6. KONGRESS DER KOMMUNISTISCHEN PARTEI KUBAS

 

LEITLINIEN DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK DER PARTEI UND DER REVOLUTION

 

verabschiedet am 18. April 2011 «Jahr 53 der Revolution»


Revolution bedeutet, den Sinn des historischen Moments zu begreifen,

bedeutet, all das zu verändern, was verändert werden muss,

bedeutet volle Gleichheit und Freiheit, den Nächsten wie

ein menschliches Wesen zu behandeln und auch selbst so behandelt zu werden, bedeutet, uns selbst mit unseren eigenen Anstrengungen zu emanzipieren, die mächtigen herrschenden Kräfte

inner- und außerhalb des sozialen und nationalen Rahmens herauszufordern; Werte,  an die man glaubt, zum Preis des

eigenen Opfers zu verteidigen; sie bedeutet Bescheidenheit, Uneigennützigkeit, Altruismus, Solidarität und Heldentum;

sie bedeutet, mit Kühnheit, Intelligenz und Realismus zu kämpfen,

niemals zu lügen oder ethische Prinzipien zu verletzen, und sie bedeutet die tiefe Überzeugung, dass auf der Welt keine Kraft existiert, die fähig ist,

die Kraft der Wahrheit und der Ideen zu zerstören. Revolution bedeutet Einheit, Unabhängigkeit, den Kampf für unsere Träume von

Gerechtigkeit für Kuba und die Welt zu führen, was die Grundlage darstellt

für unseren Patriotismus, unseren Sozialismus und unseren

Internationalismus.

FIDEL CASTRO RUZ

1. MAI 2000

 

 

 

 

Der Kampf im Bereich der Wirtschaft stellt heutzutage

mehr denn je die Hauptaufgabe und das Zentrum

der Arbeit der Kader auf ideologischem Gebiet dar,

denn die Nachhaltigkeit und die Bewahrung

unseres Gesellschaftssystems sind davon abhängig.

 

ARMEEGENERAL RAÚL CASTRO RUZ

SCHLUSSSITZUNG DES 9. KONGRESSES DER KOMMUNISTISCHEN JUGENDORGANISATION,       

4. APRIL 2010

 


BESCHLUSS ÜBER DIE WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK DER PARTEI UND DER REVOLUTION. 5

 

 


LEITLINIEN DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK DER PARTEI UND DER REGIERUNG. 9

 

 


I       WIRTSCHAFTSFÜHRUNGSMODELL. 11

ALLGEMEINE LEITLINIEN. 11

UNTERNEHMENSBEREICH. 13

DIE GENOSSENSCHAFTEN. 14

SYSTEM DER STAATLICH GESTÜTZTEN EINRICHTUNGEN. 14

VERWALTUNGSGEBIETE. 15

 

 


II      MAKROÖKONOMISCHE  POLITIKLEITLINIEN. 15

ALLGEMEINE LEITLINIEN. 15

GELD- UND KREDITPOLITIK. 16

WECHSELKURSPOLITIK. 17

STEUERPOLITIK. 17

PREISPOLITIK. 18

 

 


III         AUßENWIRTSCHAFTSPOLITIK. 19

ALLGEMEINE LEITLINIEN. 19

AUSSENHANDEL. 19

AUSLANDSSCHULD UND KREDITE. 21

AUSLÄNDISCHE INVESTITION. 21

ZUSAMMENARBEIT. 22

WIRTSCHAFTSINTEGRATION. 23

 

 


IV         INVESTITIONSPOLITIK. 23

LEITLINIEN. 23

 

 


V          POLITIK IM BEREICH WISSENSCHAFT UND TECHNIK, INNOVATION UND UMWELT. 25

LEITLINIEN. 25

 

 


VI         SOZIALPOLITIK. 27

ALLGEMEINE LEITLINIEN. 27

BILDUNG.. 27

GESUNDHEIT. 28

SPORT. 29

KULTUR. 29

SOZIALVERSICHERUNGSSYSTEM.. 29

BESCHÄFTIGUNG UND ARBEITSENTGELT. 30

UNENTGELTLICHKEITEN UND SUBVENTIONEN. 30

 

 


VII        AGRARINDUSTRIEPOLITIK. 31

LEITLINIEN. 31

 

 

 

 

 

 


VIII           INDUSTRIE- UND ENERGIEPOLITIK. 36

INDUSTRIE-POLITIK. 36

ALLGEMEINE LEITLINIEN. 36

LEITLINIEN FÜR DIE HAUPT-INDUSTRIEZWEIGE. 36

ENERGIEPOLITIK. 39

 

 


IX         FREMDENVERKEHRSPOLITIK. 40

LEITLINIEN. 40

 

 


X          POLITIK FÜR DAS VERKEHRSWESEN. 41

LEITLINIEN. 41

 

 


XI         POLITIK FÜR BAUWESENWESEN, WOHNUNGSBAU UND WASSERWIRTSCHAFT. 43

LEITLINIEN. 43

BAUWESEN. 43

WOHNUNGEN. 44

WASSERWIRTSCHAFT. 45

 

 


XII        HANDELSPOLITIK. 46

LEITLINIEN. 46

 

 


AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN DER LEITLINIEN. 47


 

BESCHLUSS ÜBER DIE WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK DER PARTEI UND DER REVOLUTION

 

Der sechste Parteitag der Kommunistischen Partei Kubas hat den abschließenden Entwurf der Leitlinien bezüglich der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei und der Revolution debattiert und analysiert, welcher die Aktualisierung des kubanischen Wirtschaftsmodells mit der Zielstellung bezweckt, die Kontinuität und Unumkehrbarkeit des Sozialismus, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und die Erhöhung des Lebensniveaus der Bevölkerung abzusichern, und dies mit der erforderlichen Herausbildung von ethischen und politischen Werten unserer Mitbürger in Einklang zu bringen.

Die Leitlinien legen fest, dass das künftig vorherrschende Wirtschaftssystem sich weiterhin auf das sozialistische, gesamtgesellschaftliche Eigentum des ganzen Volkes über die wichtigsten Produktionsmittel gründen wird, wo das sozialistische Verteilungsprinzip „jeder nach seinen Fähigkeiten und jedem gemäß seiner geleisteten Arbeit“ gelten wird.

Die Wirtschaftspolitik der Partei wird im Einklang mit jenem Prinzip stehen, dass nur der Sozialismus in der Lage ist, die Schwierigkeiten zu überwinden und die Errungenschaften der Revolution zu bewahren, und dass bei der Aktualisierung des Wirtschaftsmodells die Planung vorherrschen wird, aber unter Berücksichtigung der Markttendenzen.

Diese Prinzipien sind mit der größeren Autonomie der staatlichen Unternehmen und der Entwicklung von anderen Formen der Geschäftsführung in Einklang zu bringen. Das Modell wird außer dem staatlichen sozialistischen Unternehmen als Hauptform der Volkswirtschaft die Modalitäten der ausländischen Investition, die Genossenschaften, die kleinen Landwirte, die Nutznießer, die Pächter, die selbstständigen Gewerbetreibenden oder selbstständigen Fachleute und solche andere Formen anerkennen und fördern, die als Beitrag zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit entstehen könnten.

In der Wirtschaftspolitik ist das Konzept enthalten, dass der Sozialismus gleiche Rechte und Chancen für alle Bürger bedeutet, aber keine Gleichmacherei, und es wird das Prinzip bestätigt, dass in der sozialistischen Gesellschaft niemand hilf- und schutzlos gelassen wird.

Der Entwurf der Leitlinien der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei und der Revolution ist der Debatte unterworfen worden, bei der er die Unterstützung der Mehrheit der Bürger erhielt, und ausgehend von den von diesen in einem demokratischen Prozess unter deren umfangreicher Teilnahme formulierten Vorschlägen sind Veränderungen in ihm vorgenommen worden.

Der sechste Parteitag der Kommunistischen Partei Kubas (PCC) vereinbart nach den Stellungnahmen der fünf hierzu geschaffenen Ausschüsse Folgendes: 

o       Die Leitlinien der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei und der Revolution werden mit den vereinbarten Veränderungen verabschiedet.  

o       Der Regierung wird empfohlen, einen Ständigen Ausschuss zu deren Ausführung und Entfaltung zu schaffen, der ohne Herabsetzung der Funktionen der jeweiligen  zuständigen zentralen Verwaltungsorgane die Verantwortung dafür haben wird, zu kontrollieren und zu überwachen, zu überprüfen und die Aktionen aller an dieser Tätigkeit Beteiligten zu koordinieren, die Einfügung neuer Leitlinien vorzuschlagen und in Koordination mit den zuständigen Organen die angebrachte Verbreitung und Bekanntmachung dieses Prozesses zu leiten. 

o       Der Nationalversammlung der Volksmacht, der Regierung und den zuständigen Organen wird empfohlen, dass sie die dem jeweiligen Fall entsprechenden Rechtsnormen ausarbeiten und verabschieden, um die rechtliche und verfassungsmäßige Grundlage für die beschlossenen funktionellen, strukturellen und wirtschaftlichen Veränderungen zu schaffen. 

o       Die Kommunistische Partei Kubas wird mit der Verantwortung betraut, die Erfüllung der beschlossenen Leitlinien zu kontrollieren, zu überwachen und zu fördern und sie voranzutreiben, was die Verbesserung der ökonomischen Bildung seiner Kader und Mitglieder auf allen Ebenen voraussetzt. Das Plenum des Zentralkomitees wird mindestens zweimal pro Jahr den Stand der Aktualisierung des Wirtschaftsmodells und der Ausführung des Wirtschaftsplans analysieren.

 

EINFÜHRUNG

 

Bei der Unterbreitung der Leitlinien der Wirtschaftspolitik im Rahmen des 6. Parteitages der Kommunistischen Partei Kubas macht es sich erforderlich, eine Einschätzung über die Wirtschaftslage und die zu lösenden Problemstellungen vorzunehmen, bei der die seit dem letzten Parteitag im Ausland und Inland geschehenen wichtigsten Ereignisse und Umstände berücksichtigt werden.

Bezüglich der äußeren Faktoren kann gesagt werden, dass die internationalen Rahmenbedingungen sich durch die Existenz einer systemischen Strukturkrise ausgezeichnet haben, unter gleichzeitigem Ablauf der Wirtschafts-, Finanz-, Energie-, Nahrungsmittel- und Umweltkrisen und mit größeren Auswirkungen in den unterentwickelten Ländern.

Kuba, als Land mit einer von seinen Außenhandelsbeziehungen abhängigen Wirtschaft, war ebenfalls nicht frei von den Auswirkungen der genannten Krise, was in der Unbeständigkeit der Preise der Handelsaustausch-Produkte des Landes zum Ausdruck kam, bei der Nachfrage nach Export-Waren und –Dienstleistungen des Landes sowie bei den größeren Einschränkungen der Möglichkeiten, um ausländische Fremdfinanzierung zu erlangen.

Die Export- und Importpreisänderungen in den Jahren von 1997 bis 2009 haben dem Land einen Nettoverlust von 10,9 Milliarden Dollar im Vergleich zum Preisniveau des Jahres 1997 verursacht. Die Kaufkraft der Waren-Exporte hat sich im Durchschnitt um 15% verschlechtert. 

Das Land hat außerdem eine Verschärfung der Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade erlitten, die ihm von den Vereinigten Staaten von Amerika  über ein halbes Jahrhundert ununterbrochen auferlegt worden ist, eine Situation, die sich mit der jetzigen Regierung jenes Landes nicht verändert hat, und die zahlreiche Verluste bedeutet hat.

Jedoch seit Ende 2004 haben sich für Kuba neue Möglichkeiten zur internationalen Eingliederung im Rahmen der Bolivarianischen Allianz für die Völker unseres Amerikas (ALBA) ergeben, welche die Einkommensquellen aus Dienstleistungen ausgebaut haben, vor allem durch medizinische Dienstleistungen für Venezuela und andere Länder der Region.  Ebenso haben sich die Handels- und Finanzbeziehungen mit anderen Nationen wesentlich vermehrt, wobei die mit China, Vietnam, Russland, Angola, Brasilien und Algerien hervorragen.

Die klimatologischen Phänomene in dem Zeitraum haben der Wirtschaft äußerst hohen Schaden zugefügt. Die Verluste aufgrund von 16 Wirbelstürmen von 1998 bis 2008 wurden auf 20,564 Milliarden Dollar berechnet, und hierbei sind die umfangreichen Schäden aufgrund der Dürre noch nicht berücksichtigt.

Im Innern waren solche Faktoren vorhanden wie: niedrige Leistungsfähigkeit, Unterkapitalisierung der Produktionsgrundlagen und der Infrastruktur, Veralterungsprozess der Bevölkerung und Stockung des Bevölkerungswachstums.

Abgesehen von den in der Wirtschaftsresolution des 5. Parteitages vorgelegten Zielstellungen war es in dem Zeitraum notwendig, einige Politikrichtlinien umzuorientieren, um den schwierigen, sich durch die internationalen Rahmenbedingungen ergebenden Problemen zu begegnen, sowie jenen im Inneren, die aufgetreten sind. 

Andererseits kann bezüglich der Funktionsweise der Wirtschaft gesagt werden, dass seit dem Jahr 2003 eine verstärkte Zentralisierung der Mechanismen zur Zuteilung und Verwendung von Devisenwährung stattgefunden hat.

Seit dem Jahr 2005 wurde die eingeschränkte Fähigkeit der Volkswirtschaft ersichtlich, dem Finanzkontozahlungsdefizits und den Bankeinbehaltungen von Auslandsüberweisungen zu begegnen, und die erhöhten Summen der zu zahlenden fälligen Auslandsschuld aufzubringen; und alles das bedeutete eine äußerst gespannte Situation bei der Wirtschaftssteuerung. Dies führte zur Annahme verschiedener Maßnahmen, u. a.:

o       Stärkung der Institutionalisierung, einschließlich der Umstrukturierung von Staat und Regierung;

o       Nachdruck auf das Konzept, dass der Volkswirtschaftsplan an die verfügbaren Ressourcen angepasst werden muss;

o       Einräumung von Prioritäten für das Wachstum und die Diversifizierung von Exporten und die Ersetzung von Importen, unterstützt durch den Entwurf besonderer Programme und Maßnahmen, bei denen die geschlossenen Finanzierungsschemata hervorzuheben sind, die es ermöglichen, die Devisenwährung dezentralisiert zu verwenden;

o       Überprüfung und Umorientierung der Investitionspolitik zu deren Vervollkommnung, um die Gebundenheit von Ressourcen und andere Unzulänglichkeiten zu verhindern. Dementsprechend wurden die verfügbaren Auslandskredite neu verteilt und denjenigen Zielen zugesprochen, die kurzfristig die größte Leistungsfähigkeit bei der Zahlungsbilanz aufweisen würden;

o       Umprogrammierung der Zahlungen der Auslandsschuld;

o       Strukturelle Veränderungen und Transformationen in der Agrarbranche; Erlass der Gesetzesverordnung 259 über die Übergabe von ungenutzten staatlichen Landflächen in Nutznießung, um die Produktion von Nahrungsmitteln zu erhöhen und ihren Import zu  vermindern;

o       Zusätzliche Maßnahmen zum Einsparen von Energieträgern; wobei jene einbegriffen wurden, die organisatorischer Art sind, wie zum Beispiel die Umorganisierung des Güterverkehrs;

o       Beginn einer bedeutenden Gruppe von strategischen Investitionen im Industriebereich im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung des Landes;

o       Mit dem Ziel, die finanzielle Belastung für den Staat in Bezug auf einige gebotene Dienstleistungen zu vermindern, wurden Experimente folgender Art begonnen: Ersatz der Betriebskantinen und Transporte für Beschäftigte durch andere Modalitäten, Vermietung von Herren- und Damenfriseurgeschäften und Taxis an in dieser Branche beschäftigtes Personal;

 

Aufgrund der komplexen Rahmenbedingungen wurden selbst durch die Annahme der bis hier beschriebenen Maßnahmen die wichtigsten Probleme nicht gelöst, die die Wirtschaft einschränken, weshalb es erforderlich sein wird:

o       Die noch ungenutzten Ländereien der landwirtschaftlichen Nutzung und Bebauung zuzuführen  und die Agrarerträge zu erhöhen.

o       Die Exportkapazität bei traditionellen Exportartikeln zurück zu gewinnen; den Waren- und Dienstleistungsexport stetig zu erhöhen und zu diversifizieren, sowie die erhöhte Exportabhängigkeit zu vermindern, um unsere finanzielle Lage auf dem Weltmarkt zu unseren Gunsten zu verändern;

o       Alternative Finanzierungsquellen zu suchen, um den Prozess der Entkapitalisierung von Industrie und produktiver Infrastruktur des Landes aufzuhalten;

o       Den Betrieben im Rahmen des Plans größere Befugnisse zu erteilen, und mit Effektivität die örtliche Initiative in den Gebieten voranzutreiben, um die wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig zu fördern;

o       Einen Umstrukturierungsprozess bei Beschäftigung und Arbeitsentgelt voranzubringen, wobei dort, wo es zweckmäßig und nützlich ist, nicht staatliche Formen in Betracht zu ziehen sind, womit bezweckt wird, die aufgeblähten Belegschaftszahlen in allen Wirtschaftsbereichen zu beseitigen, was absichern soll, dass die Arbeit zur Haupteinnahmequelle der Bevölkerung wird.

o       Die Arbeitsproduktivität zu erhöhen, die Disziplin und das Anreizniveau von Arbeitsentgelt und zusätzlichen Anreizen zu verbessern, indem die Gleichmacherei bei den Mechanismen der Einkommensverteilung und Umverteilung beseitigt wird. Als Bestandteil dieses Prozesses wird es erforderlich sein, ungerechtfertigte Unentgeltlichkeiten und übermäßige Subventionen abzuschaffen.

o       Den jeweiligen Koordinationsgrad der makroökonomischen Politikrichtlinien zu verstärken und die Studien zur Beseitigung der Währungsdualität und zur Vervollkommnung der Wechselkurspolitik zu beenden.

o       Die Leitung der Wirtschaft mittels Planungssystem hat sich in erster Linie auf die Problematiken der Außenwirtschaftsbranche konzentriert, was zusammen mit der ungenügenden Integralität der Planzielstellungen untereinander dazu beigetragen hat, die Missverhältnisse und die Nicht-Übereinstimmung der betrieblichen Pläne in Bezug auf die volkswirtschaftlichen beizubehalten.

