zugesprochen, die kurzfristig die größte Leistungsfähigkeit bei der
Zahlungsbilanz aufweisen würden;
o
Umprogrammierung der
Zahlungen der Auslandsschuld;
o Strukturelle
Veränderungen und Transformationen in der Agrarbranche; Erlass der
Gesetzesverordnung 259 über die Übergabe von ungenutzten staatlichen
Landflächen in Nutznießung, um die
Produktion von Nahrungsmitteln zu erhöhen und ihren Import zu vermindern;
o
Zusätzliche Maßnahmen zum Einsparen von
Energieträgern; wobei jene einbegriffen wurden, die organisatorischer Art sind,
wie zum Beispiel die Umorganisierung des Güterverkehrs;
o
Beginn einer
bedeutenden Gruppe von strategischen Investitionen im Industriebereich im
Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung des Landes;
o
Mit dem Ziel, die finanzielle Belastung für
den Staat in Bezug auf einige gebotene Dienstleistungen zu vermindern, wurden
Experimente folgender Art begonnen: Ersatz der Betriebskantinen und Transporte
für Beschäftigte durch andere Modalitäten, Vermietung von Herren- und
Damenfriseurgeschäften und Taxis an in dieser Branche beschäftigtes Personal;
Aufgrund der komplexen Rahmenbedingungen wurden selbst
durch die Annahme der bis hier beschriebenen Maßnahmen die wichtigsten Probleme
nicht gelöst, die die Wirtschaft einschränken, weshalb es erforderlich sein
wird:
o Die noch ungenutzten Ländereien der landwirtschaftlichen Nutzung und
Bebauung zuzuführen und die Agrarerträge
zu erhöhen.
o
Die Exportkapazität bei traditionellen
Exportartikeln zurück zu gewinnen; den Waren- und Dienstleistungsexport stetig
zu erhöhen und zu diversifizieren, sowie die erhöhte Exportabhängigkeit zu
vermindern, um unsere finanzielle Lage auf dem Weltmarkt zu unseren Gunsten zu
verändern;
o
Alternative Finanzierungsquellen zu suchen,
um den Prozess der Entkapitalisierung von Industrie und produktiver
Infrastruktur des Landes aufzuhalten;
o
Den Betrieben im Rahmen des Plans größere
Befugnisse zu erteilen, und mit Effektivität die örtliche Initiative in den
Gebieten voranzutreiben, um die wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig zu
fördern;
o
Einen
Umstrukturierungsprozess bei Beschäftigung und Arbeitsentgelt voranzubringen,
wobei dort, wo es zweckmäßig und nützlich ist, nicht staatliche Formen in
Betracht zu ziehen sind, womit bezweckt wird, die aufgeblähten
Belegschaftszahlen in allen Wirtschaftsbereichen zu beseitigen, was absichern
soll, dass die Arbeit zur Haupteinnahmequelle der Bevölkerung wird.
o
Die
Arbeitsproduktivität zu erhöhen, die Disziplin und das Anreizniveau von
Arbeitsentgelt und zusätzlichen Anreizen zu verbessern, indem die
Gleichmacherei bei den Mechanismen der Einkommensverteilung und Umverteilung
beseitigt wird. Als Bestandteil dieses Prozesses wird es erforderlich
sein, ungerechtfertigte Unentgeltlichkeiten und übermäßige Subventionen
abzuschaffen.
o
Den jeweiligen Koordinationsgrad der
makroökonomischen Politikrichtlinien zu verstärken und die Studien zur
Beseitigung der Währungsdualität und zur Vervollkommnung der Wechselkurspolitik
zu beenden.
o
Die Leitung der Wirtschaft mittels
Planungssystem hat sich in erster Linie auf die Problematiken der
Außenwirtschaftsbranche konzentriert, was zusammen mit der ungenügenden
Integralität der Planzielstellungen untereinander dazu beigetragen hat, die
Missverhältnisse und die Nicht-Übereinstimmung der betrieblichen Pläne in Bezug
auf die volkswirtschaftlichen beizubehalten.
Sich solch komplexen Problematiken zu stellen erfordert,
über eine mittel- und langfristige strategische Vision zu verfügen, weshalb
seit Mitte 2009 und bis Mai 2010 vom Ministerium für Wirtschaft und Planung
unter Teilnahme der staatlichen Organe eine Wirtschaftsplanung bis zum Jahr
2015 ausgearbeitet wurde.
Die Durchführung dieser Planung hat gezeigt, dass die Lösung der
makroökonomischen Unausgewogenheit und der vorhandenen Probleme bezüglich der
Leistungsfähigkeit eine unumgängliche Aktion für die zukünftige Entwicklung des
Landes und somit also für den Fünfjahreszeitraum 2011-2015 darstellen. Die
Wirtschaftspolitik muss auf der Grundlage des verabschiedeten Planungsentwurfs
Antworten auf diese Problematiken geben.
LEITLINIEN DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK DER PARTEI UND DER REGIERUNG
Das künftig in unserem Land vorherrschende Wirtschaftssystem wird sich
weiterhin auf das sozialistische, gesamtgesellschaftliche Eigentum des Volkes über die wichtigsten
Produktionsmittel gründen, wo das sozialistische Verteilungsprinzip
„jeder nach seinen Fähigkeiten und jedem gemäß seiner geleisteten Arbeit“
gelten muss.
Die Wirtschaftspolitik in der neuen Etappe wird dem
Prinzip entsprechen, dass nur der Sozialismus in der Lage ist, die
Schwierigkeiten zu überwinden und die Errungenschaften der Revolution zu
bewahren, und dass bei der Aktualisierung des Wirtschaftsmodells die Planung
vorherrschen wird und nicht der Markt. Die
zentralisierte Planung der Wirtschaft und die systematische Kontrolle, die
Staat und Regierung und ihre Einrichtungen auszuüben haben, werden die Garantie
für das effiziente Funktionieren der Systeme sein.
Diese Prinzipien sind mit mehr Unabhängigkeit der
staatlichen Unternehmen in Einklang zu bringen und mit der Entwicklung von
Formen der nicht staatlichen Geschäftsführung in der Produktion und bei den
Dienstleistungen, um die Produktivkräfte in größerem Umfang zu befreien, die
Produktionsniveaus zu erhöhen und hiermit das Lebensniveau der Bevölkerung zu
verbessern.
In diesem Zusammenhang wird es notwendig sein, die
ökonomische Bildung der gesamten Bevölkerung zu fördern, wobei die
erforderliche Vorbereitung der Kader besondere Bedeutung erlangt, sowie die
Notwendigkeit, die Ethik zu bewahren, was zusammen mit dem Pflichtbewusstsein
und der revolutionären Sensibilität die bestimmenden Faktoren in ihrem
alltäglichen Verhalten zu sein haben.
In der vorgesehenen Wirtschaftspolitik ist enthalten,
dass der Sozialismus Gleichheit der Rechte und Gleichheit der Chancen für alle
Bürger bedeutet, aber nicht Gleichmacherei.
Die Arbeit ist gleichzeitig ein Recht und eine Pflicht, Motiv zur
Selbstverwirklichung für jeden Bürger, und ist gemäß ihrer Menge und Qualität
zu vergüten.
Ausgehend von den voraussichtlichen jetzigen Bedingungen und dem
vorauszusehenden internationalen Schauplatz ist die Wirtschaftspolitik darauf
gerichtet, die Probleme der Wirtschaft zu konfrontieren, indem auf zweierlei
Lösungswegen vorgegangen wird, die in Übereinstimmung miteinander stehen
müssen:
o
Kurzfristige Lösungen, die darauf gerichtet
sind, das Zahlungsdefizit zu beseitigen, und verstärkt Einkommen aus
ausländischen Quellen und die Ersetzung von Importen zu fördern, und die
gleichzeitig Lösungen für jene Problematiken darstellen, welche die größten
unmittelbaren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit haben,
sowie auf die Motivation für die Arbeit und die Einkommensverteilung, und
welche die erforderlichen Infrastruktur- und Produktions-Voraussetzungen schaffen,
die einen Übergang zu einer höheren Entwicklungsetappe ermöglichen.
o
Lösungen der nachhaltigen Entwicklung,
langfristiger konzipiert, die zu einer erhöhten Nahrungsmittel- und
Energie-Selbstversorgung führen, mit denen eine effiziente Nutzung des menschlichen
Potentials erreicht wird, eine erhöhte Konkurrenzfähigkeit bei den
traditionellen Erzeugnissen sowie die Entwicklung von neuen Produktionen von
Gütern und Dienstleistungen mit hohem Mehrwert.
Die Aktualisierung des Wirtschaftsmodells und die Einführung der damit
verbundenen Maßnahmen werden unter Bestätigung jenes Prinzips vorgenommen
werden, dass in der sozialistischen kubanischen Gesellschaft niemand hilf- und schutzlos gelassen werden
wird.
In Abhängigkeit von allem vorher Gesagten wurden die
Leitlinien für jeden einzelnen der Bereiche festgelegt, welche die Wirtschafts-
und Sozialpolitik darstellen.
Die Leitlinien der Wirtschafts- und Sozialpolitik sind
Ausdruck jenes Volkswillens, der in der Politik von Partei, Staat und Regierung
der Republik Kuba enthalten ist, und die Aktualisierung des kubanischen
Wirtschaftsmodells mit der Zielstellung bezweckt, die Kontinuität und
Unumkehrbarkeit des Sozialismus, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und
die Erhöhung des Lebensniveaus der Bevölkerung abzusichern, und dies in
Verbindung mit der erforderlichen Herausbildung von ethischen und politischen
Werten unserer Bürger.
Zur Ausarbeitung derselben wurden die Erfahrungen der Vergangenheit, die
Evolution und Orientierung des Weltwirtschafts- und Politik-Szenariums sowie
der Stand der kubanischen Wirtschaft in diesem Kontext berücksichtigt, alles
dies auf der Grundlage der Ergebnisse der mittelfristig angelegten Planung.
01.
Das sozialistische Planungssystem wird
weiterhin das Hauptverfahren bei der Leitung der Volkswirtschaft sein, und muss
in seinen methodologischen, organisatorischen und Kontroll-Aspekten verändert
werden. Die Planung ist unter Berücksichtigung des Marktes vorzunehmen, und muss
auf ihn Einfluss nehmen und seine Eigenarten berücksichtigen.
02.
Das Wirtschaftsführungsmodell anerkennt und
fördert außer dem sozialistischen staatlichen Unternehmen, das die Hauptform in
der Volkswirtschaft darstellt, die im Gesetz vorgesehenen Modalitäten der
ausländischen Investition (gemischte Unternehmen, Verträge der internationalen
Wirtschaftsvereinigung, u.a.m.), die Genossenschaften, die kleinen Landwirte,
die Nutznießer, die Pächter, die selbständigen Gewerbetreibenden und andere
Formen, die alle zusammen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit beitragen
müssen.
03.
Bei den nicht
staatlichen Geschäftsformen wird keine Eigentumskonzentration in Händen
juristischer oder natürlicher Personen genehmigt.
04.
Die strukturellen, funktionellen,
organisatorischen und wirtschaftlichen Veränderungen des Unternehmenssystems,
der staatlich gestützten Einrichtungen und der staatlichen Verwaltung allgemein
sind gemäß dem Programm, mit Ordnung und Disziplin durchzuführen, auf der
Grundlage der vereinbarten Politik, wobei die arbeitende Bevölkerung zu
informieren ist und ihre Meinungen anzuhören sind. All dies zwingt uns, in
allen Strukturen einen Weiterbildungsprozess durchzuführen, der deren
Ausführung ermöglicht.
05.
Die Planung wird das staatliche
Unternehmenssystem umfassen, die staatlich gestützten Tätigkeiten und die
internationalen Wirtschaftsvereinigungen, und wird andere, nicht staatliche
Geschäftsformen regeln, die angewandt werden, und wird auf allen Ebenen
objektiver sein. Mit den neuen
Planungsmethoden ist die Art und Weise der Kontrolle über die Wirtschaft zu
verändern. Bei der Gebietsplanung sind diese Veränderungen ebenfalls zu
berücksichtigen.
06.
Die Trennung der staatlichen und
betrieblichen Funktionen wird einen allmählichen und geordneten Prozess
durchlaufen, bei dem die Festlegung der Regeln grundlegend ist, um die
angestrebten Zielstellungen zu erreichen.
07.
Es ist zu erreichen, dass sich das
Unternehmenssystem des Landes aus leistungsfähigen, gut organisierten und
leistungsstarken Betrieben zusammensetzt, und es sind die neuen übergeordneten
Organisationen der Unternehmensführung zu schaffen. Die Zusammenarbeit zwischen
den Unternehmen ist so zu entwickeln, dass größere Leistungsfähigkeit und
Qualität abgesichert wird. Zur Regelung
aller dieser Aspekte sind die entsprechenden Rechtsnormen auszuarbeiten.
08.
Die Erweiterung der Befugnisse der
Leitungsgremien von Körperschaften wird mit der Erhöhung ihrer Verantwortung
für die Leistungsfähigkeit, die Leistungsstärke und die Kontrolle bei der
Nutzung der ihnen unterstehenden Humanressourcen und der materiellen und
finanziellen Ressourcen verbunden sein; und zwar zusammen mit der
Notwendigkeit, jene leitende Angestellte zur Verantwortung zu ziehen, die durch
Entscheidungen, Aktionen oder Unterlassungen der Wirtschaft Schaden
zufügen.
09.
Es sind
Versorgungsmärkte zu schaffen, die zu Großhandelspreisen verkaufen und
Verleih-Service von Mitteln und Geräten bieten werden, und zwar ohne
Subventionen, welche vom Unternehmensbereich, den staatlich gestützten
Einrichtungen und den nicht staatlichen Formen in Anspruch genommen werden
können.
10.
Die Wirtschaftsbeziehungen der Unternehmen,
staatlich gestützten Einrichtungen und der nicht staatlichen Geschäftsformen
untereinander haben sich auf Wirtschaftsverträge zu stützen, und die qualitätsgerechte
Verwirklichung des gesamten Prozesses bezüglich deren Aushandlung,
Ausarbeitung, Unterzeichnung, Ausführung, Reklamationen und der Überprüfung von
deren Einhaltung ist als Hauptinstrument der Wirtschaftsführung zu fördern.
11.
Die Beaufsichtigung
der Geschäftsführung der Betriebe und Einrichtungen von außen wird sich vor
allem auf ökonomisch-finanzielle Mechanismen stützen, ohne aber die
verwaltungsmäßigen auszuschließen, womit sich die jetzige Belastung jener Art
der Überprüfungen vermindern wird und sich die Informationssysteme rationeller
gestalten werden.
12.
Die erhöhte
Verantwortung und die vermehrten Befugnisse machen es unerlässlich, das
ethische Handeln der Körperschaften und ihrer Leiter zu fordern, sowie deren
System der Innenrevision zu verstärken, um die erwarteten Ergebnisse bezüglich
der Planerfüllung mit Effizienz, Ordnung, Disziplin und unter absoluter
Einhaltung der Legalität zu erreichen.
13.