Sich solch komplexen Problematiken zu stellen erfordert, über eine mittel- und langfristige strategische Vision zu verfügen, weshalb seit Mitte 2009 und bis Mai 2010 vom Ministerium für Wirtschaft und Planung unter Teilnahme der staatlichen Organe eine Wirtschaftsplanung bis zum Jahr 2015 ausgearbeitet wurde.

Die Durchführung dieser Planung hat gezeigt, dass die Lösung der makroökonomischen Unausgewogenheit und der vorhandenen Probleme bezüglich der Leistungsfähigkeit eine unumgängliche Aktion für die zukünftige Entwicklung des Landes und somit also für den Fünfjahreszeitraum 2011-2015 darstellen. Die Wirtschaftspolitik muss auf der Grundlage des verabschiedeten Planungsentwurfs Antworten auf diese Problematiken geben. 

 

LEITLINIEN DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK DER PARTEI UND DER REGIERUNG

 

Das künftig in unserem Land vorherrschende Wirtschaftssystem wird sich weiterhin auf das sozialistische, gesamtgesellschaftliche Eigentum des Volkes über die wichtigsten Produktionsmittel gründen, wo das sozialistische Verteilungsprinzip „jeder nach seinen Fähigkeiten und jedem gemäß seiner geleisteten Arbeit“ gelten muss.

Die Wirtschaftspolitik in der neuen Etappe wird dem Prinzip entsprechen, dass nur der Sozialismus in der Lage ist, die Schwierigkeiten zu überwinden und die Errungenschaften der Revolution zu bewahren, und dass bei der Aktualisierung des Wirtschaftsmodells die Planung vorherrschen wird und nicht der Markt. Die zentralisierte Planung der Wirtschaft und die systematische Kontrolle, die Staat und Regierung und ihre Einrichtungen auszuüben haben, werden die Garantie für das effiziente Funktionieren der Systeme sein.

Diese Prinzipien sind mit mehr Unabhängigkeit der staatlichen Unternehmen in Einklang zu bringen und mit der Entwicklung von Formen der nicht staatlichen Geschäftsführung in der Produktion und bei den Dienstleistungen, um die Produktivkräfte in größerem Umfang zu befreien, die Produktionsniveaus zu erhöhen und hiermit das Lebensniveau der Bevölkerung zu verbessern. 

In diesem Zusammenhang wird es notwendig sein, die ökonomische Bildung der gesamten Bevölkerung zu fördern, wobei die erforderliche Vorbereitung der Kader besondere Bedeutung erlangt, sowie die Notwendigkeit, die Ethik zu bewahren, was zusammen mit dem Pflichtbewusstsein und der revolutionären Sensibilität die bestimmenden Faktoren in ihrem alltäglichen Verhalten zu sein haben.

In der vorgesehenen Wirtschaftspolitik ist enthalten, dass der Sozialismus Gleichheit der Rechte und Gleichheit der Chancen für alle Bürger bedeutet, aber nicht Gleichmacherei. Die Arbeit ist gleichzeitig ein Recht und eine Pflicht, Motiv zur Selbstverwirklichung für jeden Bürger, und ist gemäß ihrer Menge und Qualität zu vergüten.

Ausgehend von den voraussichtlichen jetzigen Bedingungen und dem vorauszusehenden internationalen Schauplatz ist die Wirtschaftspolitik darauf gerichtet, die Probleme der Wirtschaft zu konfrontieren, indem auf zweierlei Lösungswegen vorgegangen wird, die in Übereinstimmung miteinander stehen müssen: 

o           Kurzfristige Lösungen, die darauf gerichtet sind, das Zahlungsdefizit zu beseitigen, und verstärkt Einkommen aus ausländischen Quellen und die Ersetzung von Importen zu fördern, und die gleichzeitig Lösungen für jene Problematiken darstellen, welche die größten unmittelbaren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit haben, sowie auf die Motivation für die Arbeit und die Einkommensverteilung, und welche die erforderlichen Infrastruktur- und Produktions-Voraussetzungen schaffen, die einen Übergang zu einer höheren Entwicklungsetappe ermöglichen.

o           Lösungen der nachhaltigen Entwicklung, langfristiger konzipiert, die zu einer erhöhten Nahrungsmittel- und Energie-Selbstversorgung führen, mit denen eine effiziente Nutzung des menschlichen Potentials erreicht wird, eine erhöhte Konkurrenzfähigkeit bei den traditionellen Erzeugnissen sowie die Entwicklung von neuen Produktionen von Gütern und Dienstleistungen mit hohem Mehrwert.

Die Aktualisierung des Wirtschaftsmodells und die Einführung der damit verbundenen Maßnahmen werden unter Bestätigung jenes Prinzips vorgenommen werden, dass in der sozialistischen kubanischen Gesellschaft  niemand hilf- und schutzlos gelassen werden wird.


In Abhängigkeit von allem vorher Gesagten wurden die Leitlinien für jeden einzelnen der Bereiche festgelegt, welche die Wirtschafts- und Sozialpolitik darstellen.

Die Leitlinien der Wirtschafts- und Sozialpolitik sind Ausdruck jenes Volkswillens, der in der Politik von Partei, Staat und Regierung der Republik Kuba enthalten ist, und die Aktualisierung des kubanischen Wirtschaftsmodells mit der Zielstellung bezweckt, die Kontinuität und Unumkehrbarkeit des Sozialismus, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und die Erhöhung des Lebensniveaus der Bevölkerung abzusichern, und dies in Verbindung mit der erforderlichen Herausbildung von ethischen und politischen Werten unserer Bürger. 

Zur Ausarbeitung derselben wurden die Erfahrungen der Vergangenheit, die Evolution und Orientierung des Weltwirtschafts- und Politik-Szenariums sowie der Stand der kubanischen Wirtschaft in diesem Kontext berücksichtigt, alles dies auf der Grundlage der Ergebnisse der mittelfristig angelegten Planung.

 

I         WIRTSCHAFTSFÜHRUNGSMODELL

 

ALLGEMEINE LEITLINIEN

01.          Das sozialistische Planungssystem wird weiterhin das Hauptverfahren bei der Leitung der Volkswirtschaft sein, und muss in seinen methodologischen, organisatorischen und Kontroll-Aspekten verändert werden. Die Planung ist unter Berücksichtigung des Marktes vorzunehmen, und muss auf ihn Einfluss nehmen und seine Eigenarten berücksichtigen.

02.          Das Wirtschaftsführungsmodell anerkennt und fördert außer dem sozialistischen staatlichen Unternehmen, das die Hauptform in der Volkswirtschaft darstellt, die im Gesetz vorgesehenen Modalitäten der ausländischen Investition (gemischte Unternehmen, Verträge der internationalen Wirtschaftsvereinigung, u.a.m.), die Genossenschaften, die kleinen Landwirte, die Nutznießer, die Pächter, die selbständigen Gewerbetreibenden und andere Formen, die alle zusammen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit beitragen müssen. 

03.          Bei den nicht staatlichen Geschäftsformen wird keine Eigentumskonzentration in Händen juristischer oder natürlicher Personen genehmigt. 

04.          Die strukturellen, funktionellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Veränderungen des Unternehmenssystems, der staatlich gestützten Einrichtungen und der staatlichen Verwaltung allgemein sind gemäß dem Programm, mit Ordnung und Disziplin durchzuführen, auf der Grundlage der vereinbarten Politik, wobei die arbeitende Bevölkerung zu informieren ist und ihre Meinungen anzuhören sind. All dies zwingt uns, in allen Strukturen einen Weiterbildungsprozess durchzuführen, der deren Ausführung ermöglicht. 

05.          Die Planung wird das staatliche Unternehmenssystem umfassen, die staatlich gestützten Tätigkeiten und die internationalen Wirtschaftsvereinigungen, und wird andere, nicht staatliche Geschäftsformen regeln, die angewandt werden, und wird auf allen Ebenen objektiver sein. Mit den neuen Planungsmethoden ist die Art und Weise der Kontrolle über die Wirtschaft zu verändern. Bei der Gebietsplanung sind diese Veränderungen ebenfalls zu berücksichtigen.

06.          Die Trennung der staatlichen und betrieblichen Funktionen wird einen allmählichen und geordneten Prozess durchlaufen, bei dem die Festlegung der Regeln grundlegend ist, um die angestrebten Zielstellungen zu erreichen. 

07.          Es ist zu erreichen, dass sich das Unternehmenssystem des Landes aus leistungsfähigen, gut organisierten und leistungsstarken Betrieben zusammensetzt, und es sind die neuen übergeordneten Organisationen der Unternehmensführung zu schaffen. Die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen ist so zu entwickeln, dass größere Leistungsfähigkeit und Qualität abgesichert wird. Zur Regelung aller dieser Aspekte sind die entsprechenden Rechtsnormen auszuarbeiten.

08.          Die Erweiterung der Befugnisse der Leitungsgremien von Körperschaften wird mit der Erhöhung ihrer Verantwortung für die Leistungsfähigkeit, die Leistungsstärke und die Kontrolle bei der Nutzung der ihnen unterstehenden Humanressourcen und der materiellen und finanziellen Ressourcen verbunden sein; und zwar zusammen mit der Notwendigkeit, jene leitende Angestellte zur Verantwortung zu ziehen, die durch Entscheidungen, Aktionen oder Unterlassungen der Wirtschaft Schaden zufügen. 

09.          Es sind Versorgungsmärkte zu schaffen, die zu Großhandelspreisen verkaufen und Verleih-Service von Mitteln und Geräten bieten werden, und zwar ohne Subventionen, welche vom Unternehmensbereich, den staatlich gestützten Einrichtungen und den nicht staatlichen Formen in Anspruch genommen werden können.

10.          Die Wirtschaftsbeziehungen der Unternehmen, staatlich gestützten Einrichtungen und der nicht staatlichen Geschäftsformen untereinander haben sich auf Wirtschaftsverträge zu stützen, und die qualitätsgerechte Verwirklichung des gesamten Prozesses bezüglich deren Aushandlung, Ausarbeitung, Unterzeichnung, Ausführung, Reklamationen und der Überprüfung von deren Einhaltung ist als Hauptinstrument der Wirtschaftsführung zu fördern.

11.          Die Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Betriebe und Einrichtungen von außen wird sich vor allem auf ökonomisch-finanzielle Mechanismen stützen, ohne aber die verwaltungsmäßigen auszuschließen, womit sich die jetzige Belastung jener Art der Überprüfungen vermindern wird und sich die Informationssysteme rationeller gestalten werden.

12.          Die erhöhte Verantwortung und die vermehrten Befugnisse machen es unerlässlich, das ethische Handeln der Körperschaften und ihrer Leiter zu fordern, sowie deren System der Innenrevision zu verstärken, um die erwarteten Ergebnisse bezüglich der Planerfüllung mit Effizienz, Ordnung, Disziplin und unter absoluter Einhaltung der Legalität zu erreichen.

UNTERNEHMENSBEREICH

13.          Den Betrieben sind klar die zur Leitung der Waren- und Dienstleistungs-Produktion zustehenden Befugnisse und die von ihnen zu verwendenden finanziellen Instrumente festzulegen. Ihr gesellschaftlicher Zweck ist flexibler zu bestimmen, damit diese ihre Potentiale in einem Höchstmaß entfalten können, und zwar auf der Grundlage der festgelegten Normen.

14.          Die innerbetrieblichen Finanzen werden nicht durch unternehmensfremde Instanzen interveniert werden können, es sei denn durch die rechtlich vorgesehenen Verfahren.

15.          Die betriebswirtschaftliche Perfektionierung ist den politischen Leitlinien des Wirtschaftsmodells anzupassen, um leistungsfähigere und konkurrenzfähigere Unternehmen  zu erreichen.  

16.          Die Unternehmen beschließen und verwalten ihr Betriebs- und Anlagekapital bis zur im Plan vorgesehenen Grenze.

17.          Jene staatlichen Unternehmen oder Genossenschaften, die in ihrer Unternehmensbilanz ständig Verluste bzw. ungenügend Betriebskapital zu verzeichnen haben, die mit ihren Aktiva den eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommen können oder bei Finanzprüfungen negative Ergebnisse zu verzeichnen haben, werden einem Auflösungsprozess unterzogen werden, oder können in andere nicht staatliche Geschäftsformen überführt werden, wobei die Vorschriften einzuhalten sind, die man hierfür festlegen wird.

18.          Die Verlust-Subvention für Unternehmen ist zu beseitigen und diese erhalten in der Regel keine Haushaltsgelder zur Produktionsfinanzierung von Waren und Dienstleistungen.

19.          Die Unternehmen können nach der Steuerentrichtung, der Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Staat und der festgelegten Voraussetzungen Fonds zur Unternehmensentwicklung, für Investitionen und Incentive-Fonds für die Mitarbeiter schaffen. 

20.          Die Einkommen der Mitarbeiter und Leiter der staatlichen Unternehmen und der nicht staatlichen Geschäftsformen müssen in Abhängigkeit zu den von ihnen erreichten Ergebnissen stehen.

21.          Die Unternehmen und die Genossenschaften haben den örtlichen Verwaltungsräten ihrer Standorte eine Gebietsabgabe zu zahlen, die zentral festgelegt werden wird, wobei man die Besonderheiten jedes Kreises berücksichtigen wird, um zu deren Entwicklung beizutragen.

22.          Die Unternehmen haben einen Teil ihres Gewinns, nach Abzug der Steuern, dazu beizutragen, in der übergeordneten betriebswirtschaftlichen Organisation einen Ausgleichsfonds zur Deckung von negativen finanziellen Bilanzen zu schaffen. 

23.          Den Unternehmen ist Unabhängigkeit zur Festlegung ihres Stellenplans zu geben, wobei die im Plan bestimmten Kennziffern einzuhalten sind, was dazu beitragen wird, eine unnötig erhöhte Belegschaft zu verhindern. 

24.          Die Forschungseinrichtungen, die Produktions- und Dienstleistungsfunktionen ausüben, sollen – in allen Fällen, wo dies möglich ist - Teil der Unternehmen oder übergeordneten betriebswirtschaftlichen Organisationen sein, sodass ihre Forschungsarbeit effektiv mit den jeweiligen Produktionen verbunden werden kann. 

 

         DIE GENOSSENSCHAFTEN

25.          Schaffung von Genossenschaften ersten Grades als eine sozialistische Form des Kollektiveigentums in verschiedenen Sektoren. Diese werden eine Wirtschaftsorganisation mit eigener juristischer Persönlichkeit und eigenem Vermögen darstellen, und von Personen gebildet werden, die sich zusammenschließen, indem sie Güter oder Arbeit einbringen, um der Gesellschaft nützliche Dienstleistungen zu erzeugen und zu erbringen und die alle ihre Ausgaben mit ihren Einkommen decken.

26.          Die Rechtsnorm über Genossenschaften muss absichern, dass diese als gesellschaftliches Eigentum weder verkauft noch ihr Besitz anderen Genossenschaften, nicht staatlichen Geschäftsformen oder natürlichen Personen übertragen werden wird.

27.          Die Genossenschaften unterhalten Vertragsbeziehungen mit anderen Genossenschaften, mit Betrieben, staatlich gestützten Einrichtungen und nicht staatlichen Formen verschiedener Art, und dürfen nach Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Staat frei verkaufen, ohne Zwischenhändler, gemäß der für sie genehmigten Wirtschaftstätigkeit. 

28.          Die Genossenschaften bestimmen auf der Grundlage der entsprechenden Rechtsnorm und nach Entrichtung der festgelegten Steuern und Abgaben die Einkommen ihrer Mitarbeiter und die Verteilung der Gewinne.

29.          Schaffung von Genossenschaften zweiten Grades, deren Mitglieder Genossenschaften ersten Grades sein werden, und die eigene Rechtspersönlichkeit haben und über eigenes Einkommen verfügen und zu dem Zweck geschaffen werden, ergänzende Erwerbstätigkeit zu organisieren, bzw. Tätigkeiten, die den Produkten und Dienstleistungen ihrer Mitglieder Werte hinzufügen (mit Produktions-, Dienstleistungs- und Handelscharakter), oder als Einkaufs- und Verkaufsgemeinschaft zur Erreichung einer höheren Effizienz fungieren. 

 

SYSTEM DER STAATLICH GESTÜTZTEN EINRICHTUNGEN

30.          Die staatlich gestützten Einrichtungen erfüllen Staats- und Regierungsfunktionen sowie solche mit anderen Merkmalen, wie z.B. die Dienstleistungen im Gesundheits- und Bildungswesen und andere. Für diese sind die Aufgaben, Funktionen, Verpflichtungen und Zuständigkeiten und Befugnisse festzulegen.

31.          Die Anzahl der staatlich gestützten Einrichtungen ist auf solch ein Minimum zu reduzieren, dass die Erfüllung der zugewiesenen Funktionen abgesichert wird, wobei das vorherrschende Kriterium die höchstmögliche Einsparung an materiellen und finanziellen Staatshaushaltsmitteln unter Absicherung eines effizienten und qualitätsgerechten Service sein wird.

 

32.          Es werden weder staatlich gestützte Einrichtungen für produktive Dienstleistungen noch zur Güterproduktion geschaffen werden. Die staatlich gestützten Einrichtungen, die in der Lage sind, ihre Ausgaben mit ihren Einnahmen zu finanzieren und einen Überschuss zu erzeugen, werden in Selbstfinanzierungs-Wirtschaftseinheiten überführt, ohne aufzuhören, ihren zugewiesenen Funktionen und Befugnissen nachzukommen, oder können auf Genehmigung die Form eines Unternehmens annehmen.

33.          Jenen staatlich gestützten Einrichtungen, die nur in der Lage sind, einen Teil ihrer Ausgaben mit ihren Einnahmen zu decken, ist die Finanzierung des anderen Teils der Ausgaben durch den Staatshaushalt zu genehmigen.

34.          Ausarbeitung des Leitungssystems zur organisatorischen, wirtschaftlichen und Kontroll-Funktionsfähigkeit der staatlich gestützten Einrichtungen, wobei die Buchführung zu vereinfachen ist.

 

VERWALTUNGSGEBIETE

35.          Die Verwaltungsräte auf Provinz- und Kreisebene werden Staatsfunktionen erfüllen und nicht direkt in die betriebswirtschaftliche Geschäftsführung eingreifen.

36.          Das Verhältnis zwischen den von den Bereichsleitungen in den Provinzen und Kreisen ausgeführten staatlichen Funktionen und denen von den Zentralen Verwaltungsorganen des Staates ausgeübten ist zu regeln, wobei die Grenzen ihrer Zuständigkeit, die Bindungen und Verknüpfungen, die Arbeitsordnungen und -vorschriften und die Methodik der anzuwendenden Vorgehensweise klar zu bestimmen sind.

37.          Die Entwicklung von örtlichen Projekten unter Leitung der Kreisverwaltungsräte, besonders jene zur Nahrungsmittelproduktion,  stellen eine Arbeitsstrategie zur Eigenversorgung auf Kreisebene dar, wobei die Schaffung von solchen Minifabriken und Dienstleistungseinrichtungen zu fördern ist, bei denen das Prinzip der eigenen finanziellen Nachhaltigkeit harmonisch abgestimmt in Bezug auf die Zielstellungen der Pläne auf Volkswirtschafts- und Kreisebene das wichtigste Element sein wird. Die örtlichen Projekte sind von in den Kreisen etablierten Wirtschaftseinrichtungen zu leiten, sobald sie eingeführt sein werden.

 

II       MAKROÖKONOMISCHE  POLITIKLEITLINIEN

 

ALLGEMEINE LEITLINIEN

38.          Erreichung einer besseren Koordinierung zwischen den Zielstellungen des Volkswirtschaftsplans und der Gestaltung und Reichweite der Währungs- und Steuerpolitik. 

39.          Erreichung des Gleichgewichts der Außenwirtschaftsbilanz ausgehend von einer angebrachten Wechselbeziehung zwischen Einkommen und Ausgaben des Landes in frei konvertierbarer Währung, und zwar in Übereinstimmung mit der Wirtschaftsentwicklung.

 

40.          Absicherung einer angebrachten Verteilung des geschaffenen Reichtums zwischen dem unmittelbaren Verbrauch und der Akkumulation. Ebenso ist solch eine Beziehung zwischen dem Verbrauch auf der Grundlage der persönlichen Einkünfte und über die Fonds für den gesellschaftlichen Verbrauch herzustellen, die einen Anreiz für die Arbeitsproduktivität schafft.

Der Planungsprozess hat bezüglich der Güter- und Dienstleistungsproduktion Folgendes abzusichern:

41.          solch eine Beziehung zwischen der Erhöhung der Arbeitsproduktivität und dem durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten, dass weder das innere Währungsgleichgewicht noch die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird;

42.          eine anhaltende Zunahme der Effizienz als Entwicklungsgrundlage der Wirtschaft, die die fortschreitende Verringerung der staatlichen Stützungen erlaubt und dazu beiträgt, das grundlegende Waren- und Dienstleistungsangebot für die Bevölkerung im Rahmen der Möglichkeiten zu verbessern;

43.          die notwendige Dynamik jener Bereiche, welche den wirtschaftlichen Reichtum des Landes erhöhen, der auf angebrachte Art und Weise die erforderlichen Mittel zur Erbringung der sozialen Dienstleistungen deckt;

44.          eine angemessene Beziehung zwischen den importierten Bestandteilen der volkswirtschaftlichen Produktion und der Fähigkeit, Deviseneinkünfte für die Wirtschaft zu erzeugen.

 

GELD- UND KREDITPOLITIK

45.          Die kurz-, mittel- und langfristige Währungspolitikplanung muss das innere und äußere währungspolitische Gleichgewicht auf integrale Art und Weise erreichen.

46.          Die Währungspolitik ist darauf auszurichten, die in Umlauf befindlichen Geldmengen und die Kredithöhen ausgehend von den Planvorgaben zu regeln, um zur Erreichung der Wechselkurs- und Kaufkraftstabilität der Währung sowie der geordneten Entwicklung der Wirtschaft beizutragen.

47.          In Übereinstimmung mit der Währungspolitik sind die angemessenen Emissionsregeln festzulegen und zu gelegener Zeit die Kennziffern zu verwenden, die deren Kontrolle ermöglichen.

48.          Es ist ein rationelleres und besser fundamentiertes Zinssatzsystem zu strukturieren, sowie die Anwendung der währungspolitischen Instrumente zur Verwaltung der konjunkturellen Ungleichheiten zu fördern, und zwar ausgehend von der Stärkung der Beziehungen zwischen den Einrichtungen des Landesbanksystems.

49.          Die Übereinstimmung zwischen der Zunahme der in Händen der Bevölkerung befindlichen Geldmenge und des Einzelhandelsumsatzes sowie die Möglichkeit, dieses Verhältnis planmäßig zu steuern, müssen weiterhin als Schlüsselinstrument dafür eingesetzt werden, die Währungs- und Wechselkursstabilität in jenem Bereich abzusichern; eine notwendige Voraussetzung, um bei der Wiederherstellung der Funktionsweise des sozialistischen Verteilungsprinzips „jeder gemäß seinen Fähigkeiten, jedem gemäß seiner Leistung“ voranzukommen.

50.          Anwendung solch einer Kreditpolitik, die im Wesentlichen darauf gerichtet ist, jenen Aktivitäten die erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen, welche die einheimische Produktion stimulieren, die Einkommen in Devisenwährung hervorbringen bzw. Importe ersetzen, sowie anderen, die die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung absichern. 

51.          Schaffung jener unerlässlicher Mechanismen und Voraussetzungen, die die Schnelligkeit bei der Erteilung von Krediten und deren Rückzahlung absichern.

52.          Erweiterung und vielseitigere Gestaltung des Kreditangebots für die Bevölkerung zum Kauf von Gütern und Dienstleistungen, wobei die von den Banken geforderten Garantien, die Zahlungsfähigkeit, ein angemessenes Währungsgleichgewicht und die geplanten makroökonomischen Kennziffern zu berücksichtigen sind.

53.          Leistung jener erforderlichen Bankdienste, die die Krediterteilung für jenen Sektor einschließen, der seine Geschäfte unter nicht staatlichen Formen tätigt, um zu dessen angemessenem Funktionieren beizutragen, wobei die Schaffung von Kapitalisierungskonten zum Erwerb von Ausrüstungen und Gerätschaften und zu anderen Zwecken in Betracht zu ziehen ist.  

54.          Absicherung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem für die Bankeinlagen gezahlten Zinssatz und jenem von den Banken für die erteilten Kredite erhobenen.

 

WECHSELKURSPOLITIK

55.          Es ist unter Berücksichtigung der Arbeitsproduktivität und der Effektivität der Verteilungs- und Umverteilungsmechanismen in Richtung Währungseinheit fortzuschreiten. Aufgrund seiner Kompliziertheit wird dieser Prozess eine rigorose Vorbereitung und Ausführung sowohl im objektiven als auch im subjektiven Bereich erfordern.

 

STEUERPOLITIK

56.          Die Steuerpolitik muss zur ausdauernden Steigerung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und zur Zunahme der Einnahmen des Staatshaushalts und hiermit zu den Staatsausgaben in der geplanten Höhe beitragen und ein angemessenes Finanzgleichgewicht aufrecht erhalten, und dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten unseres Wirtschaftsmodells. 

57.          Das Steuersystem wird auf den Prinzipien der Allgemeingültigkeit und Gleichheit der Steuerlasten basieren. Bei seiner Anwendung sind die Wirtschaftskraft der Steuerpflichtigen und die Gebietsmerkmale zu berücksichtigen. Es ist eine höhere Besteuerung für die höchsten Einnahmen festzulegen, um auch auf diesem Wege dazu beizutragen, die Ungleichheiten zwischen den Bürgern zu mildern.

 

58.          Es ist ein differenziertes und flexibles Sondersteuersystem als Anreiz für die landwirtschaftlichen Produktionen anzuwenden.

59.          Es ist die Anwendung von solchen Steueranreizen zu prüfen, die die geordnete Entwicklung der nicht staatlichen Geschäftsformen fördern.

60.          Das Steuersystem muss ständig stufenweise erweitert werden, um seine Wirksamkeit als Element der Einkommensumverteilung zu erhöhen, und damit es gleichzeitig zur Anwendung solcher Politikrichtlinien beiträgt, die auf die Perfektionierung des Wirtschaftsführungsmodells gerichtet sind.

61.          Es ist die Anwendung von solchen Steueranreizen beizubehalten, welche die einheimische Produktion in Schlüsselbereichen der Wirtschaft fördern, besonders bei exportfähigen Werten und dort, wo Importe ersetzt werden, sowie für die örtliche Entwicklung und für den Umweltschutz. 

62.          Die Rolle des Zollsystems ist innerhalb des Wirtschaftsmodells auf einen aktuellen Stand zu bringen, wobei den Zollpräferenzregelungen und den Ermäßigungen Vorrang zu geben ist, die für angebracht gehalten werden, und zwar auf der Grundlage, dass die exportfähigen Werte und jene Produktionen, die Importe ersetzen, rentabel sein müssen. 

63.          Es ist eine Steuerkultur zu fördern und die gesellschaftliche Verantwortung der Bevölkerung und der Körperschaften des Landes zur genauen und redlichen Erfüllung der Steuerverpflichtungen, um jene Zivilcourage zu entwickeln, die zu den sozialen Ausgaben und einem hohen Niveau der Haushaltsdisziplin beiträgt. 

64.          Die Haushaltsausgaben sind innerhalb der realen Möglichkeiten jener finanziellen Mittel zu halten, die von der Wirtschaft des Landes erzeugt werden, und ihre Verwendung muss rationell sein, um die geplanten Tätigkeitsniveaus abzusichern, ohne die Qualität zu beeinträchtigen. 

65.          Jene Mechanismen der Steuerkontrolle sind zu verstärken, die die Erfüllung der Steuerverpflichtungen sowie die Bewahrung und rationelle Verwendung der Güter und Ressourcen des Staates absichern.

 

PREISPOLITIK

66.          Festlegung von solchen Richtlinien der Preispolitik, die in Übereinstimmung mit der Aktualisierung des Wirtschaftsmodells stehen.

67.          Vollständige Überholung des Preissystems, damit durch dasselbe ermöglicht wird, die wirtschaftlichen Tatsachen korrekt zu messen, und damit es Anreize für die Leistungsfähigkeit, die Zunahme der Exporte und die Ersetzung von Importen schafft.

68.          Beibehaltung der zentralen Festlegung der Preise von jenen Produkten und Dienstleistungen, bei denen finanzielles und gesellschaftliches Interesse hierzu besteht, während die anderen dezentralisiert werden.

69.          Die überhöhten Subventionen und ungerechtfertigten Unentgeltlichkeiten bei Produkten und Dienstleistungen sind weiter stufenweise abzubauen, wobei die Einzelhandelspreise ausgehend von den Kosten, aber ohne Ineffizienzen zu decken, zu bilden sind, und die Einkommenshöhe der Bevölkerung zu berücksichtigen ist.

70.          Vervollkommnung der Verhältnisse zwischen Preis und Qualität bei ähnlichen Erzeugnissen bzw. Dienstleistungen im Netz der staatlichen Einrichtungen, wobei nicht gerechtfertigte Preisunterschiede zu vermeiden sind.

71.          Festlegung von Maßnahmen dahingehend, die Preisstabilität der nicht staatlichen Angebote möglichst zu begünstigen, besonders bei jenen Aktivitäten, die mit den Grundbedürfnissen der Bevölkerung im Zusammenhang stehen, wobei immer die Wirtschaftslage zu berücksichtigen ist.

 

III      AUßENWIRTSCHAFTSPOLITIK

 

ALLGEMEINE LEITLINIEN

72.          Gewährleistung der integralen Anwendung jener Handels-, Steuer-, Kredit-, Zoll- und Arbeitspolitikrichtlinien und jener anderen zu, welche die erwarteten Ergebnisse des kubanischen Außenhandels auf dem Gebiet der Exportentwicklung und des effektiven Importersatzes in der kürzesten Zeitspanne absichern.

73.          Es ist mit größter Genauigkeit daran zu arbeiten, die Glaubwürdigkeit  des Landes bei seinen internationalen Wirtschaftsbeziehungen zu erhöhen, was durch die strikte Erfüllung der eingegangen Verpflichtungen erfolgen muss.

74.          Der Auswahl und Überprüfung der Kader und Funktionäre, die die Verantwortung haben, die internationalen Wirtschaftsinteressen des Landes zu vertreten, ist weiterhin die größte Aufmerksamkeit zu schenken, besonders deren ethischem Verhalten und fachlicher und technischer Ausbildung. Die wirtschaftliche, finanzielle, fachtechnische und juristische Ausbildung der verschiedenen Verhandlungsteams oder –gruppen ist zu verbessern.

75.    Bei der gesamten Tätigkeit des Landes im Rahmen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen ist das Prinzip anzuwenden: „derjenige, der entscheidet, verhandelt nicht“.

 

AUSSENHANDEL

76.          Erhöhung und Konsolidierung der Einkommen durch Exporte von Gütern und Dienstleistungen. Hierzu müssen alle jene Situationen des inneren Geschäftsbetriebs gelöst werden, die heutzutage Hindernisse für den Export darstellen. Es ist eine reale Export-Berufung auf allen Ebenen zu schaffen und es sind die wichtigsten und im höchsten Grade strategischen Entscheidungen mit objektiven und aktualisierten Marktstudien zu untermauern.

77.          Die Bestimmungsorte der exportfähigen Güter und Dienstleistungen sind zu diversifizieren, und es ist außerdem die Priorität und Betreuung der wichtigsten Handelspartner des Landes beizubehalten und eine größere Stabilität bei der Erreichung von Einkommen zu erlangen.