Den Betrieben sind klar die zur Leitung der
Waren- und Dienstleistungs-Produktion zustehenden Befugnisse und die von ihnen
zu verwendenden finanziellen Instrumente festzulegen. Ihr gesellschaftlicher
Zweck ist flexibler zu bestimmen, damit diese ihre Potentiale in einem
Höchstmaß entfalten können, und zwar auf der Grundlage der festgelegten Normen.
14.
Die innerbetrieblichen Finanzen werden
nicht durch unternehmensfremde Instanzen interveniert werden können, es sei
denn durch die rechtlich vorgesehenen Verfahren.
15.
Die
betriebswirtschaftliche Perfektionierung ist den politischen Leitlinien des
Wirtschaftsmodells anzupassen, um leistungsfähigere und konkurrenzfähigere
Unternehmen zu erreichen.
16.
Die Unternehmen beschließen und verwalten
ihr Betriebs- und Anlagekapital bis zur im Plan vorgesehenen Grenze.
17.
Jene staatlichen Unternehmen oder
Genossenschaften, die in ihrer Unternehmensbilanz ständig Verluste bzw.
ungenügend Betriebskapital zu verzeichnen haben, die mit ihren Aktiva den
eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommen können oder bei Finanzprüfungen
negative Ergebnisse zu verzeichnen haben, werden einem Auflösungsprozess
unterzogen werden, oder können in andere nicht staatliche Geschäftsformen
überführt werden, wobei die Vorschriften einzuhalten sind, die man hierfür
festlegen wird.
18.
Die Verlust-Subvention für Unternehmen ist
zu beseitigen und diese erhalten in der Regel keine Haushaltsgelder zur
Produktionsfinanzierung von Waren und Dienstleistungen.
19.
Die Unternehmen können
nach der Steuerentrichtung, der Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem
Staat und der festgelegten Voraussetzungen Fonds zur Unternehmensentwicklung,
für Investitionen und Incentive-Fonds für die Mitarbeiter schaffen.
20.
Die Einkommen der
Mitarbeiter und Leiter der staatlichen Unternehmen und der nicht staatlichen
Geschäftsformen müssen in Abhängigkeit zu den von ihnen erreichten Ergebnissen
stehen.
21.
Die Unternehmen und
die Genossenschaften haben den örtlichen Verwaltungsräten ihrer Standorte eine
Gebietsabgabe zu zahlen, die zentral festgelegt werden wird, wobei man die
Besonderheiten jedes Kreises berücksichtigen wird, um zu deren Entwicklung
beizutragen.
22.
Die Unternehmen haben einen Teil ihres
Gewinns, nach Abzug der Steuern, dazu beizutragen, in der übergeordneten
betriebswirtschaftlichen Organisation einen Ausgleichsfonds zur Deckung von
negativen finanziellen Bilanzen zu schaffen.
23.
Den Unternehmen ist Unabhängigkeit zur
Festlegung ihres Stellenplans zu geben, wobei die im Plan bestimmten
Kennziffern einzuhalten sind, was dazu beitragen wird, eine unnötig erhöhte
Belegschaft zu verhindern.
24.
Die Forschungseinrichtungen,
die Produktions- und Dienstleistungsfunktionen ausüben, sollen – in allen
Fällen, wo dies möglich ist - Teil der Unternehmen oder übergeordneten
betriebswirtschaftlichen Organisationen sein, sodass ihre Forschungsarbeit
effektiv mit den jeweiligen Produktionen verbunden werden kann.
25.
Schaffung von
Genossenschaften ersten Grades als eine sozialistische Form des
Kollektiveigentums in verschiedenen Sektoren. Diese werden eine
Wirtschaftsorganisation mit eigener juristischer Persönlichkeit und eigenem
Vermögen darstellen, und von Personen gebildet werden, die sich
zusammenschließen, indem sie Güter oder Arbeit einbringen, um der Gesellschaft
nützliche Dienstleistungen zu erzeugen und zu erbringen und die alle ihre
Ausgaben mit ihren Einkommen decken.
26.
Die Rechtsnorm über
Genossenschaften muss absichern, dass diese als gesellschaftliches Eigentum
weder verkauft noch ihr Besitz anderen Genossenschaften, nicht staatlichen
Geschäftsformen oder natürlichen Personen übertragen werden wird.
27.
Die Genossenschaften unterhalten
Vertragsbeziehungen mit anderen Genossenschaften, mit Betrieben, staatlich
gestützten Einrichtungen und nicht staatlichen Formen verschiedener Art, und
dürfen nach Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Staat frei verkaufen,
ohne Zwischenhändler, gemäß der für sie genehmigten Wirtschaftstätigkeit.
28.
Die Genossenschaften bestimmen auf der
Grundlage der entsprechenden Rechtsnorm und nach Entrichtung der festgelegten
Steuern und Abgaben die Einkommen ihrer Mitarbeiter und die Verteilung der
Gewinne.
29.
Schaffung von
Genossenschaften zweiten Grades, deren Mitglieder Genossenschaften ersten
Grades sein werden, und die eigene Rechtspersönlichkeit haben und über eigenes
Einkommen verfügen und zu dem Zweck geschaffen werden, ergänzende
Erwerbstätigkeit zu organisieren, bzw. Tätigkeiten, die den Produkten und
Dienstleistungen ihrer Mitglieder Werte hinzufügen (mit Produktions-,
Dienstleistungs- und Handelscharakter), oder als Einkaufs- und
Verkaufsgemeinschaft zur Erreichung einer höheren Effizienz fungieren.
SYSTEM DER STAATLICH
GESTÜTZTEN EINRICHTUNGEN
30.
Die staatlich gestützten Einrichtungen
erfüllen Staats- und Regierungsfunktionen sowie solche mit anderen Merkmalen,
wie z.B. die Dienstleistungen im Gesundheits- und Bildungswesen und andere. Für
diese sind die Aufgaben, Funktionen, Verpflichtungen und Zuständigkeiten und
Befugnisse festzulegen.
31.
Die Anzahl der
staatlich gestützten Einrichtungen ist auf solch ein Minimum zu reduzieren,
dass die Erfüllung der zugewiesenen Funktionen abgesichert wird, wobei das
vorherrschende Kriterium die höchstmögliche Einsparung an materiellen und
finanziellen Staatshaushaltsmitteln unter Absicherung eines effizienten und
qualitätsgerechten Service sein wird.
32.
Es werden weder
staatlich gestützte Einrichtungen für produktive Dienstleistungen noch zur
Güterproduktion geschaffen werden. Die staatlich gestützten Einrichtungen, die
in der Lage sind, ihre Ausgaben mit ihren Einnahmen zu finanzieren und einen
Überschuss zu erzeugen, werden in Selbstfinanzierungs-Wirtschaftseinheiten
überführt, ohne aufzuhören, ihren zugewiesenen Funktionen und Befugnissen
nachzukommen, oder können auf Genehmigung die Form eines Unternehmens annehmen.
33.
Jenen staatlich gestützten Einrichtungen, die nur in der Lage sind, einen Teil
ihrer Ausgaben mit ihren Einnahmen zu decken, ist die Finanzierung des anderen
Teils der Ausgaben durch den Staatshaushalt zu genehmigen.
34.
Ausarbeitung des
Leitungssystems zur organisatorischen, wirtschaftlichen und
Kontroll-Funktionsfähigkeit der staatlich gestützten
Einrichtungen, wobei die Buchführung zu
vereinfachen ist.
35.
Die Verwaltungsräte
auf Provinz- und Kreisebene werden Staatsfunktionen erfüllen und nicht direkt
in die betriebswirtschaftliche Geschäftsführung eingreifen.
36.
Das Verhältnis
zwischen den von den Bereichsleitungen in den Provinzen und Kreisen
ausgeführten staatlichen Funktionen und denen von den Zentralen
Verwaltungsorganen des Staates ausgeübten ist zu regeln, wobei die Grenzen
ihrer Zuständigkeit, die Bindungen und Verknüpfungen, die Arbeitsordnungen und
-vorschriften und die Methodik der anzuwendenden Vorgehensweise klar zu
bestimmen sind.
37.
Die Entwicklung von örtlichen Projekten
unter Leitung der Kreisverwaltungsräte, besonders jene zur Nahrungsmittelproduktion, stellen eine Arbeitsstrategie zur
Eigenversorgung auf Kreisebene dar, wobei die Schaffung von solchen
Minifabriken und Dienstleistungseinrichtungen zu fördern ist, bei denen das
Prinzip der eigenen finanziellen Nachhaltigkeit harmonisch abgestimmt in Bezug
auf die Zielstellungen der Pläne auf Volkswirtschafts- und Kreisebene das
wichtigste Element sein wird. Die örtlichen Projekte sind von in den Kreisen
etablierten Wirtschaftseinrichtungen zu leiten, sobald sie eingeführt sein
werden.
II MAKROÖKONOMISCHE POLITIKLEITLINIEN
38.
Erreichung einer
besseren Koordinierung zwischen den Zielstellungen des Volkswirtschaftsplans
und der Gestaltung und Reichweite der Währungs- und Steuerpolitik.
39.
Erreichung des
Gleichgewichts der Außenwirtschaftsbilanz ausgehend von einer angebrachten
Wechselbeziehung zwischen Einkommen und Ausgaben des Landes in frei
konvertierbarer Währung, und zwar in Übereinstimmung mit der
Wirtschaftsentwicklung.
40.
Absicherung einer angebrachten Verteilung
des geschaffenen Reichtums zwischen dem unmittelbaren Verbrauch und der
Akkumulation. Ebenso ist solch eine Beziehung zwischen dem Verbrauch auf der
Grundlage der persönlichen Einkünfte und über die Fonds für den
gesellschaftlichen Verbrauch herzustellen, die einen Anreiz für die
Arbeitsproduktivität schafft.
Der Planungsprozess hat bezüglich der Güter- und Dienstleistungsproduktion
Folgendes abzusichern:
41.
solch eine Beziehung
zwischen der Erhöhung der Arbeitsproduktivität und dem durchschnittlichen
Einkommen der Beschäftigten, dass weder das innere Währungsgleichgewicht noch
die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird;
42.
eine anhaltende
Zunahme der Effizienz als Entwicklungsgrundlage der Wirtschaft, die die
fortschreitende Verringerung der staatlichen Stützungen erlaubt und dazu
beiträgt, das grundlegende Waren- und Dienstleistungsangebot für die
Bevölkerung im Rahmen der Möglichkeiten zu verbessern;
43.
die notwendige Dynamik
jener Bereiche, welche den wirtschaftlichen Reichtum des Landes erhöhen, der
auf angebrachte Art und Weise die erforderlichen Mittel zur Erbringung der
sozialen Dienstleistungen deckt;
44.
eine angemessene Beziehung zwischen den
importierten Bestandteilen der volkswirtschaftlichen Produktion und der
Fähigkeit, Deviseneinkünfte für die Wirtschaft zu erzeugen.
45.
Die kurz-, mittel- und langfristige
Währungspolitikplanung muss das innere und äußere währungspolitische
Gleichgewicht auf integrale Art und Weise erreichen.
46.
Die Währungspolitik
ist darauf auszurichten, die in Umlauf befindlichen Geldmengen und die
Kredithöhen ausgehend von den Planvorgaben zu regeln, um zur Erreichung der
Wechselkurs- und Kaufkraftstabilität der Währung sowie der geordneten
Entwicklung der Wirtschaft beizutragen.
47.
In Übereinstimmung
mit der Währungspolitik sind die angemessenen Emissionsregeln festzulegen und
zu gelegener Zeit die Kennziffern zu verwenden, die deren Kontrolle
ermöglichen.
48.
Es ist ein
rationelleres und besser fundamentiertes Zinssatzsystem zu strukturieren, sowie
die Anwendung der währungspolitischen Instrumente zur Verwaltung der
konjunkturellen Ungleichheiten zu fördern, und zwar ausgehend von der Stärkung
der Beziehungen zwischen den Einrichtungen des Landesbanksystems.
49.
Die
Übereinstimmung zwischen der Zunahme der in Händen der Bevölkerung befindlichen
Geldmenge und des Einzelhandelsumsatzes sowie die Möglichkeit, dieses
Verhältnis planmäßig zu steuern, müssen weiterhin als Schlüsselinstrument dafür
eingesetzt werden, die Währungs- und Wechselkursstabilität in jenem Bereich abzusichern;
eine notwendige Voraussetzung, um bei der Wiederherstellung der Funktionsweise
des sozialistischen Verteilungsprinzips „jeder gemäß seinen Fähigkeiten, jedem
gemäß seiner Leistung“ voranzukommen.
50.
Anwendung solch einer Kreditpolitik, die im
Wesentlichen darauf gerichtet ist, jenen Aktivitäten die erforderliche
Unterstützung zukommen zu lassen, welche die einheimische Produktion
stimulieren, die Einkommen in Devisenwährung hervorbringen bzw. Importe
ersetzen, sowie anderen, die die wirtschaftliche und gesellschaftliche
Entwicklung absichern.
51.
Schaffung jener unerlässlicher Mechanismen
und Voraussetzungen, die die Schnelligkeit bei der Erteilung von Krediten und
deren Rückzahlung absichern.
52.
Erweiterung und vielseitigere Gestaltung
des Kreditangebots für die Bevölkerung zum Kauf von Gütern und
Dienstleistungen, wobei die von den Banken geforderten Garantien, die
Zahlungsfähigkeit, ein angemessenes Währungsgleichgewicht und die geplanten
makroökonomischen Kennziffern zu berücksichtigen sind.
53.
Leistung jener erforderlichen Bankdienste,
die die Krediterteilung für jenen Sektor einschließen, der seine Geschäfte
unter nicht staatlichen Formen tätigt, um zu dessen angemessenem Funktionieren
beizutragen, wobei die Schaffung von Kapitalisierungskonten zum Erwerb von
Ausrüstungen und Gerätschaften und zu anderen Zwecken in Betracht zu ziehen
ist.
54.
Absicherung eines
angemessenen Verhältnisses zwischen dem für die Bankeinlagen gezahlten Zinssatz
und jenem von den Banken für die erteilten Kredite erhobenen.
55.
Es ist unter Berücksichtigung der
Arbeitsproduktivität und der Effektivität der Verteilungs- und
Umverteilungsmechanismen in Richtung Währungseinheit fortzuschreiten. Aufgrund seiner Kompliziertheit wird dieser
Prozess eine rigorose Vorbereitung und Ausführung sowohl im objektiven als auch
im subjektiven Bereich erfordern.
56.
Die Steuerpolitik muss zur ausdauernden
Steigerung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und zur Zunahme der Einnahmen
des Staatshaushalts und hiermit zu den Staatsausgaben in der geplanten Höhe
beitragen und ein angemessenes Finanzgleichgewicht aufrecht erhalten, und dies
unter Berücksichtigung der Besonderheiten unseres Wirtschaftsmodells.
57.
Das Steuersystem wird
auf den Prinzipien der Allgemeingültigkeit und Gleichheit der Steuerlasten
basieren. Bei seiner Anwendung sind die Wirtschaftskraft der Steuerpflichtigen
und die Gebietsmerkmale zu berücksichtigen. Es ist eine höhere
Besteuerung für die höchsten Einnahmen festzulegen, um auch auf diesem Wege
dazu beizutragen, die Ungleichheiten zwischen den Bürgern zu mildern.