78.          Die Güter- und Dienstleistungsexportstruktur ist zu diversifizieren, bevorzugt jene, mit dem größten Mehrwert und Technologie-Inhalt.

79.          Die Preisschutzmechanismen für jene an der Börse gehandelten Produkte, mit welchen Kuba Handel treibt (Nickel, Zucker, Erdöl, Kaffee, unter anderen)  sind zu erweitern und konsolidieren, und zwar als eine Art und Weise, um die geplanten Preisniveaus zu bewahren.

80.          Entwicklung einer einheitlichen Strategie für den Export von Dienstleistungen, besonders für die professionellen, die dem Verkauf von Projekten bzw. technologischen Lösungen und Know-how den Vorrang gibt, und flexibel die vertragliche Bindung von individuellen Arbeitskräften in Betracht zieht. Hierbei ist die Schaffung des rechtlichen Rahmens und jener effizienten kommerziellen Strukturen einzuschließen, die fähig sind, die Vereinigung mit dem ausländischen Kapital so zu fördern, dass die optimale Ausnutzung der im Lande geschaffenen Potentiale abgesichert wird. 

81.          Ausarbeitung und Instrumentierung jener neuen Strategie, welche neue Märkte für den Export von medizinischen Dienstleistungen und Erzeugnissen der medizinisch-pharmazeutischen Industrie absichert.

82.          Rückgewinnung und Ausbau der Exportmärkte für Meeresfrüchte (Hummer und Shrimps), sowie Überprüfung der jetzigen Vermarktungskonzepte, um diese flexibler zu gestalten.

83.          Es ist seitens der mit dem Export verknüpften Unternehmen und Einrichtungen daran zu arbeiten, dass alle für die internationalen Märkte bestimmten Güter und Dienstleistungen die Anforderungen der höchsten Qualitätsstandards erfüllen.

84.          Absicherung der Nachhaltigkeit des Produktionszyklus von exportfähigen Artikeln und Entwurf der hierfür erforderlichen Organisationssysteme.

85.          Es ist eine höhere Effizienz bei der Durchführung der Importtätigkeit des Landes zu erreichen, wobei Nachdruck auf deren Rationalität und Qualität durch die Neuordnung jener Unternehmen zu legen ist, die Außenhandelstätigkeiten ausführen. Hierzu muss außerdem eine bessere Definition der Warenverzeichnisse erfolgen, um eine wirksame Nutzung der Kaufkraft des Landes zu erreichen.

86.          Es ist unter anderem durch die Entwicklung des Großhandelsmarkts und besonders durch die Umgestaltung der Konsignationstätigkeit zur Effizienz des Importprozesses beizutragen.

87.          Begünstigung eines effektiven beschleunigten Importersatz-Prozesses durch solche Mechanismen, welche die maximal mögliche Ausnutzung aller dem Land zur Verfügung stehender Kapazitäten im landwirtschaftlichen und industriellen Bereich, bei den Dienstleistungen und den Humanressourcen stimulieren.

88.          Systematische Arbeit seitens der Importunternehmen für Maschinen und Geräte, um die Kapazitäten zur einheimischen Herstellung jener Posten zu identifizieren, die ihr Warenverzeichnis darstellen, und auf dieser Grundlage Förderung von Übereinkommen zum gegenseitigen Nutzen zwischen der kubanischen Maschinenbauindustrie und den ausländischen Herstellern, mit denen sie Beziehungen unterhalten, um durch Technologietransfer, technische Hilfe und andere Erleichterungen danach zu streben, stufenweise Importe abzulösen, besonders bei Ersatzteilen.

89.          Förderung von solchen Abkommen zur internationalen Zusammenarbeit und Komplimentierung im Industriebereich, welche die Exporte mit höherem Mehrwert begünstigen.

90.          Entwurf und Festlegung von Mechanismen zur Kanalisierung der Importnachfrage, die aus den nicht staatlichen Produktionsweisen hervorgeht, und zur Ermöglichung der Realisierung von potentiellen Exportartikeln.

91.          Erhöhung der Leistungsfähigkeit bei der Tätigkeit der am Außenhandel beteiligten Unternehmen, wobei der korrekten Markt- und Preisanalyse im internationalen Kontext, der angemessenen Nutzung  der Konkurrenzangebote und der integralen Formulierung und Kontrolle der Verträge Priorität eingeräumt wird.

 

AUSLANDSSCHULD UND KREDITE

92.          Dynamisierung des Neuordnungsprozesses der Auslandsschuld mit kurz-, mittel- und langfristigen Ablauffristen, welcher die Funktionsweise der Volkswirtschaft beeinträchtigt.  Entwurf und Anwendung von flexiblen Neuordnungsstrategien zur Bezahlung der Auslandsschuld, und Abschluss dieser Prozesse in einer so kurzen Frist als möglich, um eine Wirtschaftsführung mit Zuwachs und Nachhaltigkeit zu ermöglichen, die den Zugang zu neuen Finanzierungsquellen möglich macht.

93.          Es ist abzusichern, dass die bei der Neuordnung der Auslandsschuld eingegangenen Verpflichtungen strikt erfüllt werden.

94.          Es ist abzusichern, dass jene ausländische Fremdfinanzierungen, die erlangt werden, im Volkswirtschaftsplan eingeschlossen sind und nicht eine Quelle zur Verschlechterung der externen Finanzlage des Landes darstellen. 

95.          Festlegung einer Politik zur Vereinbarung von neuen Krediten und deren rationeller Nutzung sowie zur Handhabung und Kontrolle der Verschuldungshöhe des Landes. Überprüfung der gültigen Regelungen und Erlass der erforderlichen neuen, um die Erfüllung jener Politik abzusichern.

 

AUSLÄNDISCHE INVESTITION

96.          Weitere Begünstigung der Teilnahme von ausländischem Kapital als Ergänzung der einheimischen Investition bei jenen Aktivitäten und Tätigkeiten, die in Übereinstimmung mit den Planentwürfen für die kurz-, mittel- und langfristige wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Interesse für das Land sind.

97.          Es ist abzusichern, dass durch die Gewinnung der ausländischen Investition bestimmte Zielstellungen erfüllt werden, und zwar folgende: Zugang zu fortgeschrittener Technologie, zu Betriebs- und Geschäftsführungsmethoden, Diversifizierung und Erweiterung der Exportmärkte, Ablösung von Importen, Beitrag von mittel- und langfristiger ausländischer Fremdfinanzierung zum Aufbau des Produktionsziels und Einlage von Arbeitskapital zu dessen Betrieb, sowie die Entwicklung von neuen Beschäftigungsquellen.

 

 

98.          Perfektionierung der Regelungen und Verfahrensweisen zur Einschätzung, Genehmigung und Instrumentierung der ausländischen Investitionsteilnahme, wobei dieser Prozess immer wendiger und reger werden muss. Es ist bei jeder der Modalitäten der ausländischen Investition eine rigorose Kontrolle der Erfüllung der Regelungen, der Verfahrensweisen und der von der ausländischen Seite eingegangenen Verpflichtungen einzuführen.

99.          Es ist eine zeitliche Begrenzung für die gebildeten Modalitäten der ausländischen Investition festzulegen, die ihren Beginn nicht in der vorgesehenen Frist verwirklicht haben, und es ist über deren Schicksal zu entscheiden, um so zu verhindern, dass diese auf unbestimmte Zeit weiterhin Ressourcen verbrauchen und ihre Unwirtschaftlichkeit erhöhen.

100.     Bei der Einrichtung einer ausländischen Investition im Land in jeder ihrer Modalitäten ist die Gewinnung von höheren Einnahmen, d.h. zusätzlich zu den Arbeitsentgelten, den Steuern und Dividenden, durch die Erbringung  verschiedener Dienstleistungen und Lieferungen seitens einheimischer Betriebe zu begünstigen.

101.     Im Prozess zur Förderung von Investitionen ist die Diversifizierung bei der Teilnahme von Unternehmern verschiedener Länder zu begünstigen.

102.     Ausarbeitung und ständige Aktualisierung eines Portefeuille für Investitionen, die zur Verhandlung unter ausländischer Teilnahme geeignet sind.

103.     Förderung von solchen Sonderentwicklungszonen, welche eine Steigerung der Exporte ermöglichen, die effektive Ablösung von Importen, Hightech-Projekte und Projekte zur Entwicklung auf lokaler Ebene, und die neue Beschäftigungsquellen schaffen. 

104.     Es ist abzusichern, dass die Wirtschaftstätigkeit der internationalen Wirtschaftsvereinigungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Volkswirtschaftsplans steht.

105.     Bewertung der vorhandenen Vereinigungen mit ausländischem Kapital und Durchführung der erforderlichen Anpassungen, damit diese den Erfordernissen des Landes entsprechen. 

106.     Berücksichtigung jener Nicht-Export-Industrien bei den Finanzierungsalternativen durch ausländische Investition, die unerlässlich zur Absicherung anderer essentieller Produktionen der Volkswirtschaft oder zur Ablösung von Importen sind.

107.     Förderung der Errichtung von Unternehmen und Vereinigungen und Zusammenschlüssen im Ausland, welche die bessere Positionierung der Interessen von Kuba auf Auslandsmärkten ermöglichen, immer wenn dies finanziell gerechtfertigt, zweckmäßig und nützlich ist. 

 

ZUSAMMENARBEIT

108.     Es ist abzusichern, dass alle Aktionen der internationalen Zusammenarbeit, die Kuba zukommt oder bietet, im Volkswirtschaftsplan enthalten sind, sodass die Integralität derselben garantiert wird.

 

109.     Perfektionierung und Vervollständigung des rechtlichen Rahmens und der Regelungen sowohl für die Leistung der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Hilfe, die durch das Land erteilt wird, als jener, die es erteilt bekommt.

110.     Weitere Entfaltung der internationalen Solidarität durch die von Kuba gebotene Hilfe, und Festlegung der Buchführung zur Erfassung der notwendigen ökonomischen und statistischen Angaben, die die erforderlichen Analysen ermöglichen, besonders die Kostenanalyse.

111.     Soweit das möglich ist, Erwägung der Ausgleichszahlung bei der von Kuba gebotenen solidarischen Zusammenarbeit, zumindest zur Deckung der Kosten. 

112.     Förderung der Zusammenarbeit auf multilateralem Wege, besonders mit solchen Einrichtungen des Systems der Vereinten Nationen, welche unserem Land gezielt finanzielle Ressourcen und Technologie im Einklang mit den Prioritäten der Landesentwicklung einbringen.

113.  Der materiellen und technologischen Unterstützung und Hilfe zur Entwicklung der Zielstellungen  bei der Ausnutzung der verschiedenen erneuerbaren alternativen Energiequellen bei den Beziehungen mit internationalen Organisationen Priorität einräumen.

 

WIRTSCHAFTSINTEGRATION

114.     Der Teilnahme an der Bolivarianischen Allianz für die Völker Unseres Amerikas (ALBA) Priorität einzuräumen, und beschleunigt und intensiv an der kurz-, mittel- und langfristigen wirtschaftlichen Koordinierung, Kooperation und Komplementierung zu arbeiten, um die von dieser geförderten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Zielstellungen zu erreichen und zu vertiefen.

115.     Fortsetzung der aktiven Teilnahme an der Wirtschaftsintegration mit Lateinamerika und der Karibik als eine strategisches Zielstellung und Aufrechterhaltung der Teilnahme an den regionalen Systemen der Handelsintegration, denen Kuba sich eingliedern konnte:  Lateinamerikanische Integrationsvereinigung (ALADI), Karibische Gemeinschaft (CARICOM), Vereinigung Karibischer Staaten (AEC), PETROCARIBE und andere; weitere Stärkung der Einheit unter deren Mitgliedern.

 

IV      INVESTITIONSPOLITIK

 

LEITLINIEN

116.     Die wichtigsten auszuführenden Investitionen haben der kurz, mittel- und langfristigen Entwicklungsstrategie des Landes zu entsprechen, womit  die Spontaneität, die Improvisierung,  die Oberflächlichkeit, die Nichterfüllung der Pläne, die fehlende Tiefgründigkeit bei den Durchführbarkeitsstudien und die mangelnde Integralität bei der Aufnahme einer Investition abzuschaffen sind.

117.     Die Aktivitäten der technischen und baulichen Instandhaltung haben in allen wirtschaftlichen Branchen erste Priorität.

 

118.     Die Investitionen werden vorrangig auf die Produktions- und Dienstleistungsbereiche orientiert, um kurzfristig Gewinne zu erzielen, sowie  auf jene Investitionen in der Infrastruktur, die für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft des Landes notwendig sind.

119.     Verstärkung der Forderungsansprüche und der Kontrolle seitens der Einrichtungen der zentralen Staatsverwaltung und der Verwaltungsräte in ihrer Rolle als Hauptinvestoren, damit sie vorrangig den vollständigen Prozess von dessen Konzept bis zur Auswertung seiner Ergebnisse überwachen.

120.     Erhöhung von Qualität und Hierarchie der allgemeinen Pläne zur territorialen und städtebaurechtlichen Leitplanung auf Landes-, Provinz- und Kreisebene, sowie deren Integrierung in die mittel- und langfristige Wirtschaftsplanung und in den Investitionsplan, all dies unter Berücksichtigung der Risiken von Erdbeben und anderen Naturkatastrophen.  Gewährleistung der Gründlichkeit, Schnelligkeit und Fristeneinhaltung der Beantwortung bei den obligatorischen Konsultationen, wobei die territoriale und städtebauliche Disziplin wieder herzustellen ist.

121.     Es sind Voraussetzungen zur Erreichung einer Dezentralisierung des Investitionsplanes und damit eine Änderung seines Konzeptes zu schaffen, indem den Einrichtungen der zentralen Staatsverwaltung, den Verwaltungsräten, Unternehmen und vom Staatsbudget abhängigen Einrichtungen Genehmigungsbefugnisse erteilt werden.

122.     Der Vertrag wird zu einem Arbeitswerkzeug bei der Planung und Kontrolle aller Etappen des Investitionsprozesses, das das Endergebnis der Investition mit der erforderlichen Qualität und binnen der im Ausführungsterminplan vorgesehenen Fristen sicherstellt.

123.     Es muss Politik sein, dass die genehmigten Investitionen zu beweisen haben, dass sie sich mit ihren eigenen Ergebnissen amortisieren. Sie sollen mit Außenkrediten bzw. mit Eigenkapital realisiert werden, deren Rückerstattung mit jenen Mitteln erfolgt, die von dieser Investition abgeworfen werden.

124.     Festlegung eines solchen Ausführungsterminplans bei den Investitionen, der die Gebundenheit der Ressourcen in Objekten mit langem Reifungsprozess minimal hält. Jenen Objekten, die sich am schnellsten amortisieren bzw. welche die Integralität der wichtigsten Objekte verbessern, ist Priorität einzuräumen.

125.     Bei den langfristigen Objekten macht es sich erforderlich, Prioritäten nach Etappen zu setzen, um diese unabhängig der restlichen in Betrieb nehmen zu können und deren Amortisierung sofort zu beginnen.

126.     Die Investitionsprojekte im Industrie-Sektor, Erzeuger von Kapitalvermögen und Zwischenprodukten für die Volkswirtschaft, müssen vorrangig eine Antwort auf die strategischen Zielstellungen des Landes geben.

127.     Assimilierung und Einführung neuer Management-Techniken des Investitionsprozesses und auch für Projektierungseinrichtungen und Bauunternehmen durch internationale Wirtschaftsvereinigungen. Ausnahmsweise den Einsatz von ausländischen Bau- und Projektspezialisten zur Gewährleistung der Ausführung von solchen Investitionen in Betracht ziehen, deren Kompliziertheit und Wichtigkeit dies erfordert.

128.     Die Anwendung der Ausschreibung von Projektierungs- und Bauleistungen unter kubanischen Einrichtungen in Betracht ziehen, und ihre Regelungen und Durchsetzung vorschlagen, um die im Lande im Investitionsprozess erforderliche Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit und dessen Qualität zu erhöhen.

 

V       POLITIK IM BEREICH WISSENSCHAFT UND TECHNIK, INNOVATION UND UMWELT

 

         LEITLINIEN

129.     Entwurf einer integrierenden Politik für Wissenschaft und Technik, Innovation und Umweltschutz, die die Beschleunigung aller Prozesse der Veränderung und zunehmenden wechselseitigen Verknüpfung mit dem Ziel berücksichtigt, dem kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklungsbedarf der Wirtschaft und der Gesellschaft zu entsprechen; d.h. die darauf gerichtet ist, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen, die Exporte mit hohem Mehrwert zu erweitern, Importe abzulösen, den Bedarf der Bevölkerung zu befriedigen und derer Beteiligung am sozialistischen Aufbau zu stimulieren, und hierbei die Umwelt, das Staatsvermögen und das Kulturerbe zu schützen.

130.     Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur funktionellen und strukturellen Neuordnung und Aktualisierung der entsprechenden juristischen Instrumente, um das integrierte und wirksame Management des Systems von Wissenschaft und Technik, Innovation und Umwelt   zu erreichen.

131.     Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der erreichten Ergebnisse im Bereich Biotechnologie, medizinisch-pharmazeutische Produktion, Software-Industrie und im Informatisierungsprozess der Gesellschaft, bei den Grund- und Naturwissenschaften, den durchgeführten Studien und der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen; den Sozial-, den Bildungs- und Erziehungstechniken, im Bereich des industriellen Technologie-Transfers, der Herstellung von Spitzentechnologie-Geräten, der Nanotechnologie und der wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen von hohem Mehrwert.

132.     Vervollkommnung der organisatorischen, juristischen und institutionellen Voraussetzungen, um solche wirtschaftliche Organisationsarten festzulegen, die die Kombination von wissenschaftlicher Forschung mit technologischer Innovation, die schnelle und wirksame Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, deren leistungsfähige Produktion mit geeigneten Qualitätsstandards und die Vermarktungstätigkeit im Binnenhandel und im Export gewährleisten, was sich in einen Beitrag für die Gesellschaft verwandelt und zu einem Anreiz für die Reproduktion dieses Zyklus wird. Ausbreitung dieser Konzepte auf die wissenschaftliche Tätigkeit der Universitäten.

133.     Aufrechterhaltung und Entwicklung von integrierenden Forschungen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der Umwelt, sowie Anpassung der Umweltpolitik an die neue Planung im wirtschaftlichen und sozialen Umfeld. Den auf die Konfrontierung des Klimawandels gerichteten Studien und überhaupt der Nachhaltigkeit der Entwicklung des Landes Priorität einräumen. Nachdruck auf die Erhaltung und rationelle Nutzung solcher Naturressourcen wie Boden, Wasser, Strände, Atmosphäre, Wälder und Artenvielfalt sowie auf die Förderung der Umwelterziehung legen.

134.     Die Wirtschaftskörperschaften aller Geschäftsformen werden über den Rahmen an Rechtsvorschriften und Regelungen verfügen, der die systematische und schnelle Einführung der Ergebnisse von Wissenschaft, Innovation und Technologie in den Produktions- und Dienstleistungsprozessen begünstigt, und zwar unter Berücksichtigung der festgelegten Normen der sozialen Verantwortlichkeit und Umwelthaftung.

135.     Festlegung einer Technologiepolitik, die dazu beiträgt, die industrielle Entwicklung neu zu orientieren, und die die Kontrolle der im Lande vorhandenen Technologien umfasst, um ihre systematische Modernisierung unter Beachtung der energetischen Effizienz, der produktiven  Leistungsfähigkeit und der Umweltbelastung zu fördern, und hiermit zur Erhöhung der technologischen Souveränität in strategischen Branchen beizutragen. Beim Import von Technologien berücksichtigen, welche Fähigkeit das Land besitzt, diese zu assimilieren und die von ihnen geforderten Serviceleistungen abzusichern, einschließlich der Herstellung von Ersatzteilen, der messtechnischen Absicherung, Normung und Standardisierung.

136.     In der agrar-industriellen Tätigkeit ist die Anwendung solch eines integrierten Managements von Wissenschaft, Technologie, Innovation und Umwelt in der ganzen Produktionskette voranzutreiben, das auf die Steigerung der Nahrungsmittelproduktion und Verbesserung der Tiergesundheit orientiert ist, und dies in Verbindung mit der Vervollkommnung der Serviceleistungen für Produzenten, mit einer Kostenverminderung, umfangreicherem Einsatz von Komponenten und Input der landeseigenen Produktion und mit der Ausnutzung der im Lande verfügbaren wissenschaftlich-technologischen Kapazitäten.

137.     Weitere Förderung der Entwicklung von sozialen und humanistischen Forschungen über vorrangige Fragen des gesellschaftlichen Lebens, sowie  Perfektionierung der Methoden zur Berücksichtigung ihrer Ergebnisse bei der Entscheidungsfindung auf den verschiedenen Ebenen.

138.     Der ständigen Ausbildung und Weiterbildung von jenen qualifizierten Fachpersonal-Mitarbeitern und -Kadern größere Aufmerksamkeit widmen, die der wissenschaftlich-technologischen Entwicklung in den wichtigsten Produktions- und Dienstleistungsbereichen entsprechen und zuvorkommen,  sowie der Vorbeugung und  Milderung der sozialen Auswirkungen und Umweltbelastungen.

 

139.     Festlegung und  Vorantreiben neuer Wege zum Anreiz der Kreativität der Arbeitskollektive in der Basis und deren Beteiligung an der Lösung technologischer Probleme der Produktion und Dienstleistungen sowie die Förderung von jenen für die Umwelt nachhaltigen Produktionsformen.

 

VI      SOZIALPOLITIK

 

ALLGEMEINE LEITLINIEN

140.     Bewahrung jener Errungenschaften der Revolution wie dem Zugang zur medizinischen Betreuung, zu Bildung, Kultur, Sport, Freizeitgestaltung und Unterhaltung, der öffentlichen Ruhe und Ordnung, der sozialen Sicherheit und der Unterstützung bedürftiger Personen durch die Sozialfürsorge.

141.     Zurückgewinnung der Rolle der Arbeit und der durch sie erzielten Einnahmen  als Hauptweg, um zur Entwicklung der Gesellschaft und zur Befriedigung   des persönlichen und familiären Bedarfs beizutragen.

142.     Gewährleistung der systematischen und anhaltenden Qualitätserhöhung der der Bevölkerung gebotenen Dienstleistungen und der Neugestaltung der geltenden Politikrichtlinien auf der Grundlage der wirtschaftlichen Möglichkeiten.

143.     Fortführung der Vervollkommnung von Bildung, Gesundheitswesen, Kultur und Sport, wozu die Reduzierung bzw. Beseitigung übermäßiger Ausgaben im Sozialbereich unerlässlich ist, sowie die Schaffung neuer Einnahmequellen, und die Einschätzung bei allen Aktivitäten, welche von ihnen vom staatlich gestützten Sektor in den Unternehmens-Bereich überführt werden können.

144.     Besondere Aufmerksamkeit der Untersuchung und Durchsetzung von Strategien in allen Sektoren der Gesellschaft schenken, um sich der erheblichen Veralterung der Bevölkerung zu stellen.

 

BILDUNG

145.     Fortschritte bei der weiteren Erhöhung der Qualität und Rigorosität des Lehr-, Lern- und Erziehungsprozesses erreichen; Hierarchisierung der ständigen Weiterbildung, von Lob und Würde für das Lehrpersonal und  dessen Betreuung, sowie der Rolle der Familie bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Erzielung einer besseren Anwendung und Nutzung des Arbeitskräftepotentials und der bestehenden Kapazitäten.

146.     Ausbildung des in jeder Provinz und jedem Kreis benötigten Lehrpersonals mit der erforderlichen Qualität und Rigorosität, um den Bedarf der Schuleinrichtungen der jeweiligen Bildungsstufen zu decken.

147.     Stärkung und Befestigung der Rolle des Lehrers gegenüber den Schülern, und erreichen, dass die audiovisuellen Mittel zu einem Komplement der Erziehungsarbeit des Lehrers werden, und die rationelle Anwendung derselben garantieren.

 

148.     Stufenweise Neuordnung des Schulnetzes. In den Bildungsstufen der mittleren und mittleren höheren Reife nur das minimal Notwendige an Internatsschülern beibehalten, und Reduktion der Transport-, Verpflegungs- und Versorgungskosten.

149.     Anpassung der Kapazität des Schulnetzes und des Lehrpersonals in der Grundschulbildung in Übereinstimmung mit der wirtschaftlichen und soziodemografischen Entwicklung und mit den Wohnorten der Schüler.

150.     Erreichen, dass die Immatrikulierungen in den verschiedenen Fachrichtungen und Studiengängen in Übereinstimmung zu den Bedarfserfordernissen bei der Entwicklung der Wirtschaft und der Gesellschaft stehen. Gewährleisten, dass die Herausbildung der Berufung und die berufliche Orientierung, die seit der Grundausbildung stattfinden, unter Teilnahme der Produktions- und Dienstleistungsstätten sowie der Familien die Anerkennung der Tätigkeit der Techniker der mittleren höheren Reife und der Facharbeitern ausbauen.

151.     Erhöhung der Rigorosität und Effektivität des Lehr-, Lern- und Erziehungsprozesses, um die Effizienz des Schulzyklus zu erhöhen (Prozentsatz von Schulabgängern in Bezug auf die zu Beginn des Zyklus eingeschriebenen Schüler).

152.     Aktualisierung der Ausbildungs- und Forschungsprogramme der Universitäten in Abhängigkeit von den Notwendigkeiten der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes und der neuen Technologien, und  Erhöhung der Immatrikulationszahlen bei landwirtschaftlichen, pädagogischen und technologischen Studiengängen und in mit diesen verbundenen grundwissenschaftlichen Fachrichtungen.

153.     Festlegen, dass die zur Weiterbildung der Beschäftigten zu schaffenden Voraussetzungen zu Lasten der Freizeit derselben und ihrer eigenen Anstrengungen gehen müssen, ausgenommen jene besonderen Fälle von besonderem staatlichen Interesse.

 

GESUNDHEIT

154.     Qualitätserhöhung der gebotenen Leistungen, Erlangung der Zufriedenheit der Bevölkerung sowie Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Betreuung des Personals im Gesundheitswesen. Gewährleistung der effizienten Nutzung der Ressourcen, Einsparung und Beseitigung von unnötigen Ausgaben.

155.     Ausgehend von den Notwendigkeiten jeder Provinz und jedes Verwaltungskreis die gesundheitlichen Leistungen, einschließlich Notdienst und Krankentransport, neu gestalten, konzentrieren und regionalisieren. Absichern, dass das Gesundheitssystems selbst es ermöglicht, dass jeder Patient die entsprechende Behandlung und mit der erforderlichen Qualität erhält.

156.     Konsolidierung der Ausbildung und der Anwendung der klinisch-epidemiologischen Verfahrensweise sowie der Untersuchung der sozialen Rahmenbedingungen beim Angehen der Gesundheitsproblematiken der Bevölkerung, sodass diese zur rationellen Anwendung der technologischen Mittel  für die Diagnostik und Behandlung von Krankheiten beitragen.

157.     Weitere Förderung von Sendungen und anderen Möglichkeiten zur Erziehung, um die Selbstmedikation bei der Bevölkerung zu vermeiden, und Einführung weiterer Maßnahmen, die eine rationelle Anwendung der Medikamente unterstützen.

158.     Der Entwicklung der Natur- und traditionellen Medizin maximale Aufmerksamkeit und Unterstützung schenken.

159.     Gesundheitsaktionen zur Förderung und Vorbeugung verstärken, die  zur Verbesserung des Lebensstils beitragen und unter Branchen  übergreifender und kommunaler Beteiligung zur Erhöhung des Gesundheitsniveaus der Bevölkerung beitragen.

160.     Gewährleisten, dass die Ausbildung von medizinischen Fachleuten den Bedarf des Landes und der internationalen Verpflichtungen deckt.

 

SPORT

161.     Der Förderung und Verbreitung von Körperkultur und Sport jeder Art als Mittel zur Erhöhung der Lebensqualität, der Erziehung und der integralen Ausbildung der Bürger Priorität verleihen. Zu diesem Zweck ist der Massensportbewegung und der sportlichen Betätigung ausgehend von der Neuordnung des Sport-Systems und der Umstrukturierung des Netzes seiner Einrichtungen die grundlegende Aufmerksamkeit zu schenken.

162.     Erhöhung der Qualität und der Rigorosität bei der Ausbildung von Sportlern und Lehrpersonal sowie bei der Organisation und Beteiligung an nationalen und internationalen  Veranstaltungen, und dies mit Rationalität bei den Ausgaben.

 

KULTUR

163.     Weitere Förderung der Verteidigung der Identität, der Erhaltung des Kulturerbes, des künstlerischen und literarischen Schaffens und der Fähigkeit zur Kunstbetrachtung. Förderung des Lesens,  Bereicherung des kulturellen Lebens der Bevölkerung und Ausbau der kulturellen Arbeit auf kommunaler Ebene als Wege zur Befriedigung der geistigen Bedürfnisse und zur Stärkung der sozialen Werte.

164.     Weitere Verbesserung der Qualität und Rigorosität bei der künstlerischen Berufsausbildung und Anpassung der Studierenden-Aufnahme in den verschiedenen Fachrichtungen an den Bedarf der Provinzen und Verwaltungskreise sowie der kennzeichnenden professionellen Ensembles.

 

SOZIALVERSICHERUNGSSYSTEM

165.     Die relative Beteiligung des Staatsbudgets bei der Finanzierung der Sozialversicherung reduzieren, welche mit der Erhöhung der Rentneranzahl einen weiteren Zuwachs verzeichnen wird. Deswegen macht sich die Erweiterung der Beiträge der Mitarbeiter im staatlichen Sektor erforderlich und die Anwendung von speziellen Beitragssystemen im nichtstaatlichen Sektor.

166.     Gewährleisten, dass nur jene Personen, die in Wirklichkeit arbeitsunfähig sind und keine Familienangehörigen haben, die sie unterstützen, den Schutz der sozialen Fürsorge erhalten. Solche Sozialversicherungsleistungen streichen, die von den Personen selbst, bzw. von deren Angehörigen übernommen werden können, und andere, die heute erbracht werden, in Übereinstimmung mit den in den letzten Jahren vorgenommenen Leistungs- und Rentenerhöhungen anpassen. Parallel dazu ist die ganze Sozialarbeit in eine einzige Koordinationseinrichtung zu vereinen.

 

BESCHÄFTIGUNG UND ARBEITSENTGELT

167.     Begünstigung der Arbeitsaufnahme von arbeitsfähigen Personen als eine Form des Beitrags zu den gesellschaftlichen Zielstellungen und zur Deckung der eigenen Bedürfnisse.

168.     Erweiterung der Arbeit im nichtstaatlichen Sektor als eine weitere Beschäftigungsalternative, in Abhängigkeit jener neuen organisatorischen Formen der Produktion und Dienstleistungen, die genehmigt werden.

169.     Durchführung eines Prozesses zur Umstrukturierung der Beschäftigung im Lande, der unter dem Prinzip der erwiesenen Geeignetheit zur Beseitigung der überhöhten Belegschaften und  der  paternalistischen Behandlungen beiträgt, damit die Notwendigkeit der Arbeit stimuliert und die Ausgaben der Wirtschaft und des Staatsbudgets reduziert werden.

170.     Absichern, dass das jeweilige Arbeitsentgelt gewährleistet, dass jeder gemäß seiner geleisteten Arbeit verdient; dass die Arbeit Produkte und Dienstleistungen mit Qualität und Produktions- und Produktivitätssteigerung hervorbringt, und dass die Einnahmen durch Arbeitsentgelte eine effektive Widerspiegelung in der Deckung der Grundbedürfnisse der Beschäftigten und deren Familien finden.

171.     Stufenweise Erhöhung der Arbeitsentgelte, anfänglich bei denjenigen Tätigkeiten mit effizienteren Ergebnissen und für die Leistung derjenigen Beschäftigten, die Erträge besonderer wirtschaftlicher und sozialer Auswirkung erbringen.

172.     Planung der Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte in Übereinstimmung mit dem gegenwärtigen Bedarf und mit der Entwicklung des Landes. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, die Verzerrungen der gegenwärtigen Ausbildungsstruktur von akademischen Fachleuten, Technikern der mittleren höheren Reife und Facharbeitern zu korrigieren.

 

UNENTGELTLICHKEITEN UND SUBVENTIONEN

173.     Beseitigung ungerechtfertigter Unentgeltlichkeiten und übermäßiger Subventionen unter dem Prinzip,  Ausgleich für bedürftige Personen zu schaffen und im Allgemeinen keine Produkte zu subventionieren.

174.     Ausführung der geordneten und stufenweise Abschaffung des Lebensmittelzuteilungsheftchens als genormter, egalitärer Verteilungsform zu subventionierten Preisen.

 

175.     Aufrechterhaltung der Ernährung, die im Bereich der Sozialleistungen geboten wird, wobei jenen Gesundheits- und Schuleinrichtungen Vorrang eingeräumt wird, die es erfordern. Vervollkommnung der Schutzformen der vulnerablen bzw. sich unter Ernährungsrisiko befindenden Bevölkerung.

176.     Die Betriebskantinen dort erhalten, wo sie unentbehrlich sind, wobei die Bezahlung dieser Leistungen zu  nicht subventionierten Preisen zu erfolgen hat.