58.
Es ist ein
differenziertes und flexibles Sondersteuersystem als Anreiz für die
landwirtschaftlichen Produktionen anzuwenden.
59.
Es ist die Anwendung von solchen
Steueranreizen zu prüfen, die die geordnete Entwicklung der nicht staatlichen
Geschäftsformen fördern.
60.
Das Steuersystem muss ständig stufenweise
erweitert werden, um seine Wirksamkeit als Element der Einkommensumverteilung
zu erhöhen, und damit es gleichzeitig zur Anwendung solcher Politikrichtlinien
beiträgt, die auf die Perfektionierung des Wirtschaftsführungsmodells gerichtet
sind.
61.
Es ist die Anwendung von solchen
Steueranreizen beizubehalten, welche die einheimische Produktion in
Schlüsselbereichen der Wirtschaft fördern, besonders bei exportfähigen Werten
und dort, wo Importe ersetzt werden, sowie für die örtliche Entwicklung und für
den Umweltschutz.
62.
Die Rolle des Zollsystems ist innerhalb des
Wirtschaftsmodells auf einen aktuellen Stand zu bringen, wobei den
Zollpräferenzregelungen und den Ermäßigungen Vorrang zu geben ist, die für
angebracht gehalten werden, und zwar auf der Grundlage, dass die exportfähigen
Werte und jene Produktionen, die Importe ersetzen, rentabel sein müssen.
63.
Es ist eine Steuerkultur zu fördern und die
gesellschaftliche Verantwortung der Bevölkerung und der Körperschaften des
Landes zur genauen und redlichen Erfüllung der Steuerverpflichtungen, um jene
Zivilcourage zu entwickeln, die zu den sozialen Ausgaben und einem hohen Niveau
der Haushaltsdisziplin beiträgt.
64.
Die Haushaltsausgaben
sind innerhalb der realen Möglichkeiten jener finanziellen Mittel zu halten,
die von der Wirtschaft des Landes erzeugt werden, und ihre Verwendung muss
rationell sein, um die geplanten Tätigkeitsniveaus abzusichern, ohne die Qualität
zu beeinträchtigen.
65.
Jene Mechanismen der Steuerkontrolle sind
zu verstärken, die die Erfüllung der Steuerverpflichtungen sowie die Bewahrung
und rationelle Verwendung der Güter und Ressourcen des Staates absichern.
66.
Festlegung von solchen
Richtlinien der Preispolitik, die in Übereinstimmung mit der Aktualisierung des
Wirtschaftsmodells stehen.
67.
Vollständige
Überholung des Preissystems, damit durch dasselbe ermöglicht wird, die
wirtschaftlichen Tatsachen korrekt zu messen, und damit es Anreize für die
Leistungsfähigkeit, die Zunahme der Exporte und die Ersetzung von Importen
schafft.
68.
Beibehaltung der zentralen Festlegung der
Preise von jenen Produkten und Dienstleistungen, bei denen finanzielles und
gesellschaftliches Interesse hierzu besteht, während die anderen
dezentralisiert werden.
69.
Die überhöhten Subventionen und
ungerechtfertigten Unentgeltlichkeiten bei Produkten und Dienstleistungen sind
weiter stufenweise abzubauen, wobei die Einzelhandelspreise ausgehend von den
Kosten, aber ohne Ineffizienzen zu decken, zu bilden sind, und die
Einkommenshöhe der Bevölkerung zu berücksichtigen ist.
70.
Vervollkommnung der
Verhältnisse zwischen Preis und Qualität bei ähnlichen Erzeugnissen bzw.
Dienstleistungen im Netz der staatlichen Einrichtungen, wobei nicht
gerechtfertigte Preisunterschiede zu vermeiden sind.
71.
Festlegung von
Maßnahmen dahingehend, die Preisstabilität der nicht staatlichen Angebote
möglichst zu begünstigen, besonders bei jenen Aktivitäten, die mit den
Grundbedürfnissen der Bevölkerung im Zusammenhang stehen, wobei immer die
Wirtschaftslage zu berücksichtigen ist.
72.
Gewährleistung der integralen Anwendung
jener Handels-, Steuer-, Kredit-, Zoll- und Arbeitspolitikrichtlinien und jener
anderen zu, welche die erwarteten Ergebnisse des kubanischen Außenhandels auf
dem Gebiet der Exportentwicklung und des effektiven Importersatzes in der
kürzesten Zeitspanne absichern.
73.
Es ist mit größter
Genauigkeit daran zu arbeiten, die Glaubwürdigkeit des Landes bei seinen internationalen
Wirtschaftsbeziehungen zu erhöhen, was durch die strikte Erfüllung der
eingegangen Verpflichtungen erfolgen muss.
74.
Der Auswahl und Überprüfung der Kader und
Funktionäre, die die Verantwortung haben, die internationalen Wirtschaftsinteressen
des Landes zu vertreten, ist weiterhin die größte Aufmerksamkeit zu schenken,
besonders deren ethischem Verhalten und fachlicher und technischer Ausbildung. Die wirtschaftliche, finanzielle, fachtechnische
und juristische Ausbildung der verschiedenen Verhandlungsteams oder –gruppen
ist zu verbessern.
75. Bei der gesamten Tätigkeit des Landes im
Rahmen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen ist das Prinzip anzuwenden:
„derjenige, der entscheidet, verhandelt nicht“.
76.
Erhöhung und Konsolidierung der Einkommen
durch Exporte von Gütern und Dienstleistungen. Hierzu müssen alle jene
Situationen des inneren Geschäftsbetriebs gelöst werden, die heutzutage
Hindernisse für den Export darstellen. Es ist eine reale Export-Berufung auf
allen Ebenen zu schaffen und es sind die wichtigsten und im höchsten Grade
strategischen Entscheidungen mit objektiven und aktualisierten Marktstudien zu
untermauern.
77.
Die Bestimmungsorte
der exportfähigen Güter und Dienstleistungen sind zu diversifizieren, und es
ist außerdem die Priorität und Betreuung der wichtigsten Handelspartner des
Landes beizubehalten und eine größere Stabilität bei der Erreichung von
Einkommen zu erlangen.
78.
Die Güter- und
Dienstleistungsexportstruktur ist zu diversifizieren, bevorzugt jene, mit dem
größten Mehrwert
und Technologie-Inhalt.
79.
Die Preisschutzmechanismen für jene an der Börse
gehandelten Produkte, mit welchen Kuba Handel treibt (Nickel, Zucker, Erdöl,
Kaffee, unter anderen) sind zu erweitern
und konsolidieren, und zwar als eine Art und Weise, um die geplanten
Preisniveaus zu bewahren.
80.
Entwicklung einer einheitlichen Strategie für den Export
von Dienstleistungen, besonders für die professionellen, die dem Verkauf von
Projekten bzw. technologischen Lösungen und Know-how den Vorrang gibt, und
flexibel die vertragliche Bindung von individuellen Arbeitskräften in Betracht
zieht. Hierbei ist die Schaffung des rechtlichen Rahmens und jener effizienten
kommerziellen Strukturen einzuschließen, die fähig sind, die Vereinigung mit
dem ausländischen Kapital so zu fördern, dass die optimale Ausnutzung der im
Lande geschaffenen Potentiale abgesichert wird.
81.
Ausarbeitung und Instrumentierung jener neuen Strategie,
welche neue Märkte für den Export von medizinischen Dienstleistungen und
Erzeugnissen der medizinisch-pharmazeutischen Industrie absichert.
82.
Rückgewinnung und Ausbau der Exportmärkte für
Meeresfrüchte (Hummer und Shrimps), sowie Überprüfung der jetzigen
Vermarktungskonzepte, um diese flexibler zu gestalten.
83.
Es ist seitens der mit dem Export
verknüpften Unternehmen und Einrichtungen daran zu arbeiten, dass alle für die
internationalen Märkte bestimmten Güter und Dienstleistungen die Anforderungen
der höchsten Qualitätsstandards erfüllen.
84.
Absicherung der Nachhaltigkeit des
Produktionszyklus von exportfähigen Artikeln und Entwurf der hierfür
erforderlichen Organisationssysteme.
85.
Es ist eine höhere Effizienz bei der
Durchführung der Importtätigkeit des Landes zu erreichen, wobei Nachdruck auf
deren Rationalität und Qualität durch die Neuordnung jener Unternehmen zu legen
ist, die Außenhandelstätigkeiten ausführen. Hierzu muss außerdem eine bessere
Definition der Warenverzeichnisse erfolgen, um eine wirksame Nutzung der
Kaufkraft des Landes zu erreichen.
86.
Es ist unter anderem durch die
Entwicklung des Großhandelsmarkts und besonders durch die Umgestaltung der
Konsignationstätigkeit zur Effizienz des Importprozesses beizutragen.
87.
Begünstigung eines effektiven beschleunigten
Importersatz-Prozesses durch solche Mechanismen, welche die maximal mögliche
Ausnutzung aller dem Land zur Verfügung stehender Kapazitäten im
landwirtschaftlichen und industriellen Bereich, bei den Dienstleistungen und
den Humanressourcen stimulieren.
88.
Systematische Arbeit seitens der
Importunternehmen für Maschinen und Geräte, um die Kapazitäten zur
einheimischen Herstellung jener Posten zu identifizieren, die ihr
Warenverzeichnis darstellen, und auf dieser Grundlage Förderung von
Übereinkommen zum gegenseitigen Nutzen zwischen der kubanischen
Maschinenbauindustrie und den ausländischen Herstellern, mit denen sie
Beziehungen unterhalten, um durch Technologietransfer, technische Hilfe und
andere Erleichterungen danach zu streben, stufenweise Importe abzulösen,
besonders bei Ersatzteilen.
89.
Förderung von solchen Abkommen zur
internationalen Zusammenarbeit und Komplimentierung im Industriebereich, welche
die Exporte mit höherem Mehrwert begünstigen.
90.
Entwurf und Festlegung von
Mechanismen zur Kanalisierung der Importnachfrage, die aus den nicht
staatlichen Produktionsweisen hervorgeht, und zur Ermöglichung der Realisierung
von potentiellen Exportartikeln.
91.
Erhöhung der Leistungsfähigkeit bei der Tätigkeit der am
Außenhandel beteiligten Unternehmen, wobei der korrekten Markt- und
Preisanalyse im internationalen Kontext, der angemessenen Nutzung der Konkurrenzangebote und der integralen
Formulierung und Kontrolle der Verträge Priorität eingeräumt wird.
92.
Dynamisierung des
Neuordnungsprozesses der Auslandsschuld mit kurz-, mittel- und langfristigen Ablauffristen,
welcher die Funktionsweise der Volkswirtschaft beeinträchtigt. Entwurf und Anwendung von flexiblen
Neuordnungsstrategien zur Bezahlung der Auslandsschuld, und Abschluss dieser
Prozesse in einer so kurzen Frist als möglich, um eine Wirtschaftsführung mit
Zuwachs und Nachhaltigkeit zu ermöglichen, die den Zugang zu neuen
Finanzierungsquellen möglich macht.
93.
Es ist abzusichern, dass die bei der Neuordnung der
Auslandsschuld eingegangenen Verpflichtungen strikt erfüllt werden.
94.
Es ist abzusichern, dass jene ausländische
Fremdfinanzierungen, die erlangt werden, im Volkswirtschaftsplan eingeschlossen
sind und nicht eine Quelle zur Verschlechterung der externen Finanzlage des
Landes darstellen.
95.
Festlegung einer Politik zur Vereinbarung von neuen Krediten
und deren rationeller Nutzung sowie zur Handhabung und Kontrolle der
Verschuldungshöhe des Landes. Überprüfung
der gültigen Regelungen und Erlass der erforderlichen neuen, um die Erfüllung
jener Politik abzusichern.
96.
Weitere Begünstigung der Teilnahme von ausländischem
Kapital als Ergänzung der einheimischen Investition bei jenen Aktivitäten und
Tätigkeiten, die in Übereinstimmung mit den Planentwürfen für die kurz-,
mittel- und langfristige wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Interesse
für das Land sind.
97.
Es ist abzusichern, dass durch die Gewinnung der
ausländischen Investition bestimmte Zielstellungen erfüllt werden, und zwar
folgende: Zugang zu fortgeschrittener Technologie, zu Betriebs- und
Geschäftsführungsmethoden, Diversifizierung und Erweiterung der Exportmärkte,
Ablösung von Importen, Beitrag von mittel- und langfristiger ausländischer
Fremdfinanzierung zum Aufbau des Produktionsziels und Einlage von
Arbeitskapital zu dessen Betrieb, sowie die Entwicklung von neuen
Beschäftigungsquellen.
98.
Perfektionierung der Regelungen und
Verfahrensweisen zur Einschätzung, Genehmigung und Instrumentierung der
ausländischen Investitionsteilnahme, wobei dieser Prozess immer wendiger und
reger werden muss. Es ist bei jeder der Modalitäten der
ausländischen Investition eine rigorose Kontrolle der Erfüllung der Regelungen,
der Verfahrensweisen und der von der ausländischen Seite eingegangenen
Verpflichtungen einzuführen.
99.
Es ist eine zeitliche Begrenzung für die gebildeten
Modalitäten der ausländischen Investition festzulegen, die ihren Beginn nicht
in der vorgesehenen Frist verwirklicht haben, und es ist über deren Schicksal
zu entscheiden, um so zu verhindern, dass diese auf unbestimmte Zeit weiterhin
Ressourcen verbrauchen und ihre Unwirtschaftlichkeit erhöhen.
100. Bei der Einrichtung einer
ausländischen Investition im Land in jeder ihrer Modalitäten ist die Gewinnung
von höheren Einnahmen, d.h. zusätzlich zu den Arbeitsentgelten, den Steuern und
Dividenden, durch die Erbringung verschiedener
Dienstleistungen und Lieferungen seitens einheimischer Betriebe zu begünstigen.
101. Im
Prozess zur Förderung von Investitionen ist die Diversifizierung bei der
Teilnahme von Unternehmern verschiedener Länder zu begünstigen.
102. Ausarbeitung
und ständige Aktualisierung eines Portefeuille für Investitionen, die zur
Verhandlung unter ausländischer Teilnahme geeignet sind.
103. Förderung
von solchen Sonderentwicklungszonen, welche eine Steigerung der Exporte
ermöglichen, die effektive Ablösung von Importen, Hightech-Projekte und
Projekte zur Entwicklung auf lokaler Ebene, und die neue Beschäftigungsquellen
schaffen.
104. Es
ist abzusichern, dass die Wirtschaftstätigkeit der internationalen
Wirtschaftsvereinigungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des
Volkswirtschaftsplans steht.
105. Bewertung
der vorhandenen Vereinigungen mit ausländischem Kapital und Durchführung der
erforderlichen Anpassungen, damit diese den Erfordernissen des Landes
entsprechen.
106. Berücksichtigung jener
Nicht-Export-Industrien bei den Finanzierungsalternativen durch ausländische
Investition, die unerlässlich zur Absicherung anderer essentieller Produktionen
der Volkswirtschaft oder zur Ablösung von Importen sind.
107. Förderung
der Errichtung von Unternehmen und Vereinigungen und Zusammenschlüssen im Ausland,
welche die bessere Positionierung der Interessen von Kuba auf Auslandsmärkten
ermöglichen, immer wenn dies finanziell gerechtfertigt, zweckmäßig und nützlich
ist.
108. Es
ist abzusichern, dass alle Aktionen der internationalen Zusammenarbeit, die
Kuba zukommt oder bietet, im Volkswirtschaftsplan enthalten sind, sodass die
Integralität derselben garantiert wird.
109. Perfektionierung
und Vervollständigung des rechtlichen Rahmens und der Regelungen sowohl für die
Leistung der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Hilfe, die durch
das Land erteilt wird, als jener, die es erteilt bekommt.
110.
Weitere Entfaltung der internationalen Solidarität durch
die von Kuba gebotene Hilfe, und Festlegung der Buchführung zur Erfassung der
notwendigen ökonomischen und statistischen Angaben, die die erforderlichen
Analysen ermöglichen, besonders die Kostenanalyse.
111. Soweit das möglich ist,
Erwägung der Ausgleichszahlung bei der von Kuba gebotenen solidarischen
Zusammenarbeit, zumindest zur Deckung der Kosten.
112. Förderung der
Zusammenarbeit auf multilateralem Wege, besonders mit solchen Einrichtungen des
Systems der Vereinten Nationen, welche unserem Land gezielt finanzielle
Ressourcen und Technologie im Einklang mit den Prioritäten der
Landesentwicklung einbringen.
113. Der materiellen
und technologischen Unterstützung und Hilfe zur Entwicklung der
Zielstellungen bei der Ausnutzung der
verschiedenen erneuerbaren alternativen Energiequellen bei den Beziehungen mit
internationalen Organisationen Priorität einräumen.
114. Der
Teilnahme an der Bolivarianischen Allianz für die Völker Unseres Amerikas
(ALBA) Priorität einzuräumen, und beschleunigt und intensiv an der kurz-,
mittel- und langfristigen wirtschaftlichen Koordinierung, Kooperation und
Komplementierung zu arbeiten, um die von dieser geförderten wirtschaftlichen,
sozialen und politischen Zielstellungen zu erreichen und zu vertiefen.
115. Fortsetzung
der aktiven Teilnahme an der Wirtschaftsintegration mit Lateinamerika und der
Karibik als eine strategisches Zielstellung und Aufrechterhaltung der Teilnahme
an den regionalen Systemen der Handelsintegration, denen Kuba sich eingliedern
konnte: Lateinamerikanische
Integrationsvereinigung (ALADI), Karibische Gemeinschaft (CARICOM),
Vereinigung Karibischer Staaten (AEC), PETROCARIBE und andere;
weitere Stärkung der Einheit unter deren Mitgliedern.
116.
Die wichtigsten auszuführenden Investitionen haben der
kurz, mittel- und langfristigen Entwicklungsstrategie des Landes zu
entsprechen, womit die Spontaneität, die
Improvisierung, die Oberflächlichkeit,
die Nichterfüllung der Pläne, die fehlende Tiefgründigkeit bei den
Durchführbarkeitsstudien und die mangelnde Integralität bei der Aufnahme einer
Investition abzuschaffen sind.
117. Die Aktivitäten der
technischen und baulichen Instandhaltung haben in allen wirtschaftlichen
Branchen erste Priorität.
118. Die Investitionen werden
vorrangig auf die Produktions- und Dienstleistungsbereiche orientiert, um
kurzfristig Gewinne zu erzielen, sowie
auf jene Investitionen in der Infrastruktur, die für eine nachhaltige
Entwicklung der Wirtschaft des Landes notwendig sind.
119. Verstärkung der
Forderungsansprüche und der Kontrolle seitens der Einrichtungen der zentralen
Staatsverwaltung und der Verwaltungsräte in ihrer Rolle als Hauptinvestoren,
damit sie vorrangig den vollständigen Prozess von dessen Konzept bis zur
Auswertung seiner Ergebnisse überwachen.
120. Erhöhung
von Qualität und Hierarchie der allgemeinen Pläne zur territorialen und
städtebaurechtlichen Leitplanung auf Landes-, Provinz- und Kreisebene, sowie
deren Integrierung in die mittel- und langfristige Wirtschaftsplanung und in
den Investitionsplan, all dies unter Berücksichtigung der Risiken von Erdbeben
und anderen Naturkatastrophen. Gewährleistung
der Gründlichkeit, Schnelligkeit und Fristeneinhaltung der Beantwortung bei den
obligatorischen Konsultationen, wobei die territoriale und städtebauliche
Disziplin wieder herzustellen ist.
121. Es sind Voraussetzungen
zur Erreichung einer Dezentralisierung des Investitionsplanes und damit eine
Änderung seines Konzeptes zu schaffen, indem den Einrichtungen der zentralen
Staatsverwaltung, den Verwaltungsräten, Unternehmen und vom Staatsbudget
abhängigen Einrichtungen Genehmigungsbefugnisse erteilt werden.
122. Der Vertrag wird zu einem
Arbeitswerkzeug bei der Planung und Kontrolle aller Etappen des
Investitionsprozesses, das das Endergebnis der Investition mit der
erforderlichen Qualität und binnen der im Ausführungsterminplan vorgesehenen
Fristen sicherstellt.
123. Es
muss Politik sein, dass die genehmigten Investitionen zu beweisen haben, dass
sie sich mit ihren eigenen Ergebnissen amortisieren. Sie sollen mit
Außenkrediten bzw. mit Eigenkapital realisiert werden, deren Rückerstattung mit jenen
Mitteln erfolgt, die von dieser Investition abgeworfen werden.
124. Festlegung eines solchen
Ausführungsterminplans bei den Investitionen, der die Gebundenheit der
Ressourcen in Objekten mit langem Reifungsprozess minimal hält. Jenen Objekten,
die sich am schnellsten amortisieren bzw. welche die Integralität der
wichtigsten Objekte verbessern, ist Priorität einzuräumen.
125. Bei
den langfristigen Objekten macht es sich erforderlich, Prioritäten nach Etappen
zu setzen, um diese unabhängig der restlichen in Betrieb nehmen zu können und
deren Amortisierung sofort zu beginnen.
126. Die Investitionsprojekte
im Industrie-Sektor, Erzeuger von Kapitalvermögen und Zwischenprodukten für die
Volkswirtschaft, müssen vorrangig eine Antwort auf die strategischen
Zielstellungen des Landes geben.
127. Assimilierung und
Einführung neuer Management-Techniken des Investitionsprozesses und auch für
Projektierungseinrichtungen und Bauunternehmen durch internationale
Wirtschaftsvereinigungen. Ausnahmsweise den
Einsatz von ausländischen Bau- und Projektspezialisten zur Gewährleistung der
Ausführung von solchen Investitionen in Betracht ziehen, deren Kompliziertheit
und Wichtigkeit dies erfordert.
128. Die Anwendung der
Ausschreibung von Projektierungs- und Bauleistungen unter kubanischen
Einrichtungen in Betracht ziehen, und ihre Regelungen und Durchsetzung
vorschlagen, um die im Lande im Investitionsprozess erforderliche Leistungs-
und Konkurrenzfähigkeit und dessen Qualität zu erhöhen.
V POLITIK IM BEREICH
WISSENSCHAFT UND TECHNIK, INNOVATION UND UMWELT
129. Entwurf einer
integrierenden Politik für Wissenschaft und Technik, Innovation und
Umweltschutz, die die Beschleunigung aller Prozesse der Veränderung und
zunehmenden wechselseitigen Verknüpfung mit dem Ziel berücksichtigt, dem kurz-,
mittel- und langfristigen Entwicklungsbedarf der Wirtschaft und der
Gesellschaft zu entsprechen; d.h. die darauf gerichtet ist, die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit zu erhöhen, die Exporte mit hohem Mehrwert zu erweitern,
Importe abzulösen, den Bedarf der Bevölkerung zu befriedigen und derer
Beteiligung am sozialistischen Aufbau zu stimulieren, und hierbei die Umwelt,
das Staatsvermögen und das Kulturerbe zu schützen.
130. Ergreifung
der erforderlichen Maßnahmen zur funktionellen und strukturellen Neuordnung und
Aktualisierung der entsprechenden juristischen Instrumente, um das integrierte
und wirksame Management des Systems von Wissenschaft und Technik, Innovation
und Umwelt zu erreichen.
131.
Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der erreichten
Ergebnisse im Bereich Biotechnologie, medizinisch-pharmazeutische Produktion,
Software-Industrie und im Informatisierungsprozess der Gesellschaft, bei den
Grund- und Naturwissenschaften, den
durchgeführten Studien und der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen;
den Sozial-, den Bildungs- und Erziehungstechniken, im Bereich des
industriellen Technologie-Transfers, der Herstellung von
Spitzentechnologie-Geräten, der Nanotechnologie und der wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen von hohem Mehrwert.
132. Vervollkommnung
der organisatorischen, juristischen und institutionellen Voraussetzungen, um
solche wirtschaftliche Organisationsarten festzulegen, die die Kombination von
wissenschaftlicher Forschung mit technologischer Innovation, die schnelle und
wirksame Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, deren leistungsfähige
Produktion mit geeigneten Qualitätsstandards und die Vermarktungstätigkeit im
Binnenhandel und im Export gewährleisten, was sich in einen Beitrag
für die Gesellschaft verwandelt und zu einem Anreiz für die Reproduktion dieses
Zyklus wird. Ausbreitung dieser Konzepte auf die wissenschaftliche Tätigkeit
der Universitäten.
133. Aufrechterhaltung und
Entwicklung von integrierenden Forschungen zum Schutz, zur Erhaltung und zur
Wiederherstellung der Umwelt, sowie Anpassung der Umweltpolitik an die neue
Planung im wirtschaftlichen und sozialen Umfeld. Den auf die Konfrontierung des
Klimawandels gerichteten Studien und überhaupt der Nachhaltigkeit der
Entwicklung des Landes Priorität einräumen.
Nachdruck auf die Erhaltung und rationelle Nutzung solcher Naturressourcen wie
Boden, Wasser, Strände, Atmosphäre, Wälder und Artenvielfalt sowie auf die
Förderung der Umwelterziehung legen.
134. Die
Wirtschaftskörperschaften aller Geschäftsformen werden über den Rahmen an
Rechtsvorschriften und Regelungen verfügen, der die systematische und schnelle
Einführung der Ergebnisse von Wissenschaft, Innovation und Technologie in den
Produktions- und Dienstleistungsprozessen begünstigt, und zwar unter
Berücksichtigung der festgelegten Normen der sozialen Verantwortlichkeit und
Umwelthaftung.
135. Festlegung einer
Technologiepolitik, die dazu beiträgt, die industrielle Entwicklung neu zu
orientieren, und die die Kontrolle der im Lande vorhandenen Technologien
umfasst, um ihre systematische Modernisierung unter Beachtung der energetischen
Effizienz, der produktiven
Leistungsfähigkeit und der Umweltbelastung zu fördern, und hiermit zur Erhöhung der technologischen
Souveränität in strategischen Branchen beizutragen. Beim Import von
Technologien berücksichtigen, welche Fähigkeit das Land besitzt, diese zu
assimilieren und die von ihnen geforderten Serviceleistungen abzusichern,
einschließlich der Herstellung von Ersatzteilen, der messtechnischen
Absicherung, Normung und Standardisierung.
136. In
der agrar-industriellen Tätigkeit ist die Anwendung solch eines integrierten
Managements von Wissenschaft, Technologie, Innovation und Umwelt in der ganzen
Produktionskette voranzutreiben, das auf die Steigerung der
Nahrungsmittelproduktion und Verbesserung der Tiergesundheit orientiert ist,
und dies in Verbindung mit der Vervollkommnung der Serviceleistungen für
Produzenten, mit einer Kostenverminderung, umfangreicherem Einsatz von
Komponenten und Input der landeseigenen Produktion und mit der Ausnutzung der
im Lande verfügbaren wissenschaftlich-technologischen Kapazitäten.
137. Weitere
Förderung der Entwicklung von sozialen und humanistischen Forschungen über
vorrangige Fragen des gesellschaftlichen Lebens, sowie Perfektionierung der Methoden zur
Berücksichtigung ihrer Ergebnisse bei der Entscheidungsfindung
auf den verschiedenen Ebenen.
138. Der
ständigen Ausbildung und Weiterbildung von jenen qualifizierten
Fachpersonal-Mitarbeitern und -Kadern größere Aufmerksamkeit widmen, die der
wissenschaftlich-technologischen Entwicklung in den wichtigsten Produktions-
und Dienstleistungsbereichen entsprechen und zuvorkommen, sowie der Vorbeugung und Milderung der sozialen Auswirkungen und
Umweltbelastungen.
139.
Festlegung und
Vorantreiben neuer Wege zum Anreiz der Kreativität der Arbeitskollektive
in der Basis und deren Beteiligung an der Lösung technologischer Probleme der
Produktion und Dienstleistungen sowie die Förderung von jenen für die Umwelt
nachhaltigen Produktionsformen.
140.
Bewahrung jener Errungenschaften der Revolution wie dem
Zugang zur medizinischen Betreuung, zu Bildung, Kultur, Sport,
Freizeitgestaltung und Unterhaltung, der öffentlichen Ruhe und Ordnung, der
sozialen Sicherheit und der Unterstützung bedürftiger Personen durch die
Sozialfürsorge.
141.
Zurückgewinnung der Rolle der Arbeit und der durch sie
erzielten Einnahmen als Hauptweg, um zur
Entwicklung der Gesellschaft und zur Befriedigung des persönlichen und familiären Bedarfs
beizutragen.
142.
Gewährleistung der systematischen und anhaltenden Qualitätserhöhung
der der Bevölkerung gebotenen Dienstleistungen und der Neugestaltung der
geltenden Politikrichtlinien auf der Grundlage der wirtschaftlichen
Möglichkeiten.
143.
Fortführung der Vervollkommnung von Bildung,
Gesundheitswesen, Kultur und Sport, wozu die Reduzierung bzw. Beseitigung
übermäßiger Ausgaben im Sozialbereich unerlässlich ist, sowie die Schaffung
neuer Einnahmequellen, und die Einschätzung bei allen Aktivitäten, welche von
ihnen vom staatlich gestützten Sektor in den Unternehmens-Bereich überführt
werden können.
144.
Besondere Aufmerksamkeit der
Untersuchung und Durchsetzung von Strategien in allen Sektoren der Gesellschaft
schenken, um sich der erheblichen Veralterung der Bevölkerung zu stellen.
145.
Fortschritte bei der weiteren Erhöhung der Qualität und
Rigorosität des Lehr-, Lern- und Erziehungsprozesses erreichen;
Hierarchisierung der ständigen Weiterbildung,
von Lob und Würde für das Lehrpersonal und
dessen Betreuung, sowie der Rolle der Familie bei der Erziehung von
Kindern und Jugendlichen. Erzielung einer besseren Anwendung und Nutzung des
Arbeitskräftepotentials und der bestehenden Kapazitäten.
146.
Ausbildung des in jeder Provinz und
jedem Kreis benötigten Lehrpersonals mit der erforderlichen Qualität und
Rigorosität, um den Bedarf der Schuleinrichtungen der jeweiligen Bildungsstufen
zu decken.