 

VII     AGRARINDUSTRIEPOLITIK

 

LEITLINIEN

177.     Einen zunehmenden Beitrag dieses Sektors zur Zahlungsbilanz des Landes erreichen, um aufzuhören, ein reiner Nahrungsgüterimporteur zu sein und somit die starke Abhängigkeit von der Finanzierung zu vermindern, die gegenwärtig mit den Einahmen anderer Branchen gedeckt wird.

178.     Ein neues Managementmodell in Übereinstimmung mit der zunehmenden Entstehung von nicht staatlichen Produktionsformen annehmen,  das sich auf eine effektivere Nutzung der Geld-Ware-Beziehungen gründen muss, wobei die staatlichen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben zur Förderung einer größeren Unabhängigkeit der Produzenten, zwecks Steigerung der Leistungsfähigkeit sowie der Ermöglichung einer allmählichen Dezentralisierung mit mehr Verantwortung in den örtlichen Regierungen abzugrenzen sind.

179.     Die gültige Gesetzgebung den Veränderungen der Produktionsbasis entsprechend anpassen, um deren effiziente und konkurrenzfähige Funktionsweise zu ermöglichen, und das wirtschaftliche und finanzielle Management-System dezentralisieren. Perfektionierung der organisatorischen Strukturen, um zuverlässige Kontroll- und Informationsinstrumente anzuwenden.

180.     Management-Selbstständigkeit der verschiedenen Formen von Genossenschaften erreichen und schrittweise Dienstleistungsgenossenschaften in der agrarindustriellen Tätigkeit auf örtlicher Ebene einführen.

181.     Anpassung der Agrar- und Nahrungsgüterproduktion an den Bedarf und die veränderten Bedingungen der Vermarktung, indem die Qualität und die Anforderungen der Verträge erhöht werden, damit die Vertragsparteien ihren Verpflichtungen nachkommen. Der zentralisierte Umlauf ist auf die mit der Landesbilanz verbundenen Positionen zu begrenzen, wobei den Mechanismen der freien Konkurrenz eine aktivere Rolle für den Rest der Produktionen gewährt wird.

182.     Restrukturierung des gegenwärtigen Systems der Kommerzialisierung von Input und Ausrüstungen unter Berücksichtigung des neuen Szenariums in der Landwirtschaft und der Industrie zur Verarbeitung von Agrarprodukten und der finanziellen Mechanismen, die eingeführt werden.  Damit ist ein angemessenes Verhältnis zwischen der Qualität und dem Preis der angebotenen Produkte abzusichern, wobei der direkte Zugang der Produktionsformen und Produzenten zu diesen Ressourcen über das Netz der Verkaufseinrichtungen zu ermöglichen ist, das in den Gebieten eingerichtet wird.

183.     Transformation des Aufkauf- und Vermarktungssystem der Agrar-Produktionen mittels zügigerer Managementverfahren, die zur Verlustreduzierung beitragen, indem die Verknüpfungen zwischen der primären Produktion und dem Verbraucher vereinfacht werden, und zwar unter Einschluss der Möglichkeit, dass der Produzent  mit seinen eigenen Mitteln auf den Märkten verkauft. Erweiterung und Vervollkommnung der Aufbereitungstätigkeit, um die Qualität der anzubietenden Produkte zu verbessern.

184.     Bei den kurzfristigen  Maßnahmen der Ablösung von Importen solcher Nahrungsgüter Vorrang einräumen, die effizient im Lande produziert werden können. Die Ressourcen zur Förderung dieser Produktionen sind dort einzusetzen, wo die besten Voraussetzungen für ihre effektivere Anwendung vorhanden sind, um die Produktionserträge und produktive Leistungsfähigkeit zu erhöhen; ebenfalls ist die verstärkte Anwendung der Ergebnisse von Wissenschaft und Technik zu fördern.

185.     Organisation der landwirtschaftlichen Produktion in jenen Tätigkeiten, die Außeneinahmen erzeugen bzw. Importe ablösen. Dabei ist ein systemisches Konzept bzw. das Konzept von Produktionsketten anzuwenden, das nicht nur die primäre Produktion, sondern auch alle im Rahmen des agrarindustriellen Komplexes verketteten Glieder umfasst. Diese Ketten würden ausgehend von den Netto-Erlösen aus den Exporten oder von den Einsparungen durch den Ersatz von Importen mit den eigenen Ressourcen des Systems entwickelt werden. Bei der Organisation der restlichen Produktionstätigkeiten muss vor allem ein territoriales Konzept überwiegen, das auf die Selbstversorgung auf dieser Ebene gerichtet ist und besonderen Wert auf die Durchführung des Programms der vorstädtischen Landwirtschaft legt, das flächendeckend im ganzen Land anzuwenden ist.

186.     Zweckmäßige Verbindung der landwirtschaftlichen Produktionsgebiete mit der Verarbeitungsindustrie, um die Versorgung der Großstädte, den Export und die Versorgung des Binnen-Devisenmarkts abzusichern.

187.     Weitere Verminderung der unproduktiven Bodenflächen und Erreichen von Ertragserhöhungen durch Diversifizierung, Rotation und den gleichzeitigen Anbau mehrerer Agrarprodukte. Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft, in Harmonie mit der Umwelt, welche die wirksame Anwendung von Pflanzen- und Tier-genetischen Ressourcen ermöglicht, einschließlich des Saatguts, der Sorten, der technologischen Disziplin und des Pflanzenschutzes, und Ausbau der Produktion und Anwendung von organischen Düngern,  Bio-Düngemitteln und Bio–Schädlingsbekämpfungsmitteln.

 

 

188.     Entwicklung einer allumfassenden Politik, die zum Ausbau der Produktion, Aufbereitung, Konservierung und Vermarktung von Saatgut beiträgt.

189.     Bewirken, dass die Übergabe von Bodenflächen unter Nießbrauch-Bedingungen zu solchen produktiven Ergebnissen führt, die sich den gegenwärtigen des genossenschaftlichen und bäuerlichen Sektors  annähern, wo der Produzent aufhört, ein  Lohnempfänger zu sein, und von seinem Einkommen abhängen wird. Durchführung der Veränderungen in Übereinstimmung mit der Gesetzesverordnung 259, um die Kontinuität und Nachhaltigkeit der unter Nießbrauch-Bedingungen übergebenen Bodenflächen zu gewährleisten.

190.     Beibehaltung der regulierenden Rolle des Staates bei der Bildung der Aufkaufpreise von landwirtschaftlichen Produkten, die Importe ablösen bzw. exportfähig sind, um die Primärproduzenten zu stimulieren. Dabei sind die Preistendenzen auf dem internationalen Markt zu berücksichtigen.

191.     Besondere Aufmerksamkeit den Tätigkeiten der Aufbereitung und anderen widmen, die den Wert der landwirtschaftlichen Produkte erhöhen und somit ihre Qualität und Präsentation verbessern und Kosten für Transport, Vertrieb und angemessene Lagerung sparen, wobei die kleinen örtlichen Verarbeitungsstätten dazu in die große Industrie integriert werden sollen, um das Nahrungsmittel-Angebot auf dem Binnenmarkt zu fördern, sogar unter Ablösung von Importen, und für Exporte.

192.     Weiterentwicklung des Viehzuchtprogramms in den Bereichen Rinder-, Büffel-, Schweine-, Geflügel- und Kleintierzucht, wobei die genetische Verbesserung der Herden verstärkt werden soll, um die Protein-Produktion durch die Erweiterung der eigenen Tierfutter-Quellen zu erhöhen. Absicherung der veterinärmedizinischen Leistungen, Erhöhung der Eigenproduktion von Medikamenten und Steigerung der künstlichen Besamung.

193.     Gewährleistung der Planerfüllung  bei der Reis-, Bohnen, Mais- und Soja- Produktion und von anderen Kornfrüchten und Getreidearten, die den produktiven Zuwachs gewährleisten, um zur allmählichen Importverminderung bei diesen Produkten beizutragen.

194.     Die Entwicklung der Kaffee-, Imkerei- und Kakao-Produktion und anderer Positionen vorantreiben, um zur allmählichen Wiederbelebung der traditionellen Exportproduktionen aus dem landwirtschaftlichen Bereich beizutragen. Im Falle der Tabakproduktion die Möglichkeiten des ausländischen Marktes auf das Maximale ausnutzen.

195.     Ankurbelung des Zitrusfruchtanbaus, Anbauerweiterung bei anderen Früchten und Absicherung der effizienten Vermarktung dieser Produktionen auf dem Binnen- und Außenmarkt.

196.     Entwicklung eines integralen Programms zur Pflege, Erhaltung und Erweiterung der Forst-Plantagen, die vorrangig die hydrographischen Becken, insbesondere Wasserstaudämme, die an Gewässer angrenzenden  Landstreifen, Berge und Küsten schützen.

 

197.     Entfaltung einer integralen Politik, die mittels der Durchsetzung von Maßnahmen, welche die Eingliederung, das Verbleiben und die Stabilität der Arbeitskräfte des Sektors stimulieren und die endgültige familiäre Ansiedlung einschließen, zur allmählichen Wiederaufforstung des Landes beiträgt.

198.     Den Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung und des Verbleibs von jungen Arbeitskräften im landwirtschaftlichen Sektor Vorrang verleihen, insbesondere die Übergabe von Bodenflächen unter Nießbrauch-Bedingungen als Beschäftigungsform begünstigen.

199.     Eine Organisation der Arbeitskräfte in Kollektiven erreichen, um solch eine angemessene Verknüpfung mit den Landflächen und mit den Endergebnissen zu erreichen, welche die Produktivitätserhöhung der landwirtschaftlichen Arbeiter absichert.

200.     Entwicklung eines integralen Weiterbildungssystems in Übereinstimmung mit den strukturellen Veränderungen, das auf die Aus- und Weiterbildung der Leiter und Mitarbeiter auf den Fachgebieten Agronomie, Veterinärmedizin, industrielle und Nahrungsgüter-Technologie, Betriebswirtschaft, Verwaltung und Leitung gerichtet ist, und das Fragen des Genossenschafts- und Umwelt-Managements einschließt.

201.     Konzentration der Investitionen auf die leistungsfähigsten Produzenten und unter Berücksichtigung der territorialen Begebenheiten und der Verbindung mit der Industrie, wobei diese vorrangig auf die Bewässerung zu richten sind, auf die Reparatur und Rückgewinnung von Landmaschinen, die technologischen Transportmittel und die unumgänglichen neuen industriellen Technologien und Ausrüstungen zur Bewältigung des produktiven Zuwachses und zur Erreichung einer höheren Leistungsfähigkeit.

202.     Die Be- und Entwässerungstätigkeiten und den Landmaschinen-Service neu organisieren, um eine rationelle Nutzung des Wassers, der hydraulischen Infrastruktur und der verfügbaren landwirtschaftlichen Ausrüstungen zu erreichen, wobei die Anwendung von Zugtieren mit den fortgeschrittenen Technologien zu kombinieren ist.

203.     Gewährleistung von Bankleistungen, die sich auf die Betreuung des landwirtschaftlichen Sektors spezialisieren, die Produzenten durch die Gewährung von Finanzierungen und die Kontrolle von deren Ausführung  unterstützen. Die Tätigkeit der Landwirtschaftsversicherungen verstärken und erweitern, und eine größere Wirksamkeit bei ihrer Anwendung  ermöglichen.

204.     Aktualisierung und Durchführung von Programmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der benutzten Natur-Ressourcen: Boden, Wasser, Wälder, Tiere und Pflanzen. Zu diesem Zweck sind die Produzenten in Umwelt-Management fortzubilden und die festgelegten Regelungen sowie die Bestrafung wegen ihrer Verletzungen strenger anzuwenden.

205.     Entfaltung des Programms zur Selbstversorgung mit Nahrungsgütern auf Kreisebene, gestützt auf die städtische und vorstädtische Landwirtschaft.

 

206.     Ausführung des vorstädtischen Landwirtschafts-Programms durch die effiziente Nutzung der die Städte und Siedlungen umgebenden Ländereien, und dies mit dem möglichst geringsten Verbrauch von importierten Kraftstoffen und Inputs und unter Verwendung der eigenen örtlichen Ressourcen und dem umfangreichen Einsatz von Zugtieren.

207.     Durchführung der allmählichen Veränderung in der Agrar-Nahrungsgüterindustrie. Hierbei  ist ihre örtliche Entwicklung im Sinne einer größeren Ausnutzung der Rohstoffe und zur Produktions-Diversifizierung einzuschließen.

208.     Anwendung der Qualitätsmanagement-Systeme in Übereinstimmung mit den festgelegten Normen und Forderungen der Kunden, um unter anderem die Unschädlichkeit der Lebensmittel abzusichern.

209.     Die Zuckerindustrie wird die nachhaltige Steigerung der Zuckerrohrproduktion zur primären Zielstellung haben, wobei der Umorganisierung der Anbauflächen Vorrang gegeben wird, um eine Annäherung derselben zur Fabrik zu erreichen. Bei ihrer Entwicklung sind die Beziehungen zwischen der Zuckerfabrik und deren Zuckerrohr-Produzenten zu vervollkommnen, und die Traditionen der Zuckerherstellung sowie die bestehende Erfahrung auszunutzen.

210.     Bei der Bildung der den Produzenten zu zahlenden Aufkaufpreise des Zuckerrohrs muss die Situation des Zuckerpreises auf dem internationalen Markt berücksichtigt werden, damit der Preis auch im Vergleich mit dem Rest der Anbauprodukte stimulierend wirkt, und eine Erhöhung sowohl der Zuckerrohrproduktion als auch der Einkommen der mit dieser Tätigkeit verbundenen Arbeiter erreicht wird.

211.     Allmähliche Erweiterung der Produktion von Zucker und Zuckerrohr-Nebenprodukten, indem eine tadellose Organisierung und Planung der Zuckerrohrernte und der industriellen Instandhaltung gesichert, sowie die technologische Disziplin eingehalten wird, um so Deviseneinkünfte zu erlangen, welche die Finanzierung der gesamten Betriebskosten plus den Wert der durchzuführenden Investitionen und Reparaturen und außerdem die Abführung eines Netto-Beitrags an das Land ermöglichen.

212.     Diversifizierung der Zuckerrohr-Produktionen unter Berücksichtigung der Forderungen des internationalen und einheimischen Marktes. Voranschreiten bei der Errichtung, Wiederinstandsetzung und  dem angemessenen Betrieb der Verarbeitungsanlagen von Zuckerrohrderivaten und –Nebenprodukten, wobei denjenigen zur Produktion von Alkohol, Tierfutter, biologischen Produkten und anderen Vorrang gegeben wird.

213.     Erhöhung des Produktionsniveaus und der Effizienz in der Küsten-Fischerei, unter Einhaltung der Fischereivorschriften, um eine rationelle Erschließung dieser Natur-Ressourcen und die Erhaltung  der Meeresumgebung und des Küstengebietes zu erreichen. Die Aquakultur ist mit einer hohen technologischen Disziplin und mit einer ständigen genetischen Verbesserung durchzuführen. Dieser Sektor muss Netto-Einkommen aus dem Ausland erreichen, um diejenigen Positionen finanzieren zu können, deren Produktion im Lande nicht möglich ist.

214.     Die Fischerei-Industrie muss die Versorgung des Tourismus und des restlichen Devisen-Binnenmarktes mit qualitätsgerechten Fischerei-Eigenproduktionen verbessern.

 

VIII    INDUSTRIE- UND ENERGIEPOLITIK

        

         INDUSTRIE-POLITIK

 

ALLGEMEINE LEITLINIEN

215.     Als Hauptzielstellung der Industrie-Politik der Förderung des Exportes und der Kostenverminderung - insbesondere durch Ausgabenverringerung an Import-Komponenten - Priorität einräumen.

216.     Verbesserung der technischen Infrastruktur im Bereich Normung und Standardisierung, Messtechnik und Qualitätssicherung in Übereinstimmung mit den vorrangigen Zielstellungen des Exportes und der Ablösung von Importen.

217.     Kurzfristige Neuorientierung der Produktionen im Industriegewerbe zur Versorgungs-Absicherung der Input-Märkte für die Bedürfnisse der verschiedenen Produktionsformen (insbesondere für die Genossenschaften und die selbstständigen Gewerbetreibenden), sowie die Entwicklung eines Geräteangebots für die Produktion in Kleinbetrieben, vor allem zur Unterstützung von örtlichen Industrien mit neuen, einfach zu bedienenden und instand zu haltenden Maschinen- und Geräte-Typen.

218.     Besondere Aufmerksamkeit der mit der bestehenden und projektierten industriellen Entwicklung verbundenen Umweltbelastung widmen, vor allem in der chemischen, Mineralöl- und in der petrolchemischen Industrie; im Bergbau, insbesondere der Nickelindustrie; in der Zement- und Baumaterialien-Industrie; sowie in den am stärksten geschädigten Gebieten; einschließlich der Verstärkung der Kontroll- und Überwachungssysteme.