147.
Stärkung und Befestigung der Rolle
des Lehrers gegenüber den Schülern, und erreichen, dass die audiovisuellen
Mittel zu einem Komplement der Erziehungsarbeit des Lehrers werden, und die
rationelle Anwendung derselben garantieren.
148.
Stufenweise Neuordnung des
Schulnetzes. In den Bildungsstufen der mittleren und mittleren höheren Reife
nur das minimal Notwendige an Internatsschülern beibehalten, und Reduktion der
Transport-, Verpflegungs- und Versorgungskosten.
149.
Anpassung der Kapazität des Schulnetzes und des
Lehrpersonals in der Grundschulbildung in Übereinstimmung mit der
wirtschaftlichen und soziodemografischen Entwicklung und mit den Wohnorten der
Schüler.
150.
Erreichen, dass die Immatrikulierungen in den verschiedenen
Fachrichtungen und Studiengängen in Übereinstimmung zu den
Bedarfserfordernissen bei der Entwicklung der Wirtschaft und der Gesellschaft
stehen. Gewährleisten, dass die
Herausbildung der Berufung und die berufliche Orientierung, die seit der Grundausbildung
stattfinden, unter Teilnahme der Produktions- und Dienstleistungsstätten sowie
der Familien die Anerkennung der Tätigkeit der Techniker der mittleren höheren
Reife und der Facharbeitern ausbauen.
151. Erhöhung der Rigorosität
und Effektivität des Lehr-, Lern- und Erziehungsprozesses, um die Effizienz des
Schulzyklus zu erhöhen (Prozentsatz von Schulabgängern in Bezug auf die zu
Beginn des Zyklus eingeschriebenen Schüler).
152. Aktualisierung
der Ausbildungs- und Forschungsprogramme der Universitäten in Abhängigkeit von
den Notwendigkeiten der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes
und der neuen Technologien, und Erhöhung
der Immatrikulationszahlen bei landwirtschaftlichen, pädagogischen und technologischen
Studiengängen und in mit diesen verbundenen grundwissenschaftlichen
Fachrichtungen.
153. Festlegen,
dass die zur Weiterbildung der Beschäftigten zu schaffenden Voraussetzungen zu
Lasten der Freizeit derselben und ihrer eigenen Anstrengungen gehen müssen,
ausgenommen jene besonderen Fälle von besonderem staatlichen Interesse.
154. Qualitätserhöhung der
gebotenen Leistungen, Erlangung der Zufriedenheit der Bevölkerung sowie
Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Betreuung des Personals im
Gesundheitswesen. Gewährleistung der effizienten
Nutzung der Ressourcen, Einsparung und Beseitigung von unnötigen Ausgaben.
155. Ausgehend von den
Notwendigkeiten jeder Provinz und jedes Verwaltungskreis die gesundheitlichen
Leistungen, einschließlich Notdienst und Krankentransport, neu gestalten,
konzentrieren und regionalisieren. Absichern, dass das Gesundheitssystems
selbst es ermöglicht, dass jeder Patient die entsprechende Behandlung und mit
der erforderlichen Qualität erhält.
156. Konsolidierung der
Ausbildung und der Anwendung der klinisch-epidemiologischen Verfahrensweise
sowie der Untersuchung der sozialen Rahmenbedingungen beim Angehen der
Gesundheitsproblematiken der Bevölkerung, sodass diese zur rationellen
Anwendung der technologischen Mittel für
die Diagnostik und Behandlung von Krankheiten beitragen.
157. Weitere
Förderung von Sendungen und anderen Möglichkeiten zur Erziehung, um die
Selbstmedikation bei der Bevölkerung zu vermeiden, und Einführung weiterer
Maßnahmen, die eine rationelle Anwendung der Medikamente unterstützen.
158. Der Entwicklung der Natur-
und traditionellen Medizin maximale Aufmerksamkeit und Unterstützung schenken.
159. Gesundheitsaktionen zur
Förderung und Vorbeugung verstärken, die
zur Verbesserung des Lebensstils beitragen und unter Branchen übergreifender und kommunaler Beteiligung zur
Erhöhung des Gesundheitsniveaus der Bevölkerung beitragen.
160. Gewährleisten,
dass die Ausbildung von medizinischen Fachleuten den Bedarf des Landes und der
internationalen Verpflichtungen deckt.
161. Der
Förderung und Verbreitung von Körperkultur und Sport jeder Art als Mittel zur
Erhöhung der Lebensqualität, der Erziehung und der integralen Ausbildung der
Bürger Priorität verleihen. Zu diesem Zweck ist der Massensportbewegung und der
sportlichen Betätigung ausgehend von der Neuordnung des Sport-Systems und der
Umstrukturierung des Netzes seiner Einrichtungen die grundlegende
Aufmerksamkeit zu schenken.
162. Erhöhung der Qualität und
der Rigorosität bei der Ausbildung von Sportlern und Lehrpersonal sowie bei der
Organisation und Beteiligung an nationalen und internationalen Veranstaltungen, und dies mit Rationalität bei den Ausgaben.
163. Weitere Förderung der
Verteidigung der Identität, der Erhaltung des Kulturerbes, des künstlerischen
und literarischen Schaffens und der Fähigkeit zur Kunstbetrachtung. Förderung
des Lesens, Bereicherung des kulturellen
Lebens der Bevölkerung und Ausbau der kulturellen Arbeit auf kommunaler Ebene
als Wege zur Befriedigung der geistigen Bedürfnisse und zur Stärkung der
sozialen Werte.
164. Weitere
Verbesserung der Qualität und Rigorosität bei der künstlerischen
Berufsausbildung und Anpassung der Studierenden-Aufnahme in den verschiedenen
Fachrichtungen an den Bedarf der Provinzen und Verwaltungskreise sowie der
kennzeichnenden professionellen Ensembles.
165. Die relative Beteiligung
des Staatsbudgets bei der Finanzierung der Sozialversicherung reduzieren,
welche mit der Erhöhung der Rentneranzahl einen weiteren Zuwachs verzeichnen
wird. Deswegen macht sich die Erweiterung der Beiträge der Mitarbeiter im
staatlichen Sektor erforderlich und die Anwendung von speziellen
Beitragssystemen im nichtstaatlichen Sektor.
166. Gewährleisten, dass nur
jene Personen, die in Wirklichkeit arbeitsunfähig sind und keine
Familienangehörigen haben, die sie unterstützen, den Schutz der sozialen
Fürsorge erhalten. Solche Sozialversicherungsleistungen streichen, die von den
Personen selbst, bzw. von deren Angehörigen übernommen werden können, und
andere, die heute erbracht werden, in Übereinstimmung mit den in den letzten
Jahren vorgenommenen Leistungs- und Rentenerhöhungen anpassen. Parallel dazu ist die ganze Sozialarbeit in
eine einzige Koordinationseinrichtung zu vereinen.
BESCHÄFTIGUNG UND ARBEITSENTGELT
167. Begünstigung der
Arbeitsaufnahme von arbeitsfähigen Personen als eine Form des Beitrags zu den
gesellschaftlichen Zielstellungen und zur Deckung der eigenen Bedürfnisse.
168. Erweiterung
der Arbeit im nichtstaatlichen Sektor als eine weitere
Beschäftigungsalternative, in Abhängigkeit jener neuen organisatorischen Formen
der Produktion und Dienstleistungen, die genehmigt werden.
169. Durchführung eines
Prozesses zur Umstrukturierung der Beschäftigung im Lande, der unter dem
Prinzip der erwiesenen Geeignetheit
zur Beseitigung der überhöhten Belegschaften und der paternalistischen Behandlungen beiträgt, damit
die Notwendigkeit der Arbeit stimuliert und die Ausgaben der Wirtschaft und des
Staatsbudgets reduziert werden.
170. Absichern, dass das
jeweilige Arbeitsentgelt gewährleistet, dass jeder gemäß seiner geleisteten
Arbeit verdient; dass die Arbeit Produkte und Dienstleistungen mit Qualität und
Produktions- und Produktivitätssteigerung hervorbringt, und dass die Einnahmen
durch Arbeitsentgelte eine effektive Widerspiegelung in der Deckung der
Grundbedürfnisse der Beschäftigten und deren Familien finden.
171. Stufenweise
Erhöhung der Arbeitsentgelte, anfänglich bei denjenigen Tätigkeiten mit
effizienteren Ergebnissen und für die Leistung derjenigen Beschäftigten, die
Erträge besonderer wirtschaftlicher und sozialer Auswirkung erbringen.
172. Planung der Ausbildung qualifizierter
Arbeitskräfte in Übereinstimmung mit dem gegenwärtigen Bedarf und mit der
Entwicklung des Landes. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, die Verzerrungen
der gegenwärtigen Ausbildungsstruktur von akademischen Fachleuten, Technikern
der mittleren höheren Reife und Facharbeitern zu korrigieren.
UNENTGELTLICHKEITEN UND
SUBVENTIONEN
173. Beseitigung
ungerechtfertigter Unentgeltlichkeiten und übermäßiger Subventionen unter dem
Prinzip, Ausgleich für bedürftige
Personen zu schaffen und im Allgemeinen keine Produkte zu subventionieren.
174.
Ausführung der geordneten und stufenweise Abschaffung des
Lebensmittelzuteilungsheftchens als genormter, egalitärer Verteilungsform zu
subventionierten Preisen.
175. Aufrechterhaltung
der Ernährung, die im Bereich der Sozialleistungen geboten wird, wobei jenen
Gesundheits- und Schuleinrichtungen Vorrang eingeräumt wird, die es erfordern. Vervollkommnung der
Schutzformen der vulnerablen bzw. sich unter Ernährungsrisiko befindenden
Bevölkerung.
176.
Die Betriebskantinen dort erhalten, wo sie unentbehrlich
sind, wobei die Bezahlung dieser Leistungen zu
nicht subventionierten Preisen zu erfolgen hat.
177.
Einen zunehmenden Beitrag dieses Sektors zur
Zahlungsbilanz des Landes erreichen, um aufzuhören, ein reiner
Nahrungsgüterimporteur zu sein und somit die starke Abhängigkeit von der
Finanzierung zu vermindern, die gegenwärtig mit den Einahmen anderer Branchen
gedeckt wird.
178.
Ein neues Managementmodell in Übereinstimmung mit der
zunehmenden Entstehung von nicht staatlichen Produktionsformen annehmen, das sich auf eine effektivere Nutzung der
Geld-Ware-Beziehungen gründen muss, wobei die staatlichen und
betriebswirtschaftlichen Aufgaben zur Förderung einer größeren Unabhängigkeit
der Produzenten, zwecks Steigerung der Leistungsfähigkeit sowie der
Ermöglichung einer allmählichen Dezentralisierung mit mehr Verantwortung in den
örtlichen Regierungen abzugrenzen sind.
179.
Die gültige Gesetzgebung den
Veränderungen der Produktionsbasis entsprechend anpassen, um deren effiziente
und konkurrenzfähige Funktionsweise zu ermöglichen, und das wirtschaftliche und
finanzielle Management-System dezentralisieren. Perfektionierung der
organisatorischen Strukturen, um zuverlässige Kontroll- und
Informationsinstrumente anzuwenden.
180.
Management-Selbstständigkeit der
verschiedenen Formen von Genossenschaften erreichen und schrittweise
Dienstleistungsgenossenschaften in der agrarindustriellen Tätigkeit auf örtlicher Ebene
einführen.
181.
Anpassung der Agrar- und Nahrungsgüterproduktion an den Bedarf
und die veränderten Bedingungen der Vermarktung, indem die Qualität und die
Anforderungen der Verträge erhöht werden, damit die Vertragsparteien ihren
Verpflichtungen nachkommen. Der zentralisierte Umlauf ist auf die mit der
Landesbilanz verbundenen Positionen zu begrenzen, wobei den Mechanismen der
freien Konkurrenz eine aktivere Rolle für den Rest der Produktionen gewährt
wird.
182.
Restrukturierung des gegenwärtigen
Systems der Kommerzialisierung von Input und Ausrüstungen unter
Berücksichtigung des neuen Szenariums in der Landwirtschaft und der Industrie
zur Verarbeitung von Agrarprodukten und der finanziellen Mechanismen, die
eingeführt werden. Damit ist ein
angemessenes Verhältnis zwischen der Qualität und dem Preis der angebotenen
Produkte abzusichern, wobei der direkte Zugang der Produktionsformen und
Produzenten zu diesen Ressourcen über das Netz der Verkaufseinrichtungen zu
ermöglichen ist, das in den Gebieten eingerichtet wird.
183.
Transformation des Aufkauf- und Vermarktungssystem der
Agrar-Produktionen mittels zügigerer Managementverfahren, die zur
Verlustreduzierung beitragen, indem die Verknüpfungen zwischen der primären
Produktion und dem Verbraucher vereinfacht werden, und zwar unter Einschluss
der Möglichkeit, dass der Produzent mit
seinen eigenen Mitteln auf den Märkten verkauft. Erweiterung und
Vervollkommnung der Aufbereitungstätigkeit, um die Qualität der anzubietenden
Produkte zu verbessern.
184. Bei den
kurzfristigen Maßnahmen der Ablösung von
Importen solcher Nahrungsgüter Vorrang einräumen, die effizient im Lande
produziert werden können. Die Ressourcen zur Förderung dieser Produktionen sind
dort einzusetzen, wo die besten Voraussetzungen für ihre effektivere Anwendung
vorhanden sind, um die Produktionserträge und produktive Leistungsfähigkeit zu
erhöhen; ebenfalls ist die verstärkte Anwendung der Ergebnisse von Wissenschaft
und Technik zu fördern.
185. Organisation der
landwirtschaftlichen Produktion in jenen Tätigkeiten, die Außeneinahmen
erzeugen bzw. Importe ablösen. Dabei ist
ein systemisches Konzept bzw. das Konzept von Produktionsketten anzuwenden, das
nicht nur die primäre Produktion, sondern auch alle im Rahmen des agrarindustriellen Komplexes verketteten Glieder umfasst. Diese Ketten würden
ausgehend von den Netto-Erlösen aus den Exporten oder von den Einsparungen
durch den Ersatz von Importen mit den eigenen Ressourcen des Systems entwickelt
werden. Bei der Organisation der restlichen Produktionstätigkeiten muss vor
allem ein territoriales Konzept überwiegen, das auf die Selbstversorgung auf
dieser Ebene gerichtet ist und besonderen Wert auf die Durchführung des
Programms der vorstädtischen Landwirtschaft legt, das flächendeckend im ganzen
Land anzuwenden ist.
186. Zweckmäßige
Verbindung der landwirtschaftlichen Produktionsgebiete mit der Verarbeitungsindustrie,
um die Versorgung der Großstädte, den Export und die Versorgung des
Binnen-Devisenmarkts abzusichern.
187. Weitere Verminderung der
unproduktiven Bodenflächen und Erreichen von Ertragserhöhungen durch
Diversifizierung, Rotation und den gleichzeitigen
Anbau mehrerer Agrarprodukte. Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft, in
Harmonie mit der Umwelt, welche die wirksame Anwendung von Pflanzen- und
Tier-genetischen Ressourcen ermöglicht, einschließlich des Saatguts, der
Sorten, der technologischen Disziplin und des Pflanzenschutzes, und Ausbau der
Produktion und Anwendung von organischen Düngern, Bio-Düngemitteln und
Bio–Schädlingsbekämpfungsmitteln.
188. Entwicklung
einer allumfassenden Politik, die zum Ausbau der Produktion, Aufbereitung, Konservierung
und Vermarktung von Saatgut beiträgt.
189. Bewirken, dass die
Übergabe von Bodenflächen unter Nießbrauch-Bedingungen zu solchen produktiven
Ergebnissen führt, die sich den gegenwärtigen des genossenschaftlichen und
bäuerlichen Sektors annähern, wo der
Produzent aufhört, ein Lohnempfänger zu
sein, und von seinem Einkommen abhängen wird. Durchführung der Veränderungen in
Übereinstimmung mit der Gesetzesverordnung 259, um die Kontinuität und
Nachhaltigkeit der unter Nießbrauch-Bedingungen übergebenen Bodenflächen zu
gewährleisten.
190. Beibehaltung der
regulierenden Rolle des Staates bei der Bildung der Aufkaufpreise von
landwirtschaftlichen Produkten, die Importe ablösen bzw. exportfähig sind, um
die Primärproduzenten zu stimulieren. Dabei
sind die Preistendenzen auf dem internationalen Markt zu berücksichtigen.
191. Besondere Aufmerksamkeit
den Tätigkeiten der Aufbereitung und anderen widmen, die den Wert der
landwirtschaftlichen Produkte erhöhen und somit ihre Qualität und Präsentation
verbessern und Kosten für Transport, Vertrieb und angemessene Lagerung sparen,
wobei die kleinen örtlichen Verarbeitungsstätten dazu in die große Industrie
integriert werden sollen, um das Nahrungsmittel-Angebot auf dem Binnenmarkt zu
fördern, sogar unter Ablösung von Importen, und für Exporte.
192.
Weiterentwicklung des
Viehzuchtprogramms in den Bereichen Rinder-, Büffel-, Schweine-, Geflügel- und
Kleintierzucht, wobei die genetische Verbesserung der Herden verstärkt werden soll, um
die Protein-Produktion durch die Erweiterung der eigenen Tierfutter-Quellen zu
erhöhen. Absicherung der
veterinärmedizinischen Leistungen, Erhöhung der Eigenproduktion von
Medikamenten und Steigerung der künstlichen Besamung.
193.
Gewährleistung der Planerfüllung bei der Reis-, Bohnen, Mais- und Soja-
Produktion und von anderen Kornfrüchten und Getreidearten, die den produktiven
Zuwachs gewährleisten, um zur allmählichen Importverminderung bei diesen
Produkten beizutragen.
194.
Die Entwicklung der Kaffee-, Imkerei- und
Kakao-Produktion und anderer Positionen vorantreiben, um zur allmählichen
Wiederbelebung der traditionellen Exportproduktionen aus dem
landwirtschaftlichen Bereich beizutragen. Im
Falle der Tabakproduktion die Möglichkeiten des ausländischen Marktes auf das
Maximale ausnutzen.
195.
Ankurbelung des Zitrusfruchtanbaus, Anbauerweiterung bei
anderen Früchten und Absicherung der effizienten Vermarktung dieser
Produktionen auf dem Binnen- und Außenmarkt.
196.
Entwicklung eines integralen Programms zur Pflege,
Erhaltung und Erweiterung der Forst-Plantagen, die vorrangig die
hydrographischen Becken, insbesondere Wasserstaudämme, die an Gewässer
angrenzenden Landstreifen, Berge und
Küsten schützen.
197.
Entfaltung einer integralen Politik,
die mittels der Durchsetzung von Maßnahmen, welche die Eingliederung, das
Verbleiben und die Stabilität der Arbeitskräfte des Sektors stimulieren und die
endgültige familiäre Ansiedlung einschließen, zur allmählichen
Wiederaufforstung des Landes beiträgt.
198.
Den Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung und des
Verbleibs von jungen Arbeitskräften im landwirtschaftlichen Sektor Vorrang
verleihen, insbesondere die Übergabe von Bodenflächen unter
Nießbrauch-Bedingungen als Beschäftigungsform begünstigen.
199.
Eine Organisation der Arbeitskräfte
in Kollektiven erreichen, um solch eine angemessene Verknüpfung mit den
Landflächen und mit den Endergebnissen zu erreichen, welche die
Produktivitätserhöhung der landwirtschaftlichen Arbeiter absichert.
200.
Entwicklung eines integralen Weiterbildungssystems in
Übereinstimmung mit den strukturellen Veränderungen, das auf die Aus- und
Weiterbildung der Leiter und Mitarbeiter auf den Fachgebieten Agronomie,
Veterinärmedizin, industrielle und Nahrungsgüter-Technologie,
Betriebswirtschaft, Verwaltung und Leitung gerichtet ist, und das Fragen des
Genossenschafts- und Umwelt-Managements einschließt.
201.
Konzentration der Investitionen auf die
leistungsfähigsten Produzenten und unter Berücksichtigung der territorialen
Begebenheiten und der Verbindung mit der Industrie, wobei diese vorrangig auf
die Bewässerung zu richten sind, auf die Reparatur und Rückgewinnung von
Landmaschinen, die technologischen Transportmittel und die unumgänglichen neuen
industriellen Technologien und Ausrüstungen zur Bewältigung des produktiven
Zuwachses und zur Erreichung einer höheren Leistungsfähigkeit.
202. Die
Be- und Entwässerungstätigkeiten und den Landmaschinen-Service neu
organisieren, um eine rationelle Nutzung des Wassers, der hydraulischen
Infrastruktur und der verfügbaren landwirtschaftlichen Ausrüstungen zu
erreichen, wobei die Anwendung von Zugtieren mit den fortgeschrittenen
Technologien zu kombinieren ist.
203.
Gewährleistung von Bankleistungen,
die sich auf die Betreuung des landwirtschaftlichen Sektors spezialisieren, die
Produzenten durch die Gewährung von Finanzierungen und die Kontrolle von deren Ausführung unterstützen. Die Tätigkeit der
Landwirtschaftsversicherungen verstärken und erweitern, und eine größere
Wirksamkeit bei ihrer Anwendung
ermöglichen.
204.
Aktualisierung und Durchführung von Programmen zur
Erhaltung und Wiederherstellung der benutzten Natur-Ressourcen: Boden, Wasser,
Wälder, Tiere und Pflanzen. Zu diesem Zweck sind die Produzenten in
Umwelt-Management fortzubilden und die festgelegten Regelungen sowie die
Bestrafung wegen ihrer Verletzungen strenger anzuwenden.
205.
Entfaltung des Programms zur
Selbstversorgung mit Nahrungsgütern auf Kreisebene, gestützt auf die städtische
und vorstädtische Landwirtschaft.
206.
Ausführung des vorstädtischen Landwirtschafts-Programms
durch die effiziente Nutzung der die Städte und Siedlungen umgebenden Ländereien,
und dies mit dem möglichst geringsten Verbrauch von importierten Kraftstoffen
und Inputs und unter Verwendung der eigenen örtlichen Ressourcen und dem
umfangreichen Einsatz von Zugtieren.
207.
Durchführung der allmählichen Veränderung in der
Agrar-Nahrungsgüterindustrie. Hierbei
ist ihre örtliche Entwicklung im Sinne einer größeren Ausnutzung der
Rohstoffe und zur Produktions-Diversifizierung einzuschließen.
208.
Anwendung der Qualitätsmanagement-Systeme in
Übereinstimmung mit den festgelegten Normen und Forderungen der Kunden, um
unter anderem die Unschädlichkeit der Lebensmittel abzusichern.
209.
Die Zuckerindustrie wird die nachhaltige Steigerung der
Zuckerrohrproduktion zur primären Zielstellung haben, wobei der Umorganisierung
der Anbauflächen Vorrang gegeben wird, um eine Annäherung derselben zur Fabrik
zu erreichen. Bei ihrer Entwicklung sind
die Beziehungen zwischen der Zuckerfabrik und deren Zuckerrohr-Produzenten zu
vervollkommnen, und die Traditionen der Zuckerherstellung sowie die bestehende
Erfahrung auszunutzen.
210.
Bei der Bildung der den Produzenten zu zahlenden
Aufkaufpreise des Zuckerrohrs muss die Situation des Zuckerpreises auf dem
internationalen Markt berücksichtigt werden, damit der Preis auch im Vergleich
mit dem Rest der Anbauprodukte stimulierend wirkt, und eine Erhöhung sowohl der
Zuckerrohrproduktion als auch der Einkommen der mit dieser Tätigkeit
verbundenen Arbeiter erreicht wird.
211.
Allmähliche Erweiterung der Produktion von Zucker und
Zuckerrohr-Nebenprodukten, indem eine tadellose Organisierung und Planung der
Zuckerrohrernte und der industriellen Instandhaltung gesichert, sowie die
technologische Disziplin eingehalten wird, um so Deviseneinkünfte zu erlangen,
welche die Finanzierung der gesamten Betriebskosten plus den Wert der
durchzuführenden Investitionen und Reparaturen und außerdem die Abführung eines
Netto-Beitrags an das Land ermöglichen.
212.
Diversifizierung der Zuckerrohr-Produktionen unter
Berücksichtigung der Forderungen des internationalen und einheimischen Marktes.
Voranschreiten bei der Errichtung, Wiederinstandsetzung und dem angemessenen Betrieb der
Verarbeitungsanlagen von Zuckerrohrderivaten und –Nebenprodukten, wobei
denjenigen zur Produktion von Alkohol, Tierfutter, biologischen Produkten und
anderen Vorrang gegeben wird.
213. Erhöhung
des Produktionsniveaus und der Effizienz in der Küsten-Fischerei, unter
Einhaltung der Fischereivorschriften, um eine rationelle Erschließung dieser
Natur-Ressourcen und die Erhaltung der Meeresumgebung
und des Küstengebietes zu erreichen. Die Aquakultur ist mit einer hohen
technologischen Disziplin und mit einer ständigen genetischen Verbesserung
durchzuführen. Dieser Sektor muss Netto-Einkommen aus dem Ausland erreichen, um
diejenigen Positionen finanzieren zu können, deren Produktion im Lande nicht möglich
ist.
214.
Die Fischerei-Industrie muss die Versorgung des Tourismus
und des restlichen Devisen-Binnenmarktes mit qualitätsgerechten
Fischerei-Eigenproduktionen verbessern.
VIII INDUSTRIE- UND ENERGIEPOLITIK
215. Als
Hauptzielstellung der Industrie-Politik der Förderung des Exportes und der
Kostenverminderung - insbesondere durch Ausgabenverringerung an
Import-Komponenten - Priorität einräumen.
216.
Verbesserung der technischen Infrastruktur im Bereich
Normung und Standardisierung, Messtechnik und Qualitätssicherung in
Übereinstimmung mit den vorrangigen Zielstellungen des Exportes und der
Ablösung von Importen.
217. Kurzfristige
Neuorientierung der Produktionen im Industriegewerbe zur
Versorgungs-Absicherung der Input-Märkte für die Bedürfnisse der verschiedenen
Produktionsformen (insbesondere für die Genossenschaften und die
selbstständigen Gewerbetreibenden), sowie die Entwicklung eines Geräteangebots
für die Produktion in Kleinbetrieben, vor allem zur Unterstützung
von örtlichen Industrien mit neuen, einfach zu bedienenden und instand zu
haltenden Maschinen- und Geräte-Typen.
218. Besondere Aufmerksamkeit
der mit der bestehenden und projektierten industriellen Entwicklung verbundenen
Umweltbelastung widmen, vor allem in der chemischen, Mineralöl- und in der
petrolchemischen Industrie; im Bergbau, insbesondere der Nickelindustrie; in
der Zement- und Baumaterialien-Industrie; sowie in den am stärksten
geschädigten Gebieten; einschließlich der Verstärkung der Kontroll- und
Überwachungssysteme.
219. Intensivierung des
Prozesses zur Neustrukturierung und Neudimensionierung der Industrien; hierbei
die Konzentrierung der zerstreuten Kapazitäten erreichen und die rationellen
Anwendung der nicht genutzten Anlagen und Ausrüstungen absichern, und dies
einschließlich durch Verkauf, Vermietung, Verpachtung bzw. Übergabe unter
Nießbrauch-Bedingungen an selbstständige Gewerbetreibende oder andere, nicht
staatliche Eigentumsformen.
220. Der Neuankurbelung der
industriellen Instandhaltung einschließlich der Produktion und
Wiederherstellung von Bestandteilen, Ersatzteilen und Werkzeugen Prioritäten
verleihen.
LEITLINIEN FÜR DIE HAUPT-INDUSTRIEZWEIGE
221. Konsolidierung der
pharmazeutischen und biotechnologischen Industrie als eine der Tätigkeiten mit
der größten Exportkapazität der Wirtschaft, und Lancierung neuer Produkte auf
dem Binnenmarkt, um Importe zu ersetzen.
222. Entwicklung der Industrie
für Nahrungsergänzungsmittel und natürliche Arzneimittel für den internen
Verbrauch und für den Export ausgehend von einheimischen Substanzen.
223. Erhöhung der
technologischen Selbständigkeit bei der Entwicklung der Infrastruktur im
Fernmeldewesen und Förderung der Entwicklung neuer technologischer Plattformen
im Bereich Neuro- und Nanotechnologie, Robotertechnik und medizinische Informatik.
224. Die
Nickelindustrie besser auf den Märkten positionieren, und zwar mittels
Produktionssteigerung, Qualitätserhöhung ihrer Produkte und Kostenverminderung,
wodurch eine bessere Verwendung der bergbaulichen Ressourcen erreicht wird.
Verbesserung der Reparatur und Instandhaltung der industriellen Anlagen und dies in Übereinstimmung mit dem
vereinbarten Programm.
225. Schnelle Ausführung der
laufenden Projekte für die Erkundung und Erschließung von kleineren
Mineralaufkommen, insbesondere für die Produktion von Gold, Silber, Chrom,
Kupfer und Zink.
226.
Durchführung von Investitionen in solchen Industrien wie
Elektronik, Informatik und Meldewesen- und Nachrichtentechnik, die auf der
Grundlage der jeweiligen wirtschaftlichen Möglichkeiten des Landes die Erhaltung
des erreichten Stands und dessen Weiterentwicklung erlauben, und dies mit dem
Ziel der Erweiterung von Exporten, der technologischen Selbständigkeit und der
Eigenständigkeit im Bereich der Dienstleistungen und immer in Übereinstimmung mit den Prioritäten, die
festgelegt werden.
227.
Ausbau der Organisation und
Entwicklung von professionellen Projektierungskapazitäten, sowie Eingliederung dieser Serviceangebote in
die Unternehmenssysteme.
228. Verstärkung der
Kapazitäten in den Bereichen Marktforschung und Überprüfung der Einhaltung von
Technologien sowie der Politik zum Schutz des gewerblichen Eigentums in Kuba
und auf den wichtigsten ausländischen Märkten.
229.
Weiterentwicklung des Industriezentrums von Cienfuegos,
welches solch hochwertige Produkte wie
Ammoniak, Harnstoff und Flüssiggas produzieren wird.