219.     Intensivierung des Prozesses zur Neustrukturierung und Neudimensionierung der Industrien; hierbei die Konzentrierung der zerstreuten Kapazitäten erreichen und die rationellen Anwendung der nicht genutzten Anlagen und Ausrüstungen absichern, und dies einschließlich durch Verkauf, Vermietung, Verpachtung bzw. Übergabe unter Nießbrauch-Bedingungen an selbstständige Gewerbetreibende oder andere, nicht staatliche Eigentumsformen.

220.     Der Neuankurbelung der industriellen Instandhaltung einschließlich der Produktion und Wiederherstellung von Bestandteilen, Ersatzteilen und Werkzeugen Prioritäten verleihen.

 

LEITLINIEN FÜR DIE HAUPT-INDUSTRIEZWEIGE

221.     Konsolidierung der pharmazeutischen und biotechnologischen Industrie als eine der Tätigkeiten mit der größten Exportkapazität der Wirtschaft, und Lancierung neuer Produkte auf dem Binnenmarkt, um Importe zu ersetzen.

222.     Entwicklung der Industrie für Nahrungsergänzungsmittel und natürliche Arzneimittel für den internen Verbrauch und für den Export ausgehend von einheimischen Substanzen.

223.     Erhöhung der technologischen Selbständigkeit bei der Entwicklung der Infrastruktur im Fernmeldewesen und Förderung der Entwicklung neuer technologischer Plattformen im Bereich Neuro- und Nanotechnologie, Robotertechnik und  medizinische Informatik.

224.     Die Nickelindustrie besser auf den Märkten positionieren, und zwar mittels Produktionssteigerung, Qualitätserhöhung ihrer Produkte und Kostenverminderung, wodurch eine bessere Verwendung der bergbaulichen Ressourcen erreicht wird. Verbesserung der Reparatur und Instandhaltung der industriellen Anlagen  und dies in Übereinstimmung mit dem vereinbarten Programm.

225.     Schnelle Ausführung der laufenden Projekte für die Erkundung und Erschließung von kleineren Mineralaufkommen, insbesondere für die Produktion von Gold, Silber, Chrom, Kupfer und Zink.

226.     Durchführung von Investitionen in solchen Industrien wie Elektronik, Informatik und Meldewesen- und Nachrichtentechnik, die auf der Grundlage der jeweiligen wirtschaftlichen Möglichkeiten des Landes die Erhaltung des erreichten Stands und dessen Weiterentwicklung erlauben, und dies mit dem Ziel der Erweiterung von Exporten, der technologischen Selbständigkeit und der Eigenständigkeit im Bereich der Dienstleistungen und immer  in Übereinstimmung mit den Prioritäten, die festgelegt werden.

227.     Ausbau der Organisation und Entwicklung von professionellen Projektierungskapazitäten,  sowie Eingliederung dieser Serviceangebote in die Unternehmenssysteme.

228.     Verstärkung der Kapazitäten in den Bereichen Marktforschung und Überprüfung der Einhaltung von Technologien sowie der Politik zum Schutz des gewerblichen Eigentums in Kuba und auf den wichtigsten ausländischen Märkten.

229.     Weiterentwicklung des Industriezentrums von Cienfuegos, welches  solch hochwertige Produkte wie Ammoniak, Harnstoff und Flüssiggas produzieren wird.

230.     Erweiterung der Düngemittelproduktion durch die Reparatur der Industrieanlage für Granulat-Düngemittel in Matanzas, wobei die Anwendung von eigenen Rohstoffen wie Phosphorit und Zeolithen verstärkt zu fördern ist. Auf der Grundlage der Planvorhaben die Importablösung bei Unkrautbekämpfungsmitteln voranbringen und außerdem die Modernisierung der Produktionskapazitäten  von Chlor und Salz.

231.     Ausbau der Produktion von neuen Reifen, vor allem für die Landwirtschaft und das Verkehrswesen; Wiederherstellung der Reifenrunderneuerungsanlagen und Inbetriebnahme mit allen ihren installierten Kapazitäten sowie Erweiterung der Kaltbeschichtung. Ausbau der Produktion von Gummi-Artikeln.

232.     Packungs- und Verpackungsindustrien ausgehend von einem integralen Konzept dieser Tätigkeit entwickeln. Der Produktion jener Verpackungen Vorrang geben, die für Export-Tätigkeiten und für den Ausbau der Landwirtschafts- und Nahrungsgüterproduktion erforderlich sind.

233.     Wiederherstellung und Erweiterung der Produktion von jenen Baumaterialien, die die vorrangigen Investitions-Programme des Landes (unter anderen Tourismus, Wohnungsbau, Industrien), die Erweiterung der Exporte und den Verkauf an die Bevölkerung absichern. Entwicklung von Produktionen mit höherem Mehrwert und besserer Qualität. Bedeutende Steigerung der Herstellungsmengen und Artikelvielfalt bei den örtlichen Produktionen von Baumaterialien erreichen und ihre Anwendungs-Richtlinien verbreiten.

234.     Ausführung von Investitionen in der Eisenmetallurgie, um ihre Kapazitäten zu erweitern, den Energieverbrauch zu reduzieren, die Produktion von Längswalz-Stahlprodukten und Profilstählen zu diversifizieren, sowie deren jeweilige Qualität zu verbessern. Konsolidierung der Produktionskette Stahlrohling-Drahtstab-Draht und Produktionsförderung von Nebenprodukten.

235.     Förderung des verstärkten Recyclings und der Werterhöhung der wiederverwerteten Produkte, indem jenen Aktivitäten von größerer wirtschaftlicher Reichweite und deren Rekapitalisierung Priorität eingeräumt wird, die unter Verwendung geringerer Mengen von Ressourcen arbeiten, und immer entsprechend den Möglichkeiten der Wirtschaft.

236.     Durchführung eines Prozesses der Neudimensionierung und produktiven Neugestaltung der auf verschiedene Ministerien zerstreuten Kapazitäten des Maschinenbaus, einschließlich - in Abhängigkeit von den Möglichkeiten der Wirtschaft - der Ausführung von Investitionen zur Erneuerung von Werkzeugmaschinen und technologisch veralteten und in schlechtem technischen Zustand befindlichen Ausrüstungen.

237.     Steigerung der Exporte der metalverarbeitenden und metallurgischen Industrie, indem die Märkte diversifiziert und die Möglichkeiten des Süd-Süd-Handels auf das Maximale ausgenutzt werden, einschließlich der Entwicklung von strategischen Beziehungen zur Wirtschaftsintegration, Zusammenarbeit und industriellen Komplementarität.

226.     Kurzfristig solch eine organisatorische Umgestaltung und Neustrukturierung des Unternehmens-Systems der Leichtindustrie vornehmen, welche die Beseitigung der Überdimensionierung von Strukturen und Belegschaften sowie die erforderlichen Veränderungen sowohl im technisch-produktiven als auch im Leitungsbereich ermöglicht.

239.  Änderung des Management-Modells der örtlichen Industrie durch Flexibilisierung ihrer Operationsform, um so die Entwicklung von handwerklichen Produktionen und die Herstellung von Konsumgütern in kleinen Serien bzw. nach Maß, sowie die Leistung von Reparaturen und Instandhaltungsdiensten zu ermöglichen. Hierbei wird auch die Eröffnung größerer Räume für nicht staatliche Tätigkeiten mit eingeschlossen.

 

ENERGIEPOLITIK

240.     Erhöhung der Eigenproduktion von Rohöl und Begleitgas durch fortschreitende Nutzung der bekannten Vorkommen und Beschleunigung jener geologischen Studien, die darauf gerichtet sind, über neue Vorkommen verfügen zu können, einschließlich der Arbeiten zur Lagerstättenerkundung  in der Ausschließlichen Wirtschaftszone im Golf von Mexiko.

241.     Erhöhung der Rohöl-Raffinations-Kapazität, um Mengen zu erreichen,  die die Reduzierung des Importes von Derivaten ermöglichen.

242.     Die Effizienz der Stromerzeugung bedeutend erhöhen, indem der Instandhaltung der im Betrieb befindlichen Anlagen die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt wird und die notwendigen Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden, und somit  hohe Stromversorgungsraten der Wärmekraftwerke und Stromaggregat-Anlagen erreicht  werden können.

243.     Vollendung des Programms zur Installierung von Fuel-Oil-Stromaggregaten, und  der Installation der Anlagen des kombinierten Zyklus von Boca de Jaruco, Calicito und Santa Cruz del Norte vorrangige Aufmerksamkeit schenken.

244.     Eine aktive Politik bei der Anpassung der Strom-Belastungszeiten beibehalten, und zwar so, dass der maximale Spitzenbedarf verringert und dessen Auswirkung auf die Erzeugungskapazitäten vermindert wird.

245.     Fortsetzung des Programms zur Reparatur und Modernisierung von Strom- Netzen und -Unterstationen und zur Beseitigung von Niedrigspannungsgebieten, wobei die geplanten Einsparungen durch Senkung der Verluste in der Verteilung und Übertragung von Elektroenergie zu erreichen sind. Fortsetzen des bestätigten Elektrifizierungsprogramms in isoliert gelegenen Gebieten ohne Anschluss an das Landesstromnetz, immer in Übereinstimmung mit dem Bedarf und den Möglichkeiten des Landes und unter Anwendung der preiswertesten Energiequellen.

246.     Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Kälte-Kopplung in allen Tätigkeiten mit Voraussetzungen dafür fördern. Insbesondere ist die Stromerzeugung in der Zuckerindustrie ausgehend von der Verwertung von Bagasse und Zuckerrohr- und Forst-Abfällen zu erhöhen. Hierbei sind Voraussetzungen zur Stromerzeugung als Nebenprodukt außerhalb der Zuckerrohr-Erntezeit zu schaffen, sowohl bei der Raffination als auch bei der Destillation.

247.     Die Nutzung der verschiedenen erneuerbaren Energiequellen, vor allem die Nutzung von Biogas, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse, Solarenergie und anderen verstärken, wobei denjenigen mit größerer wirtschaftlicher Auswirkung Priorität zu geben ist.

248.     Der Erreichung der festgelegten Einsparung im staatlichen Sektor ist Priorität zu geben und es ist daran zu arbeiten, die Stromsparmöglichkeiten in den Haushalten zu verwirklichen. Das schließt die Überprüfung der gültigen Tarife ein, damit diese ihrer  Rolle in der Regulierung des Bedarfs nachkommen. Bei den nicht staatlichen Produktions- und Dienstleistungs-Modalitäten – unabhängig davon, ob es sich um selbständige Gewerbetätigkeit oder Genossenschaften handelt - wird ein nicht subventionierter Stromtarif angewandt werden.

249.     Erhöhung der Leistungsfähigkeit bei Reparatur- und Instandhaltungs-Serviceleistungen an elektrischen Kochgeräten, um deren angemessenes Funktionieren zu gewährleisten.

250.     Machbarkeitsprüfung bezüglich des freien Verkaufs von Haushaltskraftstoffen und anderer fortgeschrittener Koch-Techniken als zusätzliche Option zu nicht subventionierten Preisen.

251.     Der energetischen Effizienz im Verkehrswesen besondere Aufmerksamkeit schenken.

252.     Die neuen Investitionen, die bauliche Wartung und die   kapitalisierbaren Reparaturen mit solchen Lösungen versehen, die eine effiziente Anwendung der Energie ermöglichen, und die angemessenen Überwachungsverfahren hierfür instrumentieren.

253.     Verbesserung von Planung und Kontrolle der Nutzung von Energieträgern durch Erweiterung der Mess-Elemente und der Qualität der festgelegten Leistungs- und  Verbrauchskennziffern.

254.     Das Bildungssystem und die Massenmedien auf die Verbreitung der auf das Einsparen und die effiziente und nachhaltige Nutzung der Energie gerichteten Politik ausrichten, um hiermit tiefgründiger dessen Qualität und Integralität zu verbessern.

 

IX POLÍTICA PARA EL TURISMO<}0{>IX      FREMDENVERKEHRSPOLITIK <0}

 

{0>LINEAMIENTOS<}0{>LEITLINIEN<0}

255.     {0>El objetivo fundamental de la actividad turística es la captación directa de divisas, maximizando el ingreso medio por turista.<}0{>Das Hauptziel des Tourismus ist die direkte Deviseneinnahme unter Maximierung der durchschnittlichen Einnahme pro Tourist. <0}

256.     {0>La actividad turística deberá tener un crecimiento acelerado que permita dinamizar la economía, sobre la base de un programa de desarrollo eficiente.<}0{>Der Tourismusbereich soll solch ein beschleunigtes Wachstum erreichen, das das Dynamisieren der Wirtschaft auf der Grundlage eines effizienten Wachstumsförderungsprogramms ermöglicht.<0}

257.     {0>Incrementar la competitividad de Cuba en los mercados, a partir, principalmente, de la elevación de la calidad de los servicios y el logro de una adecuada coherencia en la relación calidad/precio.<}0{>Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Kuba auf den Märkten, hauptsächlich auf der Grundlage der Qualitätserhöhung der Dienstleistungen und eines angemessen logischen Qualität-Preis-Verhältnisses. <0}

258.     Vervollkommnung der Vermarktungsmodi unter Benutzung der modernsten Informations- und  Kommunikationstechnologien.

259.     Erhöhung der Touristenankünfte durch Diversifizierung der Herkunftsmärkte und Kundensegmente und Erhöhung der Wachstumsraten in Übereinstimmung mit der touristischen Entwicklung.

260.     Beschleunigte Erstellung, Diversifizierung und Konsolidierung von Dienstleistungen und solchen, die reine Beherbergung ergänzenden Angeboten, die das Land anderen gegenüber auszeichnen, wobei der Entwicklung folgender Modalitäten Priorität gegeben wird: Gesundheitstourismus, Marinas und Nautik, Golf und Immobilienfirmen, Abendteuer- und Ökotourismus, Themenparks, Kreuzfahrttourismus, Geschichte, Kultur und Kulturerbe, Tagungs-, Kongress- und Messetourismus, unter anderen. Dabei ist auch das Potenzial der Südküste zu berücksichtigen und untersuchen.

261.     Verbesserung der Absatz-fördernden Kommunikation auf institutioneller und unternehmerischer Ebene durch genaue Präzisierung bezüglich der Verwaltung der Mittel und deren Verteilung nach Märkten und Vermarktungstechniken und unter Anwendung von modernsten Technologien.

262.     Die nicht-staatliche Tätigkeit hinsichtlich Unterkünfte, Gastronomie sowie anderer Dienstleistungen wird weiterhin als zusätzliches touristisches Angebot zum staatlichen Bereich entwickelt.

263.     Konsolidierung eines umfassenden Systems der Eigenfinanzierung des Tourismus, um seine Absicherung und das effiziente Funktionieren der gesamten Kette im Rahmen dieser Tätigkeit zu erreichen, insbesondere müssen solche Mechanismen für die Versorgung der touristischen Einheiten aufgefunden werden, die das Potenzial aller Produktionsformen auf lokaler Ebene ausnutzen.

264.     Gestaltung und Entwicklung von attraktiven touristischen Angeboten als Teil der Initiative auf kommunaler Ebene, die als Devisenquelle dienen (Unterkunft, Gastronomie, soziokulturelle und historische Aktivitäten, Pferdesport, naturnaher und ländlicher Tourismus, Beobachtung von Flora und Fauna, u.a.).

265.     Dynamisierung und Förderung der Entwicklung des Inlandtourismus durch die Schaffung von Angeboten, die eine stärkere Nutzung der Infrastruktur in Hotels und anderen Freizeiteinrichtungen und historischen Sehenswürdigkeiten ermöglichen. Es sollte ebenfalls über eine Politik nachgedacht werden, die es den Kubanern mit Wohnsitz im Land erleichtert, als Touristen ins Ausland zu reisen.

266.     Gesteigerte Beteiligung der Industrie und Dienstleistungen des eigenen Landes an jenen Ressourcen, die für den Betrieb und die Investitionen im Tourismusbereich genutzt werden, womit zur Entwicklung von anderen Zweigen der Wirtschaft beigetragen wird.

267.     Der Instandhaltung und Renovierung der Infrastruktur des Tourismus und der diesen unterstützenden Einrichtungen Priorität geben. Anwendung von solchen Politikrichtlinien, die die Nachhaltigkeit ihrer Entwicklung garantieren, indem Maßnahmen zur Senkung des Wasserverbrauchs und von Energieträgern getroffen werden, sowie durch Erweiterung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen und des Recycling der bei den Fremdenverkehrstätigkeiten anfallenden Abfälle.