230. Erweiterung
der Düngemittelproduktion durch die Reparatur der Industrieanlage für
Granulat-Düngemittel in Matanzas, wobei die Anwendung von eigenen Rohstoffen
wie Phosphorit und Zeolithen verstärkt zu fördern ist. Auf der Grundlage der
Planvorhaben die Importablösung bei Unkrautbekämpfungsmitteln voranbringen und
außerdem die Modernisierung der Produktionskapazitäten von Chlor und Salz.
231.
Ausbau der Produktion von neuen
Reifen, vor allem für die Landwirtschaft und das Verkehrswesen; Wiederherstellung der
Reifenrunderneuerungsanlagen und Inbetriebnahme mit allen ihren installierten
Kapazitäten sowie Erweiterung der Kaltbeschichtung. Ausbau der Produktion von
Gummi-Artikeln.
232.
Packungs- und Verpackungsindustrien
ausgehend von einem integralen Konzept dieser Tätigkeit entwickeln. Der Produktion jener
Verpackungen Vorrang geben, die für Export-Tätigkeiten und für den Ausbau der
Landwirtschafts- und Nahrungsgüterproduktion erforderlich sind.
233. Wiederherstellung
und Erweiterung der Produktion von jenen Baumaterialien, die die vorrangigen
Investitions-Programme des Landes (unter anderen Tourismus,
Wohnungsbau, Industrien), die Erweiterung der Exporte und den Verkauf an die Bevölkerung absichern. Entwicklung von Produktionen
mit höherem Mehrwert und besserer Qualität.
Bedeutende Steigerung der Herstellungsmengen und Artikelvielfalt bei den
örtlichen Produktionen von Baumaterialien erreichen und ihre
Anwendungs-Richtlinien verbreiten.
234. Ausführung
von Investitionen in der Eisenmetallurgie, um ihre Kapazitäten zu erweitern,
den Energieverbrauch zu reduzieren, die Produktion von Längswalz-Stahlprodukten
und Profilstählen zu diversifizieren, sowie deren jeweilige Qualität zu
verbessern. Konsolidierung der Produktionskette Stahlrohling-Drahtstab-Draht
und Produktionsförderung von Nebenprodukten.
235.
Förderung des verstärkten Recyclings und der Werterhöhung
der wiederverwerteten Produkte, indem jenen Aktivitäten von größerer
wirtschaftlicher Reichweite und deren Rekapitalisierung Priorität eingeräumt
wird, die unter Verwendung geringerer Mengen von Ressourcen arbeiten, und immer
entsprechend den Möglichkeiten der Wirtschaft.
236.
Durchführung eines Prozesses der
Neudimensionierung und produktiven Neugestaltung der auf verschiedene
Ministerien zerstreuten Kapazitäten des Maschinenbaus, einschließlich - in
Abhängigkeit von den Möglichkeiten der Wirtschaft - der Ausführung von
Investitionen zur Erneuerung von Werkzeugmaschinen und technologisch veralteten
und in schlechtem technischen Zustand befindlichen Ausrüstungen.
237.
Steigerung der Exporte der metalverarbeitenden und
metallurgischen Industrie, indem die Märkte diversifiziert und die
Möglichkeiten des Süd-Süd-Handels auf das Maximale ausgenutzt werden,
einschließlich der Entwicklung von strategischen Beziehungen zur
Wirtschaftsintegration, Zusammenarbeit und industriellen Komplementarität.
226.
Kurzfristig solch eine organisatorische Umgestaltung und
Neustrukturierung des Unternehmens-Systems der Leichtindustrie vornehmen,
welche die Beseitigung der Überdimensionierung von Strukturen und Belegschaften
sowie die erforderlichen Veränderungen sowohl im technisch-produktiven als auch
im Leitungsbereich ermöglicht.
239. Änderung des
Management-Modells der örtlichen Industrie durch Flexibilisierung ihrer
Operationsform, um so die Entwicklung von handwerklichen Produktionen und die
Herstellung von Konsumgütern in kleinen Serien bzw. nach Maß, sowie die
Leistung von Reparaturen und Instandhaltungsdiensten zu ermöglichen. Hierbei
wird auch die Eröffnung größerer Räume für nicht staatliche Tätigkeiten mit
eingeschlossen.
240.
Erhöhung der Eigenproduktion von Rohöl und Begleitgas
durch fortschreitende Nutzung der bekannten Vorkommen und Beschleunigung jener
geologischen Studien, die darauf gerichtet sind, über neue Vorkommen verfügen
zu können, einschließlich der Arbeiten zur Lagerstättenerkundung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone im
Golf von Mexiko.
241.
Erhöhung der Rohöl-Raffinations-Kapazität, um Mengen zu
erreichen, die die Reduzierung des
Importes von Derivaten ermöglichen.
242.
Die Effizienz der Stromerzeugung
bedeutend erhöhen, indem der Instandhaltung der im Betrieb befindlichen Anlagen
die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt wird und die notwendigen Mittel
dafür zur Verfügung gestellt werden, und somit
hohe Stromversorgungsraten der Wärmekraftwerke und Stromaggregat-Anlagen
erreicht werden können.
243.
Vollendung des Programms zur
Installierung von Fuel-Oil-Stromaggregaten, und
der Installation der Anlagen des kombinierten Zyklus von Boca de Jaruco, Calicito und
Santa Cruz del Norte vorrangige
Aufmerksamkeit schenken.
244.
Eine aktive Politik bei der Anpassung der
Strom-Belastungszeiten beibehalten, und zwar so, dass der maximale
Spitzenbedarf verringert und dessen Auswirkung auf die Erzeugungskapazitäten
vermindert wird.
245.
Fortsetzung des Programms zur
Reparatur und Modernisierung von Strom- Netzen und -Unterstationen und zur
Beseitigung von Niedrigspannungsgebieten, wobei die geplanten Einsparungen
durch Senkung der Verluste in der Verteilung und Übertragung von Elektroenergie
zu erreichen sind. Fortsetzen des bestätigten Elektrifizierungsprogramms in isoliert
gelegenen Gebieten ohne Anschluss an das Landesstromnetz, immer in
Übereinstimmung mit dem Bedarf und den Möglichkeiten des Landes und unter
Anwendung der preiswertesten Energiequellen.
246.
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Kälte-Kopplung in
allen Tätigkeiten mit Voraussetzungen dafür fördern. Insbesondere ist die
Stromerzeugung in der Zuckerindustrie ausgehend von der Verwertung von Bagasse
und Zuckerrohr- und Forst-Abfällen zu erhöhen. Hierbei sind Voraussetzungen zur
Stromerzeugung als Nebenprodukt außerhalb der Zuckerrohr-Erntezeit zu schaffen,
sowohl bei der Raffination als auch bei der Destillation.
247.
Die Nutzung der verschiedenen erneuerbaren
Energiequellen, vor allem die Nutzung von Biogas, Windenergie, Wasserkraft,
Biomasse, Solarenergie und anderen verstärken, wobei denjenigen mit größerer
wirtschaftlicher Auswirkung Priorität zu geben ist.
248. Der
Erreichung der festgelegten Einsparung im staatlichen Sektor ist Priorität zu
geben und es ist daran zu arbeiten, die Stromsparmöglichkeiten in den
Haushalten zu verwirklichen. Das schließt die Überprüfung der gültigen Tarife
ein, damit diese ihrer Rolle in der
Regulierung des Bedarfs nachkommen. Bei den nicht staatlichen
Produktions- und Dienstleistungs-Modalitäten – unabhängig davon, ob es sich um
selbständige Gewerbetätigkeit oder Genossenschaften handelt - wird ein nicht
subventionierter Stromtarif angewandt werden.
249.
Erhöhung der Leistungsfähigkeit bei Reparatur- und
Instandhaltungs-Serviceleistungen an elektrischen Kochgeräten, um deren
angemessenes Funktionieren zu gewährleisten.
250.
Machbarkeitsprüfung bezüglich des
freien Verkaufs von Haushaltskraftstoffen und anderer fortgeschrittener
Koch-Techniken als zusätzliche Option zu nicht subventionierten Preisen.
251. Der energetischen
Effizienz im Verkehrswesen besondere Aufmerksamkeit schenken.
252.
Die neuen Investitionen, die
bauliche Wartung und die kapitalisierbaren Reparaturen mit solchen Lösungen versehen, die
eine effiziente Anwendung der Energie ermöglichen, und die angemessenen
Überwachungsverfahren hierfür instrumentieren.
253.
Verbesserung von Planung und Kontrolle der Nutzung von
Energieträgern durch Erweiterung der Mess-Elemente und der Qualität der
festgelegten Leistungs- und
Verbrauchskennziffern.
254.
Das Bildungssystem und die
Massenmedien auf die Verbreitung der auf das Einsparen und die effiziente und
nachhaltige Nutzung der Energie gerichteten Politik ausrichten, um hiermit
tiefgründiger dessen Qualität und Integralität zu verbessern.
<}0{>IX FREMDENVERKEHRSPOLITIK <0}
{0><}0{>LEITLINIEN<0}
255. {0>Das Hauptziel des Tourismus ist die direkte
Deviseneinnahme unter Maximierung der durchschnittlichen Einnahme pro
Tourist. <0}
256. {0>Der Tourismusbereich soll
solch ein beschleunigtes Wachstum erreichen, das das Dynamisieren der
Wirtschaft auf der Grundlage eines effizienten Wachstumsförderungsprogramms
ermöglicht.<0}
257. {0>Erhöhung der
Wettbewerbsfähigkeit von Kuba auf den Märkten, hauptsächlich auf der Grundlage
der Qualitätserhöhung der Dienstleistungen und eines angemessen logischen
Qualität-Preis-Verhältnisses. <0}
258. Vervollkommnung
der Vermarktungsmodi unter Benutzung der modernsten Informations- und Kommunikationstechnologien.
259. Erhöhung
der Touristenankünfte durch Diversifizierung der Herkunftsmärkte und
Kundensegmente und Erhöhung der Wachstumsraten in Übereinstimmung mit der
touristischen Entwicklung.
260. Beschleunigte
Erstellung, Diversifizierung und Konsolidierung von Dienstleistungen und
solchen, die reine Beherbergung ergänzenden Angeboten, die das Land anderen
gegenüber auszeichnen, wobei der Entwicklung folgender Modalitäten Priorität
gegeben wird: Gesundheitstourismus, Marinas und Nautik, Golf und
Immobilienfirmen, Abendteuer- und Ökotourismus, Themenparks, Kreuzfahrttourismus,
Geschichte, Kultur und Kulturerbe, Tagungs-, Kongress- und Messetourismus, unter anderen. Dabei ist auch das Potenzial der Südküste
zu berücksichtigen und untersuchen.
261. Verbesserung
der Absatz-fördernden Kommunikation auf institutioneller und unternehmerischer Ebene durch genaue Präzisierung bezüglich der Verwaltung der
Mittel und deren Verteilung nach Märkten und Vermarktungstechniken und unter
Anwendung von modernsten Technologien.
262. Die
nicht-staatliche Tätigkeit hinsichtlich Unterkünfte, Gastronomie sowie anderer
Dienstleistungen wird weiterhin als zusätzliches touristisches Angebot zum
staatlichen Bereich entwickelt.
263. Konsolidierung
eines umfassenden Systems der Eigenfinanzierung des Tourismus, um seine
Absicherung und das effiziente Funktionieren der gesamten Kette im Rahmen
dieser Tätigkeit zu erreichen, insbesondere müssen solche Mechanismen für die
Versorgung der touristischen Einheiten aufgefunden werden, die das Potenzial
aller Produktionsformen auf lokaler Ebene ausnutzen.
264. Gestaltung
und Entwicklung von attraktiven touristischen Angeboten als Teil der Initiative
auf kommunaler Ebene, die als Devisenquelle dienen (Unterkunft, Gastronomie,
soziokulturelle und historische Aktivitäten, Pferdesport, naturnaher und
ländlicher Tourismus, Beobachtung von Flora und Fauna, u.a.).
265. Dynamisierung
und Förderung der Entwicklung des Inlandtourismus durch die Schaffung von
Angeboten, die eine stärkere Nutzung der Infrastruktur in Hotels und anderen
Freizeiteinrichtungen und historischen Sehenswürdigkeiten ermöglichen. Es
sollte ebenfalls über eine Politik nachgedacht werden, die es den Kubanern mit
Wohnsitz im Land erleichtert, als Touristen ins Ausland zu reisen.
266. Gesteigerte
Beteiligung der Industrie und Dienstleistungen des eigenen Landes an jenen Ressourcen,
die für den Betrieb und die Investitionen im Tourismusbereich genutzt werden,
womit zur Entwicklung von anderen Zweigen der Wirtschaft beigetragen wird.
267. Der
Instandhaltung und Renovierung der Infrastruktur des Tourismus und der diesen
unterstützenden Einrichtungen Priorität geben. Anwendung von solchen
Politikrichtlinien, die die Nachhaltigkeit ihrer Entwicklung garantieren, indem
Maßnahmen zur Senkung des Wasserverbrauchs und von Energieträgern getroffen
werden, sowie durch Erweiterung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen und des
Recycling der bei den Fremdenverkehrstätigkeiten anfallenden Abfälle.
268. Eine
effizientere und effektivere Tätigkeit der Büros und Firmen im Ausland
erreichen, um neue touristische Modalitäten und Marktsegmente von hohem Einkommen
zu gewinnen und zu vermehren.
X POLITIK FÜR DAS VERKEHRSWESEN
269. Der
Land- und Seeverkehr muss wirtschaftlich weiter angekurbelt, modernisiert und
umstrukturiert werden, wobei die Effizienz und Qualität der Frachttransport-
und Personenbeförderungsdienstleistungen ausgehend von einer rationelleren
Nutzung der Ressourcen zu erhöhen ist.
270. Absichern,
dass die jeweils effizientesten Systeme und Mittel für die jeweilige
Beförderungsart angewandt werden, und zwar durch die Vervollkommnung der
Lastenbeförderungs-Verteilung des Landes, indem die vergleichsweisen Vorteile
des Schienentransports, der Küstenschifffahrt, der spezialisierten Unternehmen
sowie der Verwendung von Containern für die Entwicklung des multimodalen
Transports genutzt werden.
271. Die
Investitionen sind mit deren Ertrag wieder einzubringen; diejenigen im
Zusammenhang mit der Entwicklung des Schienenverkehrs und der
Hafeninfrastruktur und deren Ausrüstungen werden hauptsächlich durch die
Einsparung von Energieträgern und die Einsparungen bei den Ausgaben finanziert.
272. Innerhalb
des Investitionsprozesses das Programm für die Wiederherstellung und
Entwicklung der Eisenbahn des Landes vorantreiben, wobei die Verbesserung und
Instandhaltung des Schienennetzes sowie das Management von Betrieb und Verkehr
Priorität erhalten, um die Zuggeschwindigkeiten, die Sicherheit und die
Disziplin im Eisenbahnsystem zu erhöhen und die Zeitspannen der Fracht- und
Personenbeförderung zu verringern. Alles dies ist gemäß Plan und auf der
Grundlage der realen Möglichkeiten durchzuführen.