268.     Eine effizientere und effektivere Tätigkeit der Büros und Firmen im Ausland erreichen, um neue touristische Modalitäten und Marktsegmente von hohem Einkommen zu gewinnen und zu vermehren.

 

X       POLITIK FÜR DAS VERKEHRSWESEN

 

         LEITLINIEN

269.     Der Land- und Seeverkehr muss wirtschaftlich weiter angekurbelt, modernisiert und umstrukturiert werden, wobei die Effizienz und Qualität der Frachttransport- und Personenbeförderungsdienstleistungen ausgehend von einer rationelleren Nutzung der Ressourcen zu erhöhen ist.

270.     Absichern, dass die jeweils effizientesten Systeme und Mittel für die jeweilige Beförderungsart angewandt werden, und zwar durch die Vervollkommnung der Lastenbeförderungs-Verteilung des Landes, indem die vergleichsweisen Vorteile des Schienentransports, der Küstenschifffahrt, der spezialisierten Unternehmen sowie der Verwendung von Containern für die Entwicklung des multimodalen Transports genutzt werden.

271.     Die Investitionen sind mit deren Ertrag wieder einzubringen; diejenigen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Schienenverkehrs und der Hafeninfrastruktur und deren Ausrüstungen werden hauptsächlich durch die Einsparung von Energieträgern und die Einsparungen bei den Ausgaben finanziert.

272.     Innerhalb des Investitionsprozesses das Programm für die Wiederherstellung und Entwicklung der Eisenbahn des Landes vorantreiben, wobei die Verbesserung und Instandhaltung des Schienennetzes sowie das Management von Betrieb und Verkehr Priorität erhalten, um die Zuggeschwindigkeiten, die Sicherheit und die Disziplin im Eisenbahnsystem zu erhöhen und die Zeitspannen der Fracht- und Personenbeförderung zu verringern. Alles dies ist gemäß Plan und auf der Grundlage der realen Möglichkeiten durchzuführen.

273.     Entwicklung der nationalen Handelsflotte und der Schiffswerften, um die Erhöhung der Deviseneinnahmen und Einsparung von Frachtkosten zu erreichen.

274.     Erhöhung der Effizienz der See- und Hafenoperationen, und zwar ausgehend von der Organisation solcher Arbeitssysteme, die einen verbesserten Rhythmus bei der Abfertigung von Gütern ermöglichen, einschließlich der Modernisierung und Instandhaltung der Infrastruktur und Ausrüstung der Häfen sowie die Ausbaggerung der wichtigsten Häfenbecken des Landes.

275.     Die schrittweise Entwicklung der Hafeninfrastruktur ist mit der Auffindung von internationaler Finanzierung zu verketten, deren Rückgabe an die Verminderung der Frachtgeldzahlungen und Ausgaben wegen Liegezeit verknüpft sein wird.

276.     Zunehmende Nutzung von Containern und Effizienzerhöhung bei deren Umschlag und Beförderung durch Verminderung der Liegezeiten und deren schnelleren Umschlag, und außerdem durch eine angemessene Lagerlogistik.

277.     Das Erreichen eines effizienten Investitionsprogramms für die Hafenentwicklung des Landes, insbesondere des Hafens von Mariel.

278.     Förderung der Gestaltung neuer staatlicher und nicht-staatlicher Organisationsformen bei den Passagier- und Güterbeförderungen sowie bei anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit, jeweils im Einklang mit den Merkmalen des entsprechenden Gebiets.

279.     Organisation und Priorisierung der Betreuung und Qualität der technischen Dienstleistungen für die Wartung und technische Verfügbarkeit von Transportmitteln, einschließlich im nicht-staatlichen Sektor.

280.     Entwicklung einer Strategie, welche die schrittweise Modernisierung der nationalen Luftflotte von kurzer Reichweite und ihre effiziente Nutzung ermöglicht, um in der Lage zu sein, dem Wachstumsrhythmus des Tourismus und der Binnennachfrage nachkommen zu können.

281.     In den Flughafeneinrichtungen des Landes einen wettbewerbsfähigen und Qualitäts-gerechten Service anbieten, wobei der Reduzierung der Aufenthaltsdauer, der Vereinfachung der Formalitäten und der Beibehaltung von in der Karibik wettbewerbsfähigen Preisen und Tarifen besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist.

282.     Steigerung auf dem Gebiet des Luftfrachttransports auf der Grundlage einer besseren Nutzung der Kapazitäten der Passagierflugzeuge und der spezialisierten Flotte, was in erster Linie auf einen Service von höherer Qualität und Effizienz abzielt, der die Erhöhung der Deviseneinnahmen und die Mitwirkung bei  solchen wettbewerbsfähigen Angeboten ermöglicht, die den Export von inländischen Produkten unterstützen und die Frachtkosten für den Import verbilligen.

283.     Dem Personenverkehr in den Städten, in den ländlichen Gebieten, zwischen den Verwaltungskreisen und der Provinzen untereinander besondere Aufmerksamkeit schenken, wobei im Rahmen der Möglichkeiten des Landes die Stabilität und Qualität der Dienstleistungen zu erreichen ist und ihre Nachhaltigkeit sowie die schrittweise Erhöhung der Nachfragebefriedigung abzusichern sind.

284.     Umsetzung neuer Zahlungsformen im städtischen Personenverkehr, mit dem Ziel, die Umgehung der Bezahlung und die Hinterziehung der Einnahmen zu minimieren.

285.     Die Einhaltung des Programms zur Reparatur und Instandhaltung der Triebwagen-Infrastruktur mit der geforderten Qualität so absichern, wie im Wirtschaftsplan  festgelegt wurde und im Einklang mit den realen Möglichkeiten des Landes erreichbar ist.

286.     Einführung des An- und Verkaufs von Fahrzeugen zwischen Einzelpersonen.

 

XI      POLITIK FÜR BAUWESENWESEN, WOHNUNGSBAU UND WASSERWIRTSCHAFT

 

LEITLINIEN

 

BAUWESEN

287.     Die Bilanzaufstellung der Bau- und Montage-Kapazitäten des Landes ist weiter zu vervollkommnen, besonders aufgrund ihrer Bedeutung als Instrument bei der effizienten Planung von Investitionen und der mit ihnen verbundenen Ressourcen.

288.     Erhöhung der Effizienz im Bauwesen, indem Zahlungssysteme auf der Grundlage der Ergebnisse und der Qualität angewandt werden, indem dort,  wo es machbar ist, ein Zweischichtensystem Anwendung findet, indem die Leistungsfähigkeit der technischen und nicht-technischen Ausrüstung erhöht wird und neue Technologien im Bauwesen eingeführt werden.

289.     Die Gründung von Fachunternehmen mit Zuständigkeit für das gesamte Land zur Projektierung und zum Bau von Objekten für folgende Programme in Betracht ziehen: Golfplätze, Delphinarien, Marinas, Spas, Themen- und Wasserparks, die eng mit der touristischen Infrastruktur und anderen Sektoren der Wirtschaft verbunden sind, die es erfordern.

290.     Fertigstellung der Preisanalyse im Bauwesen, und Vornahme der Preisänderungen und deren Umsetzung, um den Wert der jeweiligen Bauwerke korrekt einschätzen zu können.

291.     Annahme neuer organisatorischen Formen im Bauwesen, sowohl staatliche als auch nicht-staatliche.

 

WOHNUNGEN

292.     Den Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten des Wohnungsbestandes sowie der Steigerung der Baustoff-Vermarktung ist vorrangige Aufmerksamkeit zu schenken, wobei bei ersteren die Annahme von nicht-staatlichen Verwaltungsformen einzuschließen ist, um die Wohnungsprobleme der Bevölkerung zu lösen.

293.     Besondere Aufmerksamkeit ist der Absicherung der Wohnungsprogramme auf kommunaler Ebene zu schenken, und dies auf der Grundlage jener Rohstoffe, die jeweils vor Ort vorhanden sind, und der für die Herstellung der notwendigen Materialien zur Verfügung stehenden Technologien.

294.     Es sind die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um dem Bau, der Instandhaltung und der Sanierung von Wohnungen auf dem Lande Vorrang zu geben, besonders unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Lebensbedingungen zu verbessern und der Besonderheiten, die diese Tätigkeit in der ländlichen Region komplizierter machen, und mit dem Ziel, einen Beitrag zur Vervollständigung und Stabilität des Arbeitskräftepotentials im Agrarbereich und der Agrarprodukte verarbeitenden Industrie zu leisten.

295.     Der Wohnungsbau ist auf der Grundlage verschiedener Modalitäten zu organisieren, die einen wesentlichen Teil durch Eigenleistung sowie andere, nicht-staatliche Möglichkeiten einschließen. Förderung der Einführung neuer Bautypen sowie die Verwendung von solchen Bautechniken, die Materialien, Energie-Ressourcen und Arbeitskräfte einsparen und die einfach durch die Bevölkerung auszuführen sind. Standardisierung jener Arbeiten, die in den allgemeinen Elementen der Mehrfamilienhäuser auszuführen sind, die aufgrund der hochgradigen fachlichen Spezialisierung und ihres Schwierigkeitsgrades nicht von den Eigentümern einzeln übernommen werden können, deren Kosten aber in allen Fällen von diesen zu übernehmen sind.

 

 

296.     Qualitätsgerechte Befriedigung durch die Baustoffindustrie der Baustoff-Nachfrage für den Verkauf an die Bevölkerung zum Bau, zur Instandhaltung und zur Sanierung von Wohnungen, wobei der Schwerpunkt auf die lokale Herstellung von Materialien gesetzt wird.

297.     Einführung des An- und Verkaufs von Wohnungen und Flexibilisierung anderer Formen der Übertragung des Eigentums (Wohnungstausch, Schenkung und andere) zwischen den natürlichen Personen. Beschleunigung der Formalitäten für Umbau, Sanierung, Bau, Wohnungsvermietung und Übertragung von Eigentum, mit dem Ziel, die Lösung der Wohnungsnachfrage der Bevölkerung zu erleichtern.

298.     Erweiterung des Wohnungsbestandes durch die Rückgewinnung jener Wohnungen, die heutzutage für Verwaltungs- oder staatliche Funktionen genutzt werden, sowie von Immobilien, die Wohnungsfunktionen übernehmen können.

299.     Die Baustoffe für Instandhaltung, Sanierung und Bau von Wohnungen werden zu nicht-subventionierten Preisen verkauft werden. In jenen Fällen, wo es erforderlich ist, wird bestimmten Personen eine Beihilfe gegeben, komplett oder teilweise, innerhalb der geplanten Grenzwerte.

 

WASSERWIRTSCHAFT

300.     Die Wasserverbrauchsbilanz wird das Planungsinstrument sein, mit dem die Effizienz des staatlichen und privaten Verbrauchs in Bezug auf die Verfügbarkeit dieser Ressource zu messen ist.

301.     Das hydraulische Programm wird mit Investitionen von großer Reichweite weiterentwickelt werden, um die Probleme der Dürre und der rationellen Nutzung der Wasserressourcen im ganzen Land effizienter zu konfrontieren, wobei der Anteil der bewässerten landwirtschaftlichen Flächen zu erhöhen ist.

302.     Dem Programm zur Sanierung der Wassernetze, Wasserleitungen und der Kanalisation bis hin zu den Wohnungen wird Vorrang gegeben und dasselbe wird erweitert, und zwar wie geplant, dies geschieht mit dem Ziel, die Wasserqualität zu verbessern, die Verluste zu reduzieren, das Recycling des Wassers zu steigern und damit den Energieverbrauch konsequent zu reduzieren. Hier ist der Verkauf von Armaturen und Zubehören für die Bevölkerung einzuschließen.

303.     Zwecks Förderung einer Kultur der rationellen Wassernutzung ist die Neuorganisation der Preisgestaltung dieser Dienstleistung zu analysieren, einschließlich für Kanalisation, mit dem Ziel, die Subventionen allmählich zu verringern, sowie die Verschwendung nach und nach zu reduzieren. Verpflichtende Regulierung der Verbrauchsmessung und -einkassierung bei staatlichen und privaten Kunden.

 


XII     HANDELSPOLITIK

 

LEITLINIEN

304.     Umstrukturierung des Groß- und Einzelhandels in Funktion jener Bedingungen, unter denen die Wirtschaft mit der Diversifizierung der Geschäftsführungsformen des gesellschaftlichen Eigentums operieren wird und der Teilnehmer an den Produktions- und Dienstleistungsprozessen.

305.     Diversifizierung der Sortimente, der Qualität und der Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen, um die jeweilige Nachfrage der verschiedenen Bevölkerungssegmente zu decken, je nach ihrer Kaufkraft, indem dies einer jener Faktoren ist, der dazu beiträgt, Ansporn für die Arbeitsleistung zu sein.

306.     Bis zum Erreichen der Währungsvereinheitlichung wird ein Einzelhandelssystem auf zwei Ebenen gebildet: wobei Angebote, differenziert nach ihrer Qualität oder ihren Eigenschaften, im bestehenden Verkaufsnetz in konvertierbaren Pesos belassen werden und die Qualität der Angebote in kubanischen Pesos erhöht wird.

307.     Entwurf einer Politik für die Versorgung des Landes, die die Beteiligung der heimischen Hersteller sowie die effiziente Betreibung der zu tätigenden Einfuhren berücksichtigt. Innerhalb dieses Aspektes sind die Formen des Großhandelsvertriebs zu definieren, einschließlich derer, die die neuen Produktionsmodalitäten und die nicht-staatlichen Dienstleistungen versorgen, sowie das Ausmaß und die Merkmale des Einzelhandelsnetzes.

308.     Einführung von nicht-staatlichen Geschäftsführungsformen im Handel, im Wesentlichen in der Gastronomie, und bei persönlichen und technischen Serviceleistungen für den Haushalt.

309.     Förderung des Angebots von solchen Lebensmitteln, die die Erreichung einer ausgewogenen Ernährung ermöglichen; sowie als Teil der Politik des Konsumwachstums dem Verkauf von Bekleidung und Schuhen, Haushaltsgeräten, Fahrrädern und Ersatzteilen, Baustoffen und Eisenwaren, Möbeln, Einrichtungsgegenständen, unter anderen mehr Priorität geben.

310.     Umstrukturierung der Waren- und Dienstleistungsangebote, indem die Einzelhandelspreise jener Produkte überprüft werden, die Bestandteil der familiären Lebensmittelkorb-Zuteilung sind, und die zum freien Verkauf ohne Subventionen in kubanischen  Pesos bestimmt werden.

311.     Bildung und Strukturierung von Waren- und Dienstleistungs-Angeboten für die Bevölkerung, entsprechend der solventen Nachfrage der Verbraucher, einschließlich des Kundendienstservice. Überprüfung jener Verbote, die heute den Handel beschränken.

312.     Ausübung einer effektiven Kontrolle des Einkaufsmanagements sowie des Warenumschlags im gesamten Handelsnetz, sowohl des Groß- als auch des Einzelhandels, um die Gebundenheit von Ressourcen und die Verluste zu minimieren.

 

313.     Anwendung eines wirksamen Verbraucherschutzes, der die Einhaltung der Pflichten und Rechte aller Waren- und Dienstleistungserbringer und ihrer Verbraucher gewährleistet.

 

AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN DER LEITLINIEN    

Der Staat organisiert, leitet und überwacht über seine Institutionen den Prozess der Umsetzung der Leitlinien sowie die Ergebnisse, die mit der Beteiligung der Arbeitnehmer erzielt werden.

Für diese Zwecke wird ein Regierungsausschuss zur Leitung dieser Umsetzung und Entfaltung der Leitlinien eingerichtet, der dauerhaft in folgenden Richtungen arbeiten wird:

 

1.                Organisierung, Leitung und Kontrolle des Prozesses zur Ausführung der Leitlinien.

2.                Organisierung und Kontrolle der Vorbereitung von Kadern und anderen  Kategorien von Personal, die die genannte Umsetzung leiten bzw. durchführen werden.

3.                Beratung bezüglich des Prozesses zur Kontrolle, die jede Organisation oder Einrichtung hinsichtlich jener Maßnahmen auszuüben hat, die für die Umsetzung des Leitlinien ergriffen werden, und deren Ergebnisse.

4.                Leitung der angemessenen Verbreitung und Bekanntmachung des Prozesses.

 

Im Rahmen der genannten Umsetzung werden die erforderlichen Rechtsvorschriften verabschiedet werden, um eine rechtliche und institutionelle Basis für die funktionellen, strukturellen und wirtschaftlichen Veränderungen zu schaffen, die ergriffen werden. 

Der Kommunistischen Partei Kubas (PCC) entspricht die Verantwortung für die Kontrolle, das Vorantreiben und die Durchsetzung der Leitlinien, die im Rahmen des Sechsten Parteitages der PCC angenommen wurden, und dies an jedem Ort, wo sie tätig wird.