273. Entwicklung
der nationalen Handelsflotte und der Schiffswerften, um die Erhöhung der
Deviseneinnahmen und Einsparung von Frachtkosten zu erreichen.
274. Erhöhung
der Effizienz der See- und Hafenoperationen, und zwar ausgehend von der
Organisation solcher Arbeitssysteme, die einen verbesserten Rhythmus bei der
Abfertigung von Gütern ermöglichen, einschließlich der Modernisierung und
Instandhaltung der Infrastruktur und Ausrüstung der Häfen sowie die
Ausbaggerung der wichtigsten Häfenbecken des Landes.
275. Die
schrittweise Entwicklung der Hafeninfrastruktur ist mit der Auffindung von
internationaler Finanzierung zu verketten, deren Rückgabe an die Verminderung
der Frachtgeldzahlungen und Ausgaben wegen Liegezeit verknüpft sein wird.
276. Zunehmende
Nutzung von Containern und Effizienzerhöhung bei deren Umschlag und Beförderung
durch Verminderung der Liegezeiten und deren schnelleren Umschlag, und außerdem
durch eine angemessene Lagerlogistik.
277. Das
Erreichen eines effizienten Investitionsprogramms für die Hafenentwicklung des
Landes, insbesondere des Hafens von Mariel.
278. Förderung
der Gestaltung neuer staatlicher und nicht-staatlicher Organisationsformen bei
den Passagier- und Güterbeförderungen sowie bei anderen Dienstleistungen im
Zusammenhang mit der Tätigkeit, jeweils im Einklang mit den Merkmalen des
entsprechenden Gebiets.
279. Organisation
und Priorisierung der Betreuung und Qualität der technischen Dienstleistungen
für die Wartung und technische Verfügbarkeit von Transportmitteln, einschließlich
im nicht-staatlichen Sektor.
280. Entwicklung
einer Strategie, welche die schrittweise Modernisierung der nationalen
Luftflotte von kurzer Reichweite und ihre effiziente Nutzung ermöglicht, um in
der Lage zu sein, dem Wachstumsrhythmus des Tourismus und der Binnennachfrage
nachkommen zu können.
281. In
den Flughafeneinrichtungen des Landes einen wettbewerbsfähigen und
Qualitäts-gerechten Service anbieten, wobei der Reduzierung der
Aufenthaltsdauer, der Vereinfachung der Formalitäten und der Beibehaltung von
in der Karibik wettbewerbsfähigen Preisen und Tarifen besondere Aufmerksamkeit
zu schenken ist.
282. Steigerung
auf dem Gebiet des Luftfrachttransports auf der Grundlage einer besseren
Nutzung der Kapazitäten der Passagierflugzeuge und der spezialisierten Flotte,
was in erster Linie auf einen Service von höherer Qualität und Effizienz
abzielt, der die Erhöhung der Deviseneinnahmen und die Mitwirkung bei solchen wettbewerbsfähigen Angeboten
ermöglicht, die den Export von inländischen Produkten unterstützen und die
Frachtkosten für den Import verbilligen.
283. Dem
Personenverkehr in den Städten, in den ländlichen Gebieten, zwischen den
Verwaltungskreisen und der Provinzen untereinander besondere Aufmerksamkeit
schenken, wobei im Rahmen der Möglichkeiten des Landes die Stabilität und
Qualität der Dienstleistungen zu erreichen ist und ihre Nachhaltigkeit sowie
die schrittweise Erhöhung der Nachfragebefriedigung abzusichern sind.
284. Umsetzung
neuer Zahlungsformen im städtischen Personenverkehr, mit dem Ziel, die Umgehung
der Bezahlung und die Hinterziehung der Einnahmen zu minimieren.
285. Die
Einhaltung des Programms zur Reparatur und Instandhaltung der
Triebwagen-Infrastruktur mit der geforderten Qualität so absichern, wie im
Wirtschaftsplan festgelegt wurde und im
Einklang mit den realen Möglichkeiten des Landes erreichbar ist.
286. Einführung des An- und Verkaufs von Fahrzeugen zwischen
Einzelpersonen.
XI POLITIK FÜR
BAUWESENWESEN, WOHNUNGSBAU UND WASSERWIRTSCHAFT
LEITLINIEN
287.
Die Bilanzaufstellung der Bau- und Montage-Kapazitäten
des Landes ist weiter zu vervollkommnen, besonders aufgrund ihrer Bedeutung als
Instrument bei der effizienten Planung von Investitionen und der mit ihnen
verbundenen Ressourcen.
288.
Erhöhung der Effizienz im Bauwesen, indem Zahlungssysteme
auf der Grundlage der Ergebnisse und der Qualität angewandt werden, indem
dort, wo es machbar ist, ein
Zweischichtensystem Anwendung findet, indem die Leistungsfähigkeit der
technischen und nicht-technischen Ausrüstung erhöht wird und neue Technologien
im Bauwesen eingeführt werden.
289.
Die Gründung von Fachunternehmen mit Zuständigkeit für
das gesamte Land zur Projektierung und zum Bau von Objekten für folgende
Programme in Betracht ziehen: Golfplätze, Delphinarien, Marinas, Spas, Themen-
und Wasserparks, die eng mit der touristischen Infrastruktur und anderen
Sektoren der Wirtschaft verbunden sind, die es erfordern.
290.
Fertigstellung der Preisanalyse im Bauwesen, und Vornahme
der Preisänderungen und deren Umsetzung, um den Wert der jeweiligen Bauwerke
korrekt einschätzen zu können.
291.
Annahme neuer organisatorischen Formen im Bauwesen,
sowohl staatliche als auch nicht-staatliche.
292.
Den Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten des
Wohnungsbestandes sowie der Steigerung der Baustoff-Vermarktung ist vorrangige
Aufmerksamkeit zu schenken, wobei bei ersteren die Annahme von
nicht-staatlichen Verwaltungsformen einzuschließen ist, um die Wohnungsprobleme
der Bevölkerung zu lösen.
293.
Besondere Aufmerksamkeit ist der Absicherung der
Wohnungsprogramme auf kommunaler Ebene zu schenken, und dies auf der Grundlage
jener Rohstoffe, die jeweils vor Ort vorhanden sind, und der für die
Herstellung der notwendigen Materialien zur Verfügung stehenden Technologien.
294.
Es sind die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um dem
Bau, der Instandhaltung und der Sanierung von Wohnungen auf dem Lande Vorrang
zu geben, besonders unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die
Lebensbedingungen zu verbessern und der Besonderheiten, die diese Tätigkeit in
der ländlichen Region komplizierter machen, und mit dem Ziel, einen Beitrag zur
Vervollständigung und Stabilität des Arbeitskräftepotentials im Agrarbereich
und der Agrarprodukte verarbeitenden Industrie zu leisten.
295.
Der Wohnungsbau ist auf der Grundlage verschiedener
Modalitäten zu organisieren, die einen wesentlichen Teil durch Eigenleistung
sowie andere, nicht-staatliche Möglichkeiten einschließen. Förderung der
Einführung neuer Bautypen sowie die Verwendung von solchen Bautechniken, die
Materialien, Energie-Ressourcen und Arbeitskräfte einsparen und die einfach
durch die Bevölkerung auszuführen sind. Standardisierung jener Arbeiten, die in
den allgemeinen Elementen der Mehrfamilienhäuser auszuführen sind, die aufgrund
der hochgradigen fachlichen Spezialisierung und ihres Schwierigkeitsgrades
nicht von den Eigentümern einzeln übernommen werden können, deren Kosten aber
in allen Fällen von diesen zu übernehmen sind.
296.
Qualitätsgerechte Befriedigung durch die
Baustoffindustrie der Baustoff-Nachfrage für den Verkauf an die Bevölkerung zum
Bau, zur Instandhaltung und zur Sanierung von Wohnungen, wobei der Schwerpunkt
auf die lokale Herstellung von Materialien gesetzt wird.
297.
Einführung des An- und Verkaufs von Wohnungen und Flexibilisierung
anderer Formen der Übertragung des Eigentums (Wohnungstausch,
Schenkung und andere) zwischen den natürlichen Personen. Beschleunigung der
Formalitäten für Umbau, Sanierung, Bau, Wohnungsvermietung und Übertragung von
Eigentum, mit dem Ziel, die Lösung der Wohnungsnachfrage der Bevölkerung zu
erleichtern.
298.
Erweiterung des Wohnungsbestandes durch die Rückgewinnung
jener Wohnungen, die heutzutage für Verwaltungs- oder staatliche Funktionen
genutzt werden, sowie von Immobilien, die Wohnungsfunktionen übernehmen können.
299.
Die Baustoffe für Instandhaltung, Sanierung und Bau von
Wohnungen werden zu nicht-subventionierten Preisen verkauft werden. In jenen
Fällen, wo es erforderlich ist, wird bestimmten Personen eine Beihilfe gegeben,
komplett oder teilweise, innerhalb der geplanten Grenzwerte.
300.
Die Wasserverbrauchsbilanz wird das Planungsinstrument
sein, mit dem die Effizienz des staatlichen und privaten Verbrauchs in Bezug
auf die Verfügbarkeit dieser Ressource zu messen ist.
301.
Das hydraulische Programm wird mit Investitionen von
großer Reichweite weiterentwickelt werden, um die Probleme der Dürre und der
rationellen Nutzung der Wasserressourcen im ganzen Land effizienter zu
konfrontieren, wobei der Anteil der bewässerten landwirtschaftlichen Flächen zu
erhöhen ist.
302.
Dem Programm zur Sanierung der Wassernetze,
Wasserleitungen und der Kanalisation bis hin zu den Wohnungen wird Vorrang
gegeben und dasselbe wird erweitert, und zwar wie geplant, dies geschieht mit
dem Ziel, die Wasserqualität zu verbessern, die Verluste zu reduzieren, das
Recycling des Wassers zu steigern und damit den Energieverbrauch konsequent zu
reduzieren. Hier ist der Verkauf von Armaturen und Zubehören für die
Bevölkerung einzuschließen.
303.
Zwecks Förderung einer Kultur der rationellen
Wassernutzung ist die Neuorganisation der Preisgestaltung dieser Dienstleistung
zu analysieren, einschließlich für Kanalisation, mit dem Ziel, die Subventionen
allmählich zu verringern, sowie die Verschwendung nach und nach zu reduzieren.
Verpflichtende Regulierung der Verbrauchsmessung und -einkassierung bei staatlichen
und privaten Kunden.
304.
Umstrukturierung des Groß- und Einzelhandels in Funktion
jener Bedingungen, unter denen die Wirtschaft mit der Diversifizierung der
Geschäftsführungsformen des gesellschaftlichen Eigentums operieren wird und der
Teilnehmer an den Produktions- und Dienstleistungsprozessen.
305.
Diversifizierung der Sortimente, der Qualität und der
Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen, um die jeweilige
Nachfrage der verschiedenen Bevölkerungssegmente zu decken, je nach ihrer
Kaufkraft, indem dies einer jener Faktoren ist, der dazu beiträgt, Ansporn für
die Arbeitsleistung zu sein.
306.
Bis zum Erreichen der Währungsvereinheitlichung wird ein
Einzelhandelssystem auf zwei Ebenen gebildet: wobei Angebote, differenziert
nach ihrer Qualität oder ihren Eigenschaften, im bestehenden Verkaufsnetz in
konvertierbaren Pesos belassen werden und die Qualität der Angebote in
kubanischen Pesos erhöht wird.
307.
Entwurf einer Politik für die Versorgung des Landes, die
die Beteiligung der heimischen Hersteller sowie die effiziente Betreibung der
zu tätigenden Einfuhren berücksichtigt. Innerhalb dieses Aspektes sind die
Formen des Großhandelsvertriebs zu definieren, einschließlich derer, die die
neuen Produktionsmodalitäten und die nicht-staatlichen Dienstleistungen
versorgen, sowie das Ausmaß und die Merkmale des Einzelhandelsnetzes.
308.
Einführung von nicht-staatlichen Geschäftsführungsformen
im Handel, im Wesentlichen in der Gastronomie, und bei persönlichen und
technischen Serviceleistungen für den Haushalt.
309.
Förderung des Angebots von solchen Lebensmitteln, die die
Erreichung einer ausgewogenen Ernährung ermöglichen; sowie als Teil der Politik
des Konsumwachstums dem Verkauf von Bekleidung und Schuhen, Haushaltsgeräten,
Fahrrädern und Ersatzteilen, Baustoffen und Eisenwaren, Möbeln,
Einrichtungsgegenständen, unter anderen mehr Priorität geben.
310.
Umstrukturierung der Waren- und Dienstleistungsangebote,
indem die Einzelhandelspreise jener Produkte überprüft werden, die Bestandteil
der familiären Lebensmittelkorb-Zuteilung sind, und die zum freien Verkauf ohne
Subventionen in kubanischen Pesos
bestimmt werden.
311.
Bildung und Strukturierung von Waren- und
Dienstleistungs-Angeboten für die Bevölkerung, entsprechend der solventen
Nachfrage der Verbraucher, einschließlich des Kundendienstservice. Überprüfung jener Verbote, die heute den Handel
beschränken.
312.
Ausübung einer effektiven Kontrolle des
Einkaufsmanagements sowie des Warenumschlags im gesamten Handelsnetz, sowohl
des Groß- als auch des Einzelhandels, um die Gebundenheit von Ressourcen und
die Verluste zu minimieren.
313.
Anwendung eines wirksamen Verbraucherschutzes, der die
Einhaltung der Pflichten und Rechte aller Waren- und Dienstleistungserbringer
und ihrer Verbraucher gewährleistet.
AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
DER LEITLINIEN
Der Staat organisiert, leitet und überwacht über seine Institutionen den
Prozess der Umsetzung der Leitlinien sowie die Ergebnisse, die mit der
Beteiligung der Arbeitnehmer erzielt werden.
Für diese Zwecke wird ein Regierungsausschuss zur Leitung dieser Umsetzung
und Entfaltung der Leitlinien eingerichtet, der dauerhaft in folgenden
Richtungen arbeiten wird:
1.
Organisierung, Leitung und Kontrolle des Prozesses zur
Ausführung der Leitlinien.
2.
Organisierung und Kontrolle der Vorbereitung von Kadern
und anderen Kategorien von Personal, die
die genannte Umsetzung leiten bzw. durchführen werden.
3.
Beratung bezüglich des Prozesses zur Kontrolle, die jede
Organisation oder Einrichtung hinsichtlich jener Maßnahmen auszuüben hat, die
für die Umsetzung des Leitlinien ergriffen werden, und deren Ergebnisse.
4.
Leitung der angemessenen Verbreitung und Bekanntmachung
des Prozesses.
Im Rahmen der genannten Umsetzung werden die erforderlichen
Rechtsvorschriften verabschiedet werden, um eine rechtliche und institutionelle
Basis für die funktionellen, strukturellen und wirtschaftlichen Veränderungen
zu schaffen, die ergriffen werden.
Der Kommunistischen Partei Kubas (PCC) entspricht die Verantwortung für die
Kontrolle, das Vorantreiben und die Durchsetzung der Leitlinien, die im Rahmen
des Sechsten Parteitages der PCC angenommen wurden, und dies an jedem Ort, wo
sie tätig wird